Drucksache 18 / 12 560 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 20. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Oktober 2017) zum Thema: UPDATE BER 10/2017 und Antwort vom 08. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/3 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 560 vom 20. Oktober 2017 über UPDATE BER 10/2017 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) um Stellungnahme gebeten. Sie ist in die Antwort einbezogen. 1. Liegen mit Stand heute eine vollständig abgeschlossene Brandschutzmatrix, eine vollständig abgeschlossene Entrauchungsmatrix und eine vollständig abgeschlossene Brandfallsteuermatrix für das komplette Terminal des BER vor? Falls nein – was fehlt? Zu 1.: Laut FBB liegt eine Brandschutzmatrix mit Datum vom 27.10.2017 vor, die bereits Erkenntnisse der Sachverständigenprüfungen aus dem Sommer 2017 für den Main Pier Nord berücksichtigt. Kleinere Anpassungen, die sich aus den weiteren Prüfprozederen ergeben, werden kontinuierlich eingepflegt. Die Endständigkeit der Brandfallsteuermatrix ist abhängig von der abschließenden Bestätigung der Brandschutzmatrix durch die Sachverständigen sowie von der Nachrüstung einiger Komponenten und muss bei Aktualisierung dieser in einigen Details programmiertechnisch angepasst werden. Gleiches gilt inhaltlich auch für die Entrauchungsmatrix . 2. Ist mit Stand heute die Software für Brandmeldung, Entrauchung und Frischluftnachströmung für das komplette Terminal des BER fertig gestellt und implementiert? Falls nein – wann soll die Programmierung beendet sein? Welche Testläufe hat die vorgenannte Software bereits absolviert und welche Probleme sind aufgetreten? Zu 2.: Der aktuelle Softwarestatus für die Brandmeldeanlagen ist gemäß des derzeitigen Sachstandes weitestgehend implementiert und muss, wie in der Antwort zu Frage 1 beschrieben, in Abhängigkeit kleiner Aktualisierungen entsprechend angepasst werden. Die generelleren Funktionen sind in der Entrauchungssteuerung implementiert und wurden auch bereits vorgeprüft. Fast 90 Prozent der maschinellen Entrauchungsszenarien sind zum 01.11.2017 einreguliert. Aufgrund der aktuell laufenden Sachverständigenprüfungen ergaben sich aber – insbesondere für die jetzt im 2/3 Detail nochmals untersuchten Wartungsszenarien während des späteren Betriebs - noch Änderungen in der Programmierung, die derzeit umgesetzt werden. Der komplette Abschluss der Programmierung und deren Implementierung im Detail für die maschinellen Entrauchungsanlagen werden vor Beginn der Wirk- und Prinzipprüfungen erfolgen. Bezogen auf die Main Piere Nord und Süd liegen bereits positive Prüfbescheide der übergeordneten Sachverständigen vor. 3. Welchen Anteil an der Softwareprogrammierung und den Tests leisten jeweils die Firmen Siemens und Bosch? Welche weiteren Firmen sind mit der Software für Brandmeldung, Entrauchung und Frischluftnachströmung befasst? Zu 3.: Die Software der Brandmeldung wird von der Firma Bosch auf Basis der sogenannten Brandfallsteuermatrix geschrieben und programmiert. Die Software für die Entrauchungssteuerung einschließlich Nachströmung wird von der Firma Siemens auf Basis einer Ausführungsplanung geschrieben, programmiert und aufgespielt. Darüber hinaus sind keine weiteren Firmen beteiligt. 4. Wie ist der Stand der Lösung der Entrauchungsprobleme des BER im Zusammenhang mit dem räumlichen Übergang vom unterirdischen Bahnhof in das darüber liegende Terminal? Ist die Entrauchung für den „realistischen Zugmix“ (Siehe Schr. Anfrage 17/19031) technisch ausgeführt, getestet und abgenommen? Hat auch das Eisenbahnbundesamt alle Genehmigungen bzw. Abnahmen erteilt? Wie ist der Stand der Umsetzung im Hinblick auf die Maximalkapazität des Bahnhofs? Zu 4.: Die Auflagen zur Schnittstelle „Verteilerebene / Bahnhof“ auf Basis der regulär zu erwartenden Verkehre im Bahnhof (entsprechend