Drucksache 18 / 12 559 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Ubbelohde (AfD) vom 10. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Oktober 2017) zum Thema: Wohngeldhaushalte in Berlin und Antwort vom 09. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Carsten Ubbelohde (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/ 12 559 vom 10. Oktober 2017 über Wohngeldhaushalte in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gemäß Pressemitteilung Nr. 351 des statistischen Bundesamts vom 05.10.2017 gab es zum 31.12.2016 insgesamt 25455 Wohngeldhaushalte in Berlin. Dies entspricht einem Anstieg von 41,3 %, verglichen mit dem Vorjahreswert. Die gezahlten Wohngeldbeträge beliefen sich Ende 2016 auf 42,2 Mio. €. Welcher Anteil des Anstiegs der Wohngeldhaushalte ist mit der Wohngeldreform 2016 verbunden und welcher Anteil ist durch sonstige Einflüsse entstanden? Antwort zur Frage 1.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. Frage 2: Wie viele Ausländer haben im Jahr 2016 Leistungen gem. § 3 Abs. 5 WoGG erhalten? Bitte splitten Sie die Zahlen entsprechend der im Gesetz geregelten Einzelfälle der Nr. 1 bis 6 auf. Bitte geben Sie sowohl die Anzahl der Wohngeldhaushalte, als auch die Summe der Wohngeldbeträge an. Frage 3: Wie hat sich die Anzahl der Leistungsempfänger gegliedert für die Nummern 1 bis 6 von 2014 bis 2016 entwickelt? Ich bitte um Angabe absoluter und relativer Werte 2 Antwort zu Frage 2. und 3.: Statistische Erhebungen zu § 3 Abs. 5 Wohngeldgesetz liegen dem Senat nicht vor. Berlin, den 09.11.2017 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12559 S18-12559