Drucksache 18 / 12 549 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) vom 18. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2017) zum Thema: Wer bewacht den Zentralen Objektschutz (ZOS)? Räumlichkeiten in der Friedrichstraße in Berlin- Mitte (I.) und Antwort vom 06. Nov. 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Karsten Woldeit (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12549 vom 18. Oktober 2017 über Wer bewacht den Zentralen Objektschutz (ZOS)? Räumlichkeiten in der Friedrichstraße in Berlin- Mitte (I.) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass es in der Friedrichstraße angemietete Räumlichkeiten gibt, welche dem Zentralen Objektschutz (ZOS) als Umkleidemöglichkeit dienen? Zu 1.: Ja. Es stehen in den Räumlichkeiten u.a. Pausen- und Aufenthaltsräume, Toiletten, Duschen, Teeküchen und Büroflächen zur Verfügung. 2. Ist es richtig, dass sich in diesen Räumlichkeiten Waffenkammern befinden? Zu 2.: Nein. Es ist lediglich ein Waffenschließfachraum vorhanden. 3. Ist es richtig, dass diese Räumlichkeiten auf der entsprechenden Etage über keine Tür verfügen und somit über keine Abgrenzung zum Treppenhaus? Zu 3.: Nein. Die Mietfläche ist räumlich abgegrenzt. 4. Sollten Punkt 1. bis 3. zutreffend sein: Welche Begründung gibt es dafür? Zu 4.: Die Direktion Einsatz, Bereich Zentraler Objektschutz (ZOS), benötigt für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben entsprechende Umkleide- und Aufenthaltsräume. Dies ergibt sich unter anderem aus der Arbeitsstättenverordnung. Aufgrund der Kündigung der vorher genutzten Räume mussten Ersatzflächen gefunden werden. 5. Ist es richtig, dass diese Räumlichkeiten von einem privaten Wachschutz bewacht werden, bzw., dass die fehlende Tür durch eine dort auf einem Stuhl sitzende Sicherheitsperson ersetzt werden soll? 6. Sollte 5. zutreffend sein: Welche private Sicherheitsfirma wurde dafür engagiert? Seite 2 von 3 Zu 5. und 6.: Aufgrund von Verzögerungen bei der Lieferung der notwendigen Sicherheitstüren musste zum Nutzungsbeginn temporär ein entsprechender Wachschutz eingesetzt werden. Die temporäre Bewachung erfolgte durch die Firma City-Schutz GmbH. 7. Wie viele Mitarbeiter dieser Sicherheitsfirma sichern den Eingang zum Umkleide- und Waffenbereich des ZOS? Zu 7.: Der Eingang zum Mietbereich ist technisch gesichert. 8. Wie viele Kosten fallen monatlich für den Sicherheitsdienst an? Zu 8.: Die Abrechnung der Kosten erfolgt seitens der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) über die jährliche Betriebskostenabrechnung. Dies gilt auch für Kosten der temporären Bewachung. Die Abrechnung für 2017 wird erst in 2018 vorliegen. 9. Seit wann ist der ZOS dort untergebracht? Zu 9.: Die Räumlichkeiten werden seit dem 8. Mai 2017 durch den ZOS genutzt. Sie stellen den Ersatz für die zuvor genutzten Räumlichkeiten in der Dorotheenstraße dar. 10. Gab es vonseiten der Mitarbeiter des ZOS Einwände gegen die Art der Unterbringung? 11. Gab es vonseiten der Mitarbeiter des ZOS Sicherheitsbedenken gegen diese Unterbringung? Zu 10. und 11.: Einwände gegen die dortige Unterbringung sind nicht bekannt. Sicherheitsbedenken wurden nicht vorgetragen. 12. Ist im Umkleidebereich eine angemessene Privatsphäre gewährleistet? Zu 12.: In dem Objekt befinden sich 15 Umkleideräume, wovon ein Umkleideraum von Mitarbeiterinnen genutzt wird. Die Räume sind mit Türen ausgestattet und von außen nicht einsehbar. Damit ist eine angemessene Privatsphäre gewährleistet. 13. Gibt es in den Räumlichkeiten eine Möglichkeit für Mitarbeiter sich für Ruhepausen zurückzuziehen ? Zu 13.: Ja. Das Objekt verfügt über einen Bereitschaftsraum, einen Ruheraum, zwei Teeküchen und Duschmöglichkeiten. In den Umkleideräumen stehen zusätzliche Sitzgelegenheiten zur Verfügung. 14. Soll dies eine kurz-, mittel- oder langfristige Lösung darstellen? 15. Sollte eine andere Form der Unterbringung in Planung sein – welche? Zu 14. und 15.: Diese Örtlichkeit soll langfristig als Stützpunkt des Zentralen Objektschutzes dienen. Die Polizei Berlin betreibt keine Planungen für eine andere Unterbringung. Seite 3 von 3 16. Wie viele Quadratmeter hat diese Räumlichkeit in der Berliner Friedrichstraße? 17. Wer ist Eigentümer der Immobilie? 18. Auf welche Höhe belaufen sich die monatlichen Mietkosten? Zu 16. bis 18.: Die Immobilie wird von der TRIUVA Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH an die BIM GmbH vermietet. Die monatlichen Mietkosten für die Mietfläche von 825,35 m² belaufen sich auf 17.707,00 EUR zuzüglich Nebenkosten. 19. Warum wurde keine eigene Polizeidienststelle in der Nähe des Reichstages für den ZOS errichtet ? Zu 19.: Die Polizei Berlin verfügt weder über eigene Immobilien noch errichtet sie welche. Berlin, den 06. November 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12549 S18-12549