Drucksache 18 / 12 547 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 17. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Oktober 2017) zum Thema: Schwerpunktkontrollen Fahrradspuren - Ergebnisse und Antwort vom 03. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 9 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12547 vom 17. Oktober 2017 über Schwerpunktkontrollen Fahrradspuren - Ergebnisse ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Trifft es zu, dass die Berliner Polizei in Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Bezirke (welcher) in der 24. Kalenderwoche (12-16. Juni 2017) Schwerpunktkontrollen zur Freihaltung von Fahrradspuren (Radfahrstreifen und Radfahrschutzstreifen) durchgeführt hat? Zu 1.: Vom 12. bis 16. Juni 2017 führte die Polizei Berlin stadtweite Schwerpunktkontrollen zur gezielten Überwachung des verkehrswidrigen Haltens/Parkens von Fahrzeugen auf Radverkehrsanlagen, Busspuren und in zweiter Reihe durch, die von den Ordnungsämtern der Bezirke Pankow, Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg und Neukölln sowie der BVG (Busspurbetreuung) unterstützt wurden. 2. Welche Straßenzüge bzw. wie viele Kilometer der in Berlin existenten Radspuren und Radwege wurden (ggf. mehrmals?) im Rahmen dieser Schwerpunktkontrollen kontrolliert (bitte tabellarisch nach Bezirken aufführen)? Zu 2.: Hinsichtlich der Schwerpunktkontrollen wurde die Streckenlänge statistisch nicht erfasst. Die Straßenzüge der Schwerpunktkontrollen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Charlottenburg Wilmersdorf Reichsstraße drei Mal durchgeführt Schloßstraße Richard-Wagner-Straße Sömmeringstraße Lise-Meitner-Straße Seite 2 von 9 Schlüterstraße Uhlandstraße Joachim-Friedrich-Straße Westfälische Straße Brandenburgische Straße Spandauer Damm zwei Mal durchgeführt Schlüterstraße Forckenbeckstraße Friedrichshain-Kreuzberg Heinrichplatz zwei Mal durchgeführt Köpenicker Straße drei Mal durchgeführt Schlesische Straße zwei Mal durchgeführt Stresemannstraße Wilhelmstraße zwei Mal durchgeführt Dudenstraße Katzbachstraße zwei Mal durchgeführt Kreuzbergstraße zwei Mal durchgeführt Lindenstraße drei Mal durchgeführt Warschauer Straße Grünberger Straße Karl-Marx-Allee Eldenaer Straße Dudenstraße Gneisenaustraße Oranienstraße zwei Mal durchgeführt Lichtenberg Konrad-Wolf-Straße drei Mal durchgeführt Suermondtstraße Treskowallee Schlichtallee Weitlingstraße zwei Mal durchgeführt Marzahn-Hellersdorf Blumberger Damm Alt-Biesdorf Cecilienstraße Mehrower Allee Landsberger Allee zwei Mal durchgeführt Raoul-Wallenberg-Straße Hellersdorfer Straße zwei Mal durchgeführt Stendaler Straße Risaer Straße Alte Hellersdorfer Straße Hönower Straße Chemnitzer Straße zwei Mal durchgeführt Gülzower Straße zwei Mal durchgeführt Janusz-Korczak-Straße zwei Mal durchgeführt Gothaer Straße Hultschiner Damm Stendaler Straße Risaer Straße Seite 3 von 9 Hönower Straße Mitte Prinzenallee Reinickendorfer Straße Leipziger Straße zwei Mal durchgeführt Hannah-Ahrendt-Straße Wilhelmstraße Brunnenstraße zwei Mal durchgeführt Budapester Straße Potsdamer Platz Karl-Liebknecht-Straße Anna-Louisa-Karsch-Straße Lützowstraße Rosenthaler Straße drei Mal durchgeführt Linienstraße Invalidenstraße Brückenstraße Grunerstraße Annenstraße Köpenicker Straße Turmstraße zwei Mal durchgeführt Alt-Moabit drei Mal durchgeführt Gotzkowskystraße zwei Mal durchgeführt Beusselstraße zwei Mal durchgeführt Lützowstraße fünf Mal durchgeführt Wilhelmstraße Neukölln Columbiadamm Hermannstraße Weserstraße Karl-Marx-Straße zwei Mal durchgeführt Sonnenallee