der Bestellungen der Länder Berlin und Brandenburg) sind als Teil des 6. Nachtrags zur Baugenehmigung 00875- 09 geregelt („Nachtrag 6.1“). Die darin geforderten Bauantragsunterlagen wurden im August 2017 zur Prüfung an das Bauordnungsamt eingereicht. Die additiv baurechtlich notwendige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (z.B. Eisenbahnbundesamt ) erfolgt derzeit. Somit kann zum Stand der Prüfung noch keine finale Aussage getroffen werden. Das Bauordnungsamt hat die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt . Im Rahmenterminplan ist die bauliche Umsetzung im 2. Quartal 2018 vorgesehen . In einigen Aufgängen werden zusätzliche Rauchschürzen aus Glas eingebaut, um auch bei maximal gleichzeitigen Zugverkehr im Entrauchungsfall Rauchverschleppungen zwischen Verteilerebene und Bahnhof zu vermeiden. 5. Wie ist der Stand der „baulichen Fertigstellung“ aller Terminalgebäude? Zu 5.: Pier Nord und Süd sind zur Nutzung freigegeben. Die Fertigmeldung für das Empfangsgebäude ist für das IV. Quartal avisiert. Das Fluggastterminal ist baulich noch nicht fertiggestellt. 6. Wie ist der Stand des Baugenehmigungsverfahrens? Welche Bauanträge (ggf. auch Nachträge) wurden im Jahr 2017 eingereicht und genehmigt? Welche Anträge und Genehmigungen stehen aus? Zu 6.: Mit Bezug auf die Fertigstellung des Fluggastterminals werden außer den in der Genehmigung zum 6. Nachtrag als Auflagen zusätzlich geforderten Bauantragsunterlagen („Nachtrag 6.1“) derzeit keine weiteren Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Genehmigt wurde am 27.01.2017 der 6. und letzte große Nachtrag zur Baugenehmigung 00875-09, der bis dahin noch offene Einzelthemen der Genehmigungsfähigkeit des Fluggastterminals sowie die Integration der neuen Sicherheitsscanner und diverse Grundrissänderungen im Fluggastterminal behandelt. 3/3 Die in Nachtrag 6.1 geforderten zusätzlichen Unterlagen wurden im August beim Bauordnungsamt eingereicht und befinden sich dort in Bearbeitung (siehe auch Antwort zu Frage 4). Es bestehen aktuell seitens der FBB keine weiteren Bauantragsplanungen für das Fluggastterminal. Es könnten aber ggf. noch kleinere Änderungsanträge seitens der Mieter entstehen, die aber die Baugenehmigungsfähigkeit des Fluggastterminals nicht betreffen. 7. Welche haustechnischen Probleme sind im Terminal noch nicht gelöst? Zu 7.: Derzeit sind noch einzelne Maßnahmen und Mängelbeseitigungen seitens der Firmen und der Objektüberwachung abzuarbeiten. Parallel dazu laufen derzeit in fast allen Bereichen die Sachverständigenbegehungen und Abnahmen. Es bestehen derzeit noch ca. 30 technische Risiken (von ursprünglich ca. 3.000), die entsprechend abgearbeitet werden. 8. Wie weit ist die Inbetriebsetzung der Türen im Terminal inzwischen gekommen? Welche Kosten wurden durch die Reparaturen der Türen seit 2016 verursacht? Zu 8.: Etwa 80 Prozent der Türen sind derzeit voll funktionsfähig im Betrieb. Die übrigen Türen werden überwiegend bis Jahresende in Betrieb gesetzt. Die aufgewendeten Kosten unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. 9. In welcher Höhe fallen monatlich Bauunterhaltungskosten für den noch nicht in Betrieb genommenen BER an? (In der Beantwortung der Schr. Anfrage 17/13652 wurden dafür 17 Mio. Euro pro Monat angegeben.) Welche Kostenbestandteile sind in „Bauunterhaltungskosten“ enthalten? Zu 9.: Die in der Beantwortung zur Schriftlichen Anfrage 17/13652 dargestellten Bauunterhaltskosten in Höhe von 17 Mio. EUR bezogen sich auf die Bautätigkeit im Zeitraum von Mai 2014 bis Dez. 2014. Mit aktuellem Stand betragen die monatlichen Kosten etwa 10 bis 13 Mio. EUR. Die Bauunterhaltungskosten enthalten u.a. Kosten für Bauherrenleistungen, Projektsteuerung, Bauüberwachung, Ausführungsplanung und Baustellensicherheit. Berlin, den 08.11.2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-12560 S18-12560