Drucksache 18 / 12 557 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina Domer (SPD) vom 17. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Oktober 2017) zum Thema: Planungs- und Vergabeverfahren zum Betrieb eines Stadtteilzentrums im QM- Gebiet Falkenhagener Feld Ost und West: Teil 2 und Antwort vom 13. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Bettina Domer (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12557 vom 17.10.2017 über Planungs- und Vergabeverfahren zum Betrieb eines Stadtteilzentrums im QM- Gebiet Falkenhagener Feld Ost und West: Teil 2 ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann erfolgte im 3. Quartal 2015 der Trägeraufruf mit welcher Fristsetzung und welche Träger haben sich für das EFRE Programm Teilprogramm „Zukunftsinitiative im Stadtteil II“ beworben? Bitte nach einzelnen Trägern aufschlüsseln. Zu 1.: Der Trägeraufruf erfolgte am 08.07.2015 unter Einbeziehung der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Nachbarschaftsheim Neukölln. Die Frist zur Einreichung der Projektskizze war auf den 30.09.2015 festgelegt. Beworben haben sich nachfolgend aufgeführte Träger: Träger Aktionsraum / QM KOTTI Nachbarschafts- und Gemeinwesenverein am Kottbusser Tor e. V. Kreuzberg Nordost Nachbarschaftshaus Urbanstraße e. V. Kreuzberg Nordost Pestalozzi-Fröbel-Haus Berlin Kreuzberg Nordost Wassertor 48 e. V. Kreuzberg Nordost Internationaler Bund - IB Berlin-Brandenburg gGmbH Neukölln-Nord 2 Nachbarschaftsheim Neukölln e. V. Neukölln-Nord Vision e. V. Nord-Marzahn / Nord- Hellersdorf Volkssolidarität Landesverband Berlin e. V. Nord-Marzahn / Nord- Hellersdorf Gemeinwesenverein Haselhorst e. V. Spandau-West Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e. V. Spandau-West Paul Gerhardt Stift Soziales gGmbH Spandau-West Sozial-kulturelle Netzwerke casa e. V. Spandau-West Fabrik Osloer Straße e. V. Wedding-Moabit Moabiter Ratschlag e. V. Wedding-Moabit Paul-Gerhard-Stift zu Berlin Wedding-Moabit Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH Wedding-Moabit Albatros gemeinnützige Gesellschaft für soziale und gesundheitliche Dienstleistungen mbH QM Märkisches Viertel Albatros gemeinnützige Gesellschaft für soziale und gesundheitliche Dienstleistungen mbH QM Pankow-Buch 2. Gab es ein öffentliches Ausschreibungsverfahren? Zu 2.: Nein, es wurde im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ein Trägeraufruf vorgenommen. 3. Welche inhaltlichen und konzeptionellen Anforderungen waren Bestandteil des Trägeraufrufs? Zu 3.: Die Verwaltungsvorschrift „Zukunftsinitiative Stadtteil II EFRE“ (VV ZIS II EFRE 2014) in Verbindung mit dem Programmleitfaden der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales für das sog. Teilprogramm Stadtteilzentren II (EFRE ZIS II - TP STZ II) führt die inhaltlichen und konzeptionellen Anforderungen auf. 4. Mit welchen Trägern im Planungsraum wurden diesbezüglich wann Gespräche geführt, bitte die einzelnen Träger auflisten. Zu 4.: Es wurden zwischen dem 01.10.2015 und 17.11.2015 mit allen unter Nummer 2 aufgeführten Trägern Gespräche geführt. 5. Wie hoch ist die eingeplante Fördersumme für Casa e.V. für den Betrieb eines Stadtteilzentrums im Falkenhagener Feld? Zu 5.: Der Träger Sozial-kulturelle Netzwerke casa e. V. (casa e. V.) erhält keine Fördermittel zum Betrieb eines Stadtteilzentrums im Falkenhagener Feld. 6. Wie werden im Planungsraum aktive gemeinnützige Träger und Akteure (QM-Management, Gebietsbeauftragte, Quartiersräte) in den Betrieb des geplanten Stadtteilzentrums eingebunden und sichergestellt, dass keine parallelen Strukturen aufgebaut werden? Zu 6.: Der Bau des geplanten Stadtteilzentrums erfolgt durch die Senatsverwaltung für 3 Stadtentwicklung und Wohnen in Zusammenarbeit mit dem Bezirk Spandau (Stadtplanungsamt). Hinsichtlich des späteren Betriebs ist die für gesamtstädtische Stadtteilzentren zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales durch den Bezirk einzubeziehen. Damit keine parallelen Strukturen entstehen, ist die Einbindung aktiver gemeinnütziger Träger und Akteure (u. a. auch Nachbarschaftshäuser) durch die beteiligten Institutionen (Kirchengemeinde, Bezirk, Senatsverwaltungen) sicherzustellen. 7. Wie werden die Anforderungen nach der personellen, finanziellen und organisatorischen Verstetigung der bestehenden gewachsenen Strukturen aus dem QM-Management aus dem Integrierten Handlungsund Entwicklungskonzept Quartiersmanagement Falkenhagener Feld-Ost bei den Planungen zum Stadtteilzentrum berücksichtigt bzw. umgesetzt? (IHEK FF-Ost 2017/2018, ersichtlich ab S. 24 ff.) Zu 7.: Die Verstetigung der gewachsenen Strukturen im Falkenhagener Feld liegt im Aufgabenbereich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und des Bezirks Spandau von Berlin. Der Bezirk hat zur künftigen Rolle der Stadtteilkoordination die regelmäßig stattfindende AG Rahmenkonzept Stadtteilkoordination im Rahmen des Netzwerkes Stadtteilarbeit (NESPA) einberufen. Die Handlungsfelder des IHEKS FF-Ost 2017/2018 „Nachbarschaften (Gemeinwesen, Integration)“, „Öffentlicher Raum“, „Beteiligung, Vernetzung und Einbindung der Partner“ sowie der Bereich Verstetigung sind wesentliche Aspekte im Rahmen der Spandauer Gesamtstrategie „Stadtteilkoordination“. 8. Teilt der Senat die Auffassung, dass für die Versorgung des großen Sozialraums Falkenhagener Feld langfristig zwei Stadtteilzentren notwendig sind? Zu 8.: Planungsgrundlage ist mindestens ein Stadtteilzentrum pro Prognoseraum. In bestimmten Bedarfslagen kann es sinnvoll sein, einen zusätzlichen sozialen Treffpunkt in Regie eine bestehenden Stadtteilzentrums einzurichten. Frage 9: In welcher Art und Weise unterstützt/finanziert der Senat das Stadtteilzentrum der Paul Gerhard Kirchengemeinde im QM-Gebiet Falkenhagener Feld West, mittel- und langfristig? Zu 9.: Das Stadtteilzentrum der Paul Gerhard Kirchengemeinde wird voraussichtlich bis zum Ende der EFRE-Förderperiode im Jahr 2020 aus Mitteln der Zukunftsinitiative im Stadtteil II – Teilprogramm Stadtteilzentren unterstützt. Berlin, den 13. November 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12557 S18-12557