drei Mal durchgeführt Werbellinstraße Johannisthaler Chaussee Groß-Ziethener-Chaussee Pankow Berliner Straße Breite Straße zwei Mal durchgeführt Mühlenstraße drei Mal durchgeführt Florastraße Wiltbergstraße Schönhauser Allee Danziger Straße Wichertstraße Wisbyer Straße Pappelallee Kastanienallee Prenzlauer Allee zwei Mal durchgeführt Mollstraße Torstraße Seite 4 von 9 Ostseestraße zwei Mal durchgeführt Greifswalder Straße zwei Mal durchgeführt Storkower Straße Reinickendorf Von-der-Gablentz-Straße Blankestraße Friedrich-Karl-Straße Oranienburger Straße Am Nordgraben Residenzstraße zwei Mal durchgeführt Markstraße Aroser Allee zwei Mal durchgeführt Pankower Allee Lindauer Allee Wilhelmsruher Damm Heinsestraße Spandau Neuendorfer Straße Stadtrandstraße Steglitz-Zehlendorf Schönower Straße Ludwigsfelder Straße Spanische Allee Clayallee Schloßstraße Goerzallee Kamenzer Damm Arnulfstraße Friedrich-Karl-Straße Teilestraße Manteuffelstraße Ringstraße Richard-Tauber-Damm Tempelhof-Schöneberg Friedrich-Karl-Straße Attilastraße Teilestraße Manteuffelstraße Ringstraße Richard-Tauber-Damm Treptow-Köpenick Südostallee Rixdorfer Straße Schnellerstraße Elsenstraße Beermannstraße Baumschulenstraße Köpenicker Landstraße Seelenbinderstraße An der Wuhlheide Seite 5 von 9 3. Welchen Anteil an den behindernden Fahrzeugen hatten gewerbliche Lieferfahrzeuge, die Be- oder Entladen wurden? Zu 3.: Fahrzeuge des gewerblichen Lieferverkehrs wurden statistisch nicht gesondert erfasst. 4. Wie viele Falschparker wurden auf Radfahrstreifen und wieviel auf Radfahrschutzstreifen angetroffen? Zu 4.: Insgesamt wurden 1.178 Fahrzeuge auf Schutzstreifen für Radfahrende und 283 auf Radfahrstreifen/ Radwegen angetroffen. 5. Wie viele dieser Falschparker wurden (Tabellarisch pro Tag und Bezirk) A – belehrt/verwarnt (ohne Ordnungswidrigkeitsverfahren), B – mit einem Bußgeld belegt und C – zusätzlich wegen Behinderung umgesetzt. Zu 5. A: Im Rahmen der Schwerpunktaktion wurden insgesamt 511 mündliche Verwarnungen ausgesprochen. Eine Differenzierung nach Tag und Bezirk ist mangels statistischer Erfassung nicht möglich. Zu 5. B: Die Anzahl der von der Bußgeldstelle erlassenen „Bußgeldbescheide“ lässt keinen Rückschluss auf die Überwachungsintensität zu, denn Halt- und Parkverstöße sind grundsätzlich mit Verwarnungsgeld (bis zu 55 Euro) und nicht mit Bußgeld (mehr als 55 Euro) sanktioniert. Bußgeldbescheide werden deshalb nur dann erlassen, wenn Betroffene schriftlich Einwände (Einspruch) gegen den Tatvorwurf erheben, was überwiegend nicht geschieht. Eine Recherche, wie viele Ordnungswidrigkeitenanzeigen im Zusammenhang mit der Schwerpunktaktion („Tabellarisch pro Tag und Bezirk“) gefertigt wurden, ist nicht möglich. Aussagekräftig ist insofern lediglich die Gesamtanzahl der in Berlin in diesem Zeitraum zur Anzeige gebrachten Halt- und Parkverstöße auf Schutzstreifen für Radfahrende sowie verbotswidriges Halten und Parken auf Radwegen. Die registrierten Ordnungswidrigkeitenanzeigen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 12.06.17 13.06.17 14.06.17 15.06.17 16.06.17 Gesamt Charlottenburg- Wilmersdorf 26 42 122 37 72 299 Friedrichshain- Kreuzberg 15 26 32 19 21 113 Lichtenberg 0 0 2 0 1 3 Marzahn- Hellersdorf 1 2 1 1 0 5 Mitte 35 64 76 67 55 297 Neukölln 20 41 15 12 7 95 Pankow 8 7 7 9 2 33 Seite 6 von 9 Reinickendorf 3 6 3 6 8 26 Spandau 3 4 3 6 0 16 Steglitz- Zehlendorf 4 8 8 19 4 43 Tempelhof- Schöneberg 12 14 20 10 37 93 Treptow- Köpenick 3 1 2 0 0 6 Gesamt 130 215 291 186 207 1.029 Zu 5. C: Die Anzahl der im Zusammenhang mit der Schwerpunktaktion registrierten Umsetzungen auf Schutzstreifen für Radfahrende und Radwegen pro Tag und Bezirk können nicht valide dargestellt werden. Verlässliche Aussagen sind ausschließlich zu den berlinweit registrierten Gebührenverfahren für Umsetzungen möglich, die der nachfolgenden Übersicht entnommen werden können. 