Drucksache 18 / 12 553 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 23. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2017) zum Thema: Kältehilfeplätze in Lichtenberg und Antwort vom 06. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12553 vom 23.Oktober 2017 über Kältehilfeplätze in Lichtenberg ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Bezirke nehmen die „Kältehilfe“ nach dem Allgemeinen Zuständigkeitsgesetz (AZG) seit 1995 als bezirkliche Aufgabe wahr. Der Berliner Senat unterstützt die Bezirke bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe. Die „Kältehilfe“ ist ein Sonderprogramm zur Bereitstellung von Notschlafplätzen während der kalten Jahreszeit zwischen November und März für Menschen, die die Angebote der Regelversorgung nicht oder noch nicht in Anspruch nehmen. Die Bezirke haben 2015 rd. 1,4 Mio. EUR und 2016: rd. 1,6 Mio. EUR verausgabt. Damit wurde die Finanzierung jeweils für rd. 850 (2015) und rd. 900 (2016) Notschlafplätze sichergestellt. Der Berliner Senat hat die politische Festlegung getroffen, den Ausbau der Kapazitäten der Kältehilfe auf 1000 Notschlafplätze anzustreben. Die Zielstellung ergibt sich aus den Richtlinien der Regierungspolitik 2016-2021. Der Senat befindet sich derzeit in gemeinsamen konzeptionellen Überlegungen mit den Bezirken, die Kapazitäten langfristig auf diesem Niveau sicherzustellen. Dazu gehören auch Überlegungen zur Schaffung gesamtstädtischer Grundkapazitäten. Dabei wird die Platzierung im innerstädtischen Bereich von Bedeutung. Eine bezirkliche Quote wird dabei nicht relevant sein. Zur Beantwortung der nachfolgenden Fragen wurde das Bezirksamt Lichtenberg um Stellungnahme und Zuarbeit gebeten. 2 1. Wie viele Notschlafplätze der Kältehilfe standen im Bezirk Lichtenberg in der vergangenen Wintersaison zur Verfügung Zu 1.: In Lichtenberg standen vom 01.11.2016 bis 31.03.2017 täglich 10 Plätze im Rahmen der Notübernachtung der Berliner Kältehilfe zur Verfügung. 2. Durch welche Stellen wurden wie viele dieser Plätze an welchen Stellen zur Verfügung gestellt? Zu 2.: Träger der Kältehilfe in Berlin Lichtenberg ist der Verein „Merkur“ e. V. für soziale Arbeit in der Wollenberger Str. 10, 13053 Berlin; hier wurden auch die Plätze angeboten. 3. Wie stellte sich die Auslastungsquote im Vergleich zu den übrigen Bezirken dar? Zu 3.: Die Auslastungsquote im Vergleich zu den übrigen Bezirken wird durch das Amt für Soziales Lichtenberg nicht erhoben. Auslastung der Plätze in Lichtenberg Anzahl monatlich vorgehaltener Plätze Anzahl monatlich genutzter Plätze Auslastung in % November 16 300 300 100 Dezember 16 310 324 105 Januar 17 310 298 96 Februar 17 280 261 93 März 17 310 366 118 Insgesamt 1510 1549 103 4. Welche kassenwirksamen Kosten sind in der vergangenen Wintersaison für die vorbezeichneten Notschlafplätze im Bezirk Lichtenberg entstanden? Zu 4.: Der Verein „Merkur“ e. V. für soziale Arbeit erhielt für die vom 01.11.2016 bis 31.03.2017 täglich angebotenen Notübernachtungsplätze eine Zuwendung des Amtes für Soziales Lichtenberg i. H. v. 20.000 €. 5. Wie viele Notschlafplätze der Kältehilfe sollen nach aktuellem Planungsstand für die kommende Wintersaison (2017/2018) im Bezirk Lichtenberg an jeweils welchen Orten durch jeweils welche Stellen angeboten werden? Zu 5.: Der Verein „Merkur“ e. V. für soziale Arbeit wird vom 01.11.2017 bis 31.03.2018 aufgrund gestiegenen Bedarfes insgesamt 15 Notübernachtungsplätze täglich an seinem Standort in der Wollenberger Str. 10, 13053 Berlin anbieten. 6. Welcher Bedarf an Notschlafplätzen für den Bezirk Lichtenberg wird aktuell aufgrund welcher Annahmen prognostiziert und inwieweit gehen der Senat und das Bezirksamt davon aus, dass die geplanten Notschlafplätze den voraussichtlichen Bedarf decken werden? Zu 6.: Der Bezirk Lichtenberg gehört nicht zu den explizit von Nutzerinnen und Nutzern der Berliner Kältehilfe angefragten Berliner Bezirken. Die Nutzerinnen und Nutzer bevorzugen die Berliner Innenstadtbezirke. Das Amt für Soziales Lichtenberg verfolgt die Entwicklungen des Bedarfes im Bezirk aufgrund der jahrelangen Förderung von Notübernachtungen im Rahmen der Berliner Kältehilfe genau. Die jeweilig geförderten Träger wurden und werden zu den Entwicklungen und Bedarfen regelmäßig kontaktiert 3 und auf die Bedarfslage wurde und wird adäquat reagiert. Daher erfolgt auch für die kommende Kältehilfeperiode eine Erhöhung der täglich angebotenen Platzanzahl. Das Bezirksamt geht davon aus, dass dies aufbauend auf den Entwicklungen der vergangenen Jahre für Lichtenberg bedarfsdeckend ist. Diese Einschätzung trifft aber keine Aussage über die gesamtstädtische Bedarfsdeckung. Sollte es zu Sondereffekten wie z. B. einer Verdrängung der Obdachlosen aus den Innenstadtbereichen durch ordnungsrechtliche Maßnahmen kommen, wäre die weitere Entwicklung nicht mehr prognostizierbar. Sprunghaft steigende Obdachlosenzahlen sind mit behördlichen Maßnahmen in Lichtenberg nicht kurzfristig auffangbar. Ein solches Vorgehen bedarf eines gesamtstädtischen Konzeptes, welches den Bezirken vor Ergreifen der Maßnahmen bereits die Mittel gibt, um auf die daraufhin zu erwartenden innerstädtischen Wanderungsbewegungen zu reagieren. 7. Welche weiteren Maßnahmen werden vom Bezirksamt ergriffen, um aufgrund von § 17 Absatz 1 ASOG i.V.m. Nr. 19 ZustKatOrd ausreichend Unterkunftsmöglichkeiten sowie Möglichkeiten der medizinischen Versorgung anzubieten, insbesondere auch im Hinblick auf a) weibliche Obdachlose, b) obdachlose Familien mit Kindern, c) Obdachlose mit Behinderungen? Zu 7.: Die Fachstelle Soziale Wohnhilfe des Amtes für Soziales Lichtenberg versorgt jede nachfragende Obdachlose und jeden nachfragenden Obdachlosen mit einem für sie oder ihn geeigneten Unterkunftsplatz. Es werden sowohl vertragsfreie Unterkunftsangebote im eigenen Bezirk, als auch berlinweit vermittelt. Die erfolgreiche Vermittlung von Unterkunftsplätzen betrifft aber lediglich diejenigen Obdachlosen, die sich aktiv um eine Unterbringung bemühen. Außerdem ist sie aufgrund der kaum vorhandenen freien Kapazitäten in Berlin sehr aufwendig und letztlich nur wegen des hohen persönlichen Einsatzes der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgreich. Berlin, den 06. November 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12553 S18-12553