Drucksache 18 / 12 562 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Burkard Dregger(CDU) und Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 23. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Oktober 2017) zum Thema: Instandsetzung der ehemaligen für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzten Sporthallen in Berlin und Antwort vom 07. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) und Herrn Abgeordneten Tim- Christopher Zeelen (CDU) Über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12562 vom 23.10.2017 über Instandsetzung der ehemaligen für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzten Sporthallen in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die mit der Verwaltung des im Treuhandvermögen des Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG (Liegenschaftsfonds Berlin) betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) um Stellungnahme gebeten. Die dem Senat von dort übermittelten Sachverhalte bilden die Grundlage zur Beantwortung der Fragen. 1. Wie gestaltet sich der aktuelle Zeitplan des Senats für die Sanierung der ehemaligen für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzten Sporthallen in Berlin? 2. Wie viele Sporthallen stehen noch nicht für den Sportunterricht zur Verfügung und welche Mängel müssen noch beseitigt werden (bitte genaue Auflistung)? Zu Fragen 1 und 2: Von 49 Turnhallen, die für die Flüchtlingsunterbringung genutzt wurden, sind 23 bereits wieder übergeben oder die Sanierung findet bei laufendem Betrieb statt. Bei zwei Turnhallen werden die Arbeiten voraussichtlich zwischen Dezember 2018 und Februar 2019 fertiggestellt. Die weiteren Turnhallen sollen nach derzeitigen Planungen bis einschließlich Mai 2018 saniert worden sein. Eine Abgrenzung nach Sanierungsmaßnahmen, die konkret auf die Flüchtlingsunterbringung zurückgehen , ist nicht möglich, da regelmäßig andere Sanierungsbedarfe anlässlich der aktuellen Arbeiten gleich mit erledigt werden. 3. Die Sporthalle des Oberstufenzentrums Georg-Schlesinger in der Kühleweinstraße 5, die auch für den Sportunterricht der Reginhard-Grundschule in der Letteallee 39 in Reinickendorf-Ost genutzt wird und die nicht mehr als Notunterkunft dient, muss saniert werden. Was muss im Einzelnen saniert /repariert werden? 2/2 4. Wer wird diese Halle sanieren und wie ist der Zeitplan? Wann kann in dieser Halle wieder Sport betrieben werden? 5. Wie werden die Betroffenen über den Zeitplan und eventuelle Verzögerungen informiert? Zu Fragen 3, 4 und 5: Für die Sanierung der Turnhallen der OSZ ist die BIM GmbH zuständig. In den beiden genannten Hallen muss ein Sportboden komplett saniert werden, es fallen Malerarbeiten an, eine Prallwand wird erneuert und die Sanitäranlagen werden saniert. Nach derzeitigen Planungen sollen die Arbeiten im April 2018 abgeschlossen werden. Die BIM GmbH hat die Nutzer entsprechend informiert. 6. Besteht die Möglichkeit der Teilnutzung der genannten Sporthalle, damit der Sportunterricht zunächst wieder stattfinden kann? Zu Frage 6: In dieser Halle ist das aufgrund der grundlegenden Sanierung, die mit umfangreichen Arbeiten einhergeht, nicht möglich. 7. Die Nutzung von Ausweichhallen, die die Einbindung von Erzieherinnen und Erziehern für den Weg dorthin erfordert, ist aufgrund der nicht mehr zur Verfügung stehenden Mittel des „Bündnis für den Schulsport“ nicht mehr möglich. Gibt es im vorliegenden Fall die Möglichkeit, die Mittel des „Bündnis für den Schulsport den Schulsport“ weiterhin zu nutzen? Wie können diese beantragt werden? Welche andere Mittel könnten beantragt werden? Zu Frage 7: Die Reginhard-Grundschule kann die Maßnahmen und Angebote des im letzten Schuljahr erfolgreichen „Bündnisses für Schulsport“ auch weiterhin nutzen. Das „Bündnis für den Schulsport“ wurde für das Schuljahr 2017/18 nach den Herbstferien begonnen. Berlin, den 07.11.2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-12562 S18-12562