12.06.17 13.06.17 14.06.17 15.06.17 16.06.17 Gesamt Charlottenburg- Wilmersdorf 0 1 0 1 1 3 Friedrichshain- Kreuzberg 4 6 4 4 6 24 Lichtenberg 0 0 0 0 0 0 Marzahn- Hellersdorf 0 0 0 0 0 0 Mitte 0 1 0 1 1 3 Neukölln 1 0 0 0 0 1 Pankow 0 0 1 1 0 2 Reinickendorf 0 0 0 0 0 0 Spandau 0 0 0 0 0 0 Steglitz- Zehlendorf 0 0 0 0 0 0 Tempelhof- Schöneberg 2 0 2 0 1 5 Treptow- Köpenick 0 0 0 0 0 0 Gesamt 7 8 7 7 9 38 6. Nach welchen Kriterien wurde bei Falschparkern auf Radspuren zwischen Belehrung/Verwarnung, Ahndung und Umsetzung entschieden oder liegt das ausschließlich im Ermessen des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin vor Ort? Zu 6.: Die Umsetzung eines Fahrzeuges erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Gefahrenabwehr . Die einschreitende Dienstkraft entscheidet unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in jedem Einzelfall eigenverantwortlich, welche gefahrenabwehrende Maßnahme zu treffen ist. Seite 7 von 9 7. In welcher Höhe (Einzelpreis) wurden Ordnungswidrigkeitsstrafen bei der Behinderung auf Fahrradspuren erhoben? Zu 7.: Die Höhe der Verwarnungsgelder richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI). Das Halten bzw. Parken auf Schutzstreifen für Radfahrende und Radwegen wird, je nach Qualität des Verstoßes (z. B. mit/ohne Behinderung, Zeitrahmen), mit Verwarnungsgeldern in Höhe von 10 bis 35 Euro geahndet. Die jeweilige Höhe der Verwarnungsgelder ist unter dem nachfolgenden Link einsehbar : https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/btkat_node.html 8. Welche Kosten kommen auf die Halter zusätzlich umgesetzter Fahrzeuge zu? Zu 8.: Die Umsetzkosten richten sich nach der Polizeibenutzungsgebührenordnung und belaufen sich je nach Einzelfall auf 44 bis 369 Euro. 9. Können Umsetzungen in Berlin auch von Mitarbeiter*innen der Ordnungsämter veranlasst werden? Zu 9.: Für die Anordnung des Umsetzens eines Fahrzeugs auf öffentlichem Straßenland sind alle zur Verkehrsüberwachung eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ordnungsämter der Bezirke zuständig. 10. Wie viele Zwischenfälle wurden im Rahmen dieser Schwerpunktwoche festgestellt/protokolliert, bei denen Mitarbeiter*innen von Polizei oder Ordnungsämtern von Fahrzeughaltern beleidigt oder sogar körperlich bedroht oder verletzt wurden? Zu 10.: Dem Senat sind keine strafrechtlich relevanten Zwischenfälle bekannt geworden, welche sich im Rahmen der Schwerpunktkontrollen ereigneten. 11.Kann aus den Ergebnissen der Schwerpunktkontrollen abgeleitet werden, dass die personelle Ausstattung von Polizei und Ordnungsämtern zur regelmäßigen Freihaltung der vorhandenen Radspuren und Radwegen in Berlin ausreicht - und wenn nicht – welche Konsequenzen leitet der Senat aus den Erfahrungen der Schwerpunktkontrollen für: A – die Zukünftige Personalpolitik für die Überwachung des ruhenden Verkehrs ab? B – die Ausweisung zusätzlicher Radspuren und Radweg ab? C – eine bauliche Trennung von Fahrbahnen und Radspuren bzw. Radwegen ab? Zu 11. A: Der Senat geht davon aus, dass die Bezirke im Rahmen ihrer Personal- und Organisationshoheit für die Personalausstattung der Ordnungsämter Sorge tragen, die für die Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgaben erforderlich ist, und den Personaleinsatz entsprechend