Drucksache 18 / 12 558 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 24. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Oktober 2017) zum Thema: Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Antwort vom 06. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 558 vom 24. Oktober 2017 über Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind seit dem 01.01.2015 - bitte idealerweise auf monatlicher , sonst quartalsweiser Basis angeben - durch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin betreut gewesen? Wie setzen sich diese Gruppen jeweils nach Altersklassen (0-6, 7-14, 15-18 und ab 18 Jahren ) Geschlecht zusammen? Zu 1.: Die standardmäßige Aufbereitung der bezirklichen Daten erfolgt auf Grundlage von Stichtagsdaten (Hilfeplanstatistik/Fallstatistik aus dem jeweiligen IT-Fachverfahren der Bezirke) in der nachfolgenden Tabelle. Eine monatliche bzw. quartalsweise Darstellung ist nicht möglich. Junge Flüchtlinge in stationären Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe in den Bezirken (gem. § 34, 35a SGB VIII) Stichtag gesamt männlich weiblich unter 12 Jahre 12 bis unter 18 Jahre 18 bis 21 Jahre 31.12.2014 403 306 97 6 48 349 31.12.2015 797 690 107 15 330 452 31.12.2016 1450 1330 120 21 1024 405 Für den Stichtag 31.12.2016 ist auf die Übergangsphase von zwei Erfassungssystemen hinzuweisen, die zu geringfügigen Abweichungen führen kann. Die Zahlen für 2017 liegen erst mit Abschluss des Jahres und nach Konsolidierung der Angaben vor. Die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Obhut des Landesjugendamtes , die zu den aufgeführten Stichtagen noch nicht in Zuständigkeit der Bezirke waren, sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. - - 2 Junge Flüchtlinge in Obhut des Landesjugendamtes (gem. § 42, 42a SGB VIII) Stichtag gesamt männlich weiblich unter 12 Jahre 12 bis unter 18 Jahre 18 bis 21 Jahre 31.12.2014 221 193 28 14 207 0 31.12.2015 2014 1920 94 59 1938 17 31.12.2016 814 771 43 7 788 19 2) Wie viele dieser Personen haben einen Asylantrag gestellt? Sofern dieser beschieden wurde, in welchem quotalen Verhältnis ist diesem stattgegeben worden? 3) In wie vielen dieser Fälle haben Berliner Jugendämter für von Ihnen in Obhut genommene unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Asylantrag gestellt? Zu 2. und 3.: Asylanträge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden durch den vom Familiengericht bestallten Vormund gestellt, sofern dies dem Wohl der minderjährigen Person entspricht . Seit dem 29.07.2017 gilt gemäß § 42 Abs. 2 des Achten Sozialgesetzbuch - SGB VIII -, dass das Jugendamt während der Inobhutnahme eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings auch zur unverzüglichen Stellung eines Asylantrags verpflichtet ist, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass zum Wohl der minderjährigen Person internationaler Schutz im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Asylgesetzes benötigt wird. Es bedarf einer vorherigen umfangreichen Einzelfallprüfung, ob eine unverzügliche Antragstellung die aufenthalts- und asylrechtliche Situation der minderjährigen Person verbessert . Dies dient der Sicherstellung der für bzw. wider eine Asylantragstellung sprechenden Argumente, gegebenenfalls unter Einholung von rechtsbeiständlichem Rat zur Sicherstellung des Wohls der minderjährigen Person. Seit dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung wurden in der Zuständigkeit des Landesjugendamts Berlin keine Asylanträge im Vorgriff zu einer weiterhin möglichen Entscheidung eines Vormunds gestellt. In den jeweiligen Einzelfällen waren die gesetzlichen Voraussetzungen einer Verpflichtung zur sofortigen Asylantragstellung nicht gegeben. Die einzelfallbezogenen Asylanträge von Amts-, Vereins- oder ehrenamtlichen Einzelvormündern werden nur vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als zuständige Behörde erfasst. Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegen daher keine Informationen zur Anzahl der gestellten bzw. stattgegebenen Anträge vor. 4) Wie alt ist aktuell der älteste, wie alt der jüngste durch Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Berlin betreute unbegleitete minderjährige Flüchtling? Zu 4.: Der aktuell jüngste vom Landesjugendamt Berlin in Obhut genommene unbegleitete minderjährige Flüchtling ist sechs Jahre, der älteste 18 Jahre alt. - - 3 Der aktuell jüngste in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §§ 34, 35a SGB VIII betreute unbegleitete minderjährige Flüchtling ist sieben Jahre, der älteste Jugendliche 21 Jahre alt. Berlin, den 06. November 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12558 S18-12558