Drucksache 18 / 12 555 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 23. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2017) zum Thema: Lollapalooza, die Dritte und Antwort vom 03. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 555 vom 23. Oktober 20177 über Lollapalooza, die Dritte Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Entspricht es den Tatsachen, dass der Betreiber des Lollapalooza Berlin Schadensersatzklage gegen das Land Berlin erhoben hat und wenn ja, wie ist der Verfahrensstand, bzw. wie verlief das Klageverfahren bisher? Antwort zu 1: Die Betreiber des Lollapalooza Festivals haben Schadensersatzansprüche angemeldet. Frage 2: Was ist Gegenstand des Klageverfahrens und welche Klagegründe führt die Klägerin gegen das Land Berlin ins Feld? Antwort zu 2: Es wurde bis dato keine Klage eingereicht. Grund für die Schadensersatzansprüche ist der entgangene Gewinn, der durch die Umplanungen aufgrund der Flüchtlingssituation im Flughafen Tempelhof resultierte. Frage 3 Welche Lücken ergeben sich im Rückblick in Bezug auf die vom Veranstalter in den beiden Jahren 2016 und 2017 vorgelegten Verkehrskonzepte, das Transportchaos bei der An- und Abreise der Besucher des Festivals betreffend? 2 Antwort zu 3: Da die Genehmigungsbehörde für die Veranstaltung im Jahr 2017 in Brandenburg liegt, ist dem Land Berlin das Verkehrskonzept nicht bekannt. Ein Vergleich mit 2016 kann daher nicht vorgenommen werden. Frage 4: Gibt es Hinweise darauf, dass der Veranstalter fahrlässig gehandelt hat, besonders in Bezug auf An- und Abreise der Besucher und die kritische Menge von Menschen am S-Bahnhof Hoppegarten? Frage 5: Wie steht der Senat dem Vorwurf gegenüber, das Land Berlin hätte die Verkehrsanbindung der Festivalbesuchenden nicht ausreichend unterstützt? Frage 6: Gibt es Anzeichen dafür, dass die Steuerung und die Wegeführung für die große Menschenmenge nicht genügend geregelt war, z.B. bei fehlenden Schleusentoren beim Einstieg in die Shuttlebusse? Antwort zu 4, 5 und 6: Der Veranstaltungsort befindet sich in Brandenburg, sodass seitens Berlin keine Auskünfte zu kritischen Mengen am S-Hoppegarten getätigt werden können. Der Veranstaltungsort befindet sich in Brandenburg, sodass seitens Berlin keine Auskünfte zu Steuerung und Wegeführung in Hoppegarten getätigt werden können. Frage 7: Stimmt es, dass der Veranstalter abgelehnt hat, zusätzliche S-Bahn Züge zu bezahlen, und dadurch das Abreisechaos willentlich in Kauf genommen hat? Wenn ja, wie bewertet der Senat diesen Umstand? Antwort zu 7: Hierzu teilt die Deutsche Bahn mit: Im gültigen Verkehrsvertrag der S-Bahn Berlin GmbH mit den Ländern Berlin und Brandenburg ist geregelt, dass die S-Bahn Berlin GmbH mit dem Verkehrsverbund Berlin Brandenburg (VBB) ein entsprechendes Verkehrsangebot zu Großveranstaltungen abstimmt und zur Zustimmung/Bestellung übergibt. Für das Verkehrskonzept der S-Bahn Berlin GmbH zum Lollapalooza-Festival in Hoppegarten wurde entsprechend dieser gültigen Regelungen verfahren. Somit hat der Veranstalter das zusätzliche Verkehrsangebot bei der S-Bahn Berlin GmbH nicht direkt bezahlt. Der Senat kann die Vorgänge in Brandenburg nicht bewerten. Frage 8 Kann der Senat bestätigen, dass Lollapalooza im kommenden Jahr im Olympiastadion/Olympiapark stattfinden soll? Wenn ja, wie bewertet der Senat dies? Antwort zu 8: Ja, die Veranstaltung wird 2018 im Olympiapark stattfinden. Anders als in Hoppegarten hat das Land Berlin die Möglichkeit, auf Steuerung und Wegeführung bei Zu- und Abflüssen einzuwirken. 3 Frage 9 Stellt sich der Senat bereits jetzt auf unzureichende Veranstaltungsplanungen und Verkehrschaos als Begleitmusik des Festivals ein? Antwort zu 9: Nein. Siehe Antwort zu Frage 8. Frage 10: Welche Unterschiede ergeben sich bezüglich der Durchführung eines Festivals dieser Größenordnung, wenn dieses entweder a.) auf einer landeseigenen Veranstaltungsfläche wie dem Olympiastadion oder b.) auf einer privaten Veranstaltungsfläche wie der Rennbahn Hoppegarten stattfindet, in Bezug auf die Auflagen für die Veranstaltungsdurchführung? Antwort zu 10: Keine. Hinsichtlich Sicherheits- und Verkehrskonzept gelten dieselben Auflagen. Hoppegarten befindet sich jedoch in Brandenburg, sodass das Land Berlin nur mittelbar in Form einer beratenden Funktion an den Konzepten beteiligt war. Berlin, den 03.11.17 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12555 S18-12555