eigenverantwortlich steuern. Die polizeilichen Maßnahmen konzentrieren sich im Rahmen der Verkehrsüberwachung in erster Linie auf die konsequente Bekämpfung der Hauptunfallursachen im fließenden Verkehr. Die Polizei Berlin ist sich jedoch der Notwendigkeit zur Überwachung des ruhenden Verkehrs bewusst und wird auch künftig die Verstöße im ruhenden Verkehr, insbesondere aus denen Behinderungen oder sogar Gefährdungen resultieren, konsequent verfolgen. Seite 8 von 9 Zu 11. B: Zusätzliche Radfahrstreifen und Radwege werden weiterhin angeordnet und umgesetzt werden. Auf die Schaffung und Durchsetzung von Regelungen für den unverzichtbaren ruhenden Verkehr (Stellplätze für Liefer- und Ladetätigkeiten, die nur von der Straße aus durchgeführt werden können, und andere qualifizierte Kurzparkbedürfnisse wie z. B. Behindertenstellplätze) wird dabei verstärkt geachtet werden. Zu 11. C: Wo dies ortsbezogen erforderlich und möglich ist, werden verstärkt bauliche Sicherungen (Poller oder ähnliche Einrichtungen) zur Verhinderung des Falschparkens auf Radwegen und Radfahrstreifen vorgesehen werden. Auch solche Straßenabschnitte bedürfen jedoch einer gewissen Überwachung und Kontrolle durch Ordnungskräfte, da eine völlig hermetische Abriegelung von Straßenteilen, die dem Fußgänger- oder Fahrradverkehr vorbehalten sein sollen, in innerstädtischen Straßen meist nicht möglich oder erwünscht ist. Die Intensität und der Umfang der Überwachungsmaßnahmen kann durch Poller oder ähnlichen Schutzeinrichtungen jedoch erheblich gesenkt werden. Auf die Antworten zur Schriftliche Anfrage Nr. 18/10929 über 200 Jahre Fahrrad – Alles Gute zum Jubiläum/Förderung des Radverkehrs in Berlin (insbesondere zu den Fragen 2, 3 und 4) vom 03. April 2017 wird verwiesen. 12. Wie beurteilt der Senat die Notwendigkeit, durch die Ausweisung von Ladezonen, die ebenfalls freigehalten werden müssen, zumindest die Parkkonflikte mit dem gewerblichen Lieferverkehr zu begrenzen? Zu 12.: Der Ausweisung und Freihaltung entsprechender Ladezonen kommt eine Schlüsselrolle bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Straßeninfrastruktur nicht nur für den Radverkehr, sondern für den gesamten fließenden Fahrzeugverkehr in Berlin zu. Auf die Antworten auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/10929 über 200 Jahre Fahrrad – Alles Gute zum Jubiläum/Förderung des Radverkehrs in Berlin (insbesondere zu den Fragen 2-7) vom 03. April 2017 wird verwiesen. 13. Sieht der Senat Änderungsbedarf, weil für den ruhenden Verkehr überwiegend die Ordnungsämter zuständig sind, die aber i.d.R. personell nicht ausreichend ausgestattet sind, um ganztägig (zumindest von 6 – 22 Uhr) und auch an Wochenenden diese Aufgabe zu bewältigen? Zu 13.: Es wird auf die Antwort zu Frage 11 A verwiesen. 14. Wie beurteilt der Senat die schon 2015 aufgestellte Forderung des ADFC zur Kontrolle von Radspuren und Radwegen jedem bezirklichen Ordnungsamt 10 zusätzliche Stellen zuzuweisen? Zu 14.: Es wird auf die Antwort zu Frage 11 A verwiesen. 15. Wann werden die Schwerpunktkontrollen wiederholt bzw. in welchem Turnus erfolgen diese? Zu 15.: Eine weitere Schwerpunktkontrolle hat vom 16. bis 20. Oktober 2017 stattgefunden. Seite 9 von 9 Weitere vergleichbare Schwerpunktaktionen sind auch für die Folgejahre vorgesehen. Sie werden durch die Polizei Berlin unter Beteiligung der Ordnungsämter Mitte, Pankow, Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Charlottenburg-Wilmersdorf sowie der BVG koordiniert. Berlin, den 03. November 2017 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12547 S18-12547