Drucksache 18 / 12 542 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hakan Taş, Anne Helm und Niklas Schrader (LINKE) vom 20. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2017) zum Thema: Gefährdetenansprachen durch die Polizei und Antwort vom 06. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Anne Helm (LIKNE), Herrn Abgeordneten Hakan Taş (LINKE) und Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12542 vom 20. Oktober 2017 über Gefährdetenansprachen durch die Polizei ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Begriff „Gefährdetengespräch“ wird von der Polizei Berlin grundsätzlich nicht verwendet. In der Polizei Berlin handelt es sich bei Gesprächen mit gefährdeten Personen um sogenannte Sicherheitsgespräche. Insofern erfolgt die Beantwortung der nachfolgenden Fragen in Bezug auf Sicherheitsgespräche. 1. Wie viele Gefährdetengespräche hat die Berliner Polizei wie vielen Personen, die Ziel politisch rechts motivierter Delikte wurden oder potenziell werden könnten, jeweils in den Jahren seit 2005 in welchen Berliner Bezirken angeboten (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Personen, Jahr und Bezirk)? 2. Wie viele dieser unter 1. genannten Gefährdetengespräche hat die Polizei mit wie vielen Personen tatsächlich durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Personen, Jahr und Bezirk)? Zu 1. und 2.: Aufgrund der Vielzahl der in Frage kommenden Personen beziehungsweise Sachverhalte ist der bei der Polizei Berlin vorgehaltene Datenbestand nicht geeignet, eine automatisierte Antwort im Sinne der Anfrage zu generieren. 3. Welche Untergliederungseinheiten der Berliner Polizei sind in welchen Fällen für die Durchführung von Gefährdetengesprächen zuständig? Zu 3.: Alle Polizeikräfte sind im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme gehalten, entsprechende auf den Einzelfall bezogene Hinweise für gefährdungsminimierendes Verhalten zu erteilen. Seite 2 von 2 Die Durchführung von Sicherheitsgesprächen obliegt der jeweils für den zugrunde liegenden Deliktsbereich zuständigen Fachdienststelle, wie beispielsweise dem Polizeilichen Staatsschutz im Landeskriminalamt (LKA) bei politisch motivierter Kriminalität oder auch den für häusliche Gewalt zuständigen Polizeidienststellen. Darüber hinaus wurde in der Abteilung 1 des LKA die Zentralstelle für Individualgefährdung (ZSt IG) eingerichtet, die deliktsübergreifend die Beratung gefährdeter Personen vornimmt. 4. Benötigen Polizeibeamt*innen, die Gefährdetengespräche mit Personen durchführen, die Ziel von Gewaltdelikten werden könnten oder wurden, besondere Qualifikationen zu deren Durchführung? Wenn ja, welche jeweils? Zu 4.: Eine besondere Qualifizierung ist nicht vorgesehen. Es bedarf aber eines besonderen Maßes an Einfühlungsvermögen, da vor allem Hass- und Gewaltkriminalität große Ängste und Besorgnis bei Opfern und Zeuginnen oder Zeugen auslösen. Die Gespräche sollen daher immer in einer Vertrauen schaffenden Atmosphäre stattfinden. In besonderen Fällen kann auch eine bei der Polizei Berlin beschäftigte Psychologin hinzugezogen werden. 5. Gibt es Richtlinien, Verordnungen, Dienstvorschriften oder Geschäftsanweisungen zur Durchführung von Gefährdetenansprachen? Wenn ja, welche (bitte im Wortlaut anfügen)? Zu 5.: Die Polizeidienstvorschrift (PDV) 129 - Personen- und Objektschutz (Verschlusssache (VS) – Nur für den Dienstgebrauch) enthält Regelungen zum Umgang mit gefährdeten Personen. Aufgrund der VS-Einstufung kann der Inhalt nicht veröffentlicht werden. Berlin, den 06. November 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12542 S18-12542