Drucksache 18 / 12 565 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 26. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Oktober 2017) zum Thema: Arbeiten, Leben und Wohnen in Friedrichshain-Kreuzberg VI – Parkbeleuchtung in den Herbst- und Wintermonaten und Antwort vom 09. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12565 vom 26.10.2017 über Arbeiten, Leben und Wohnen in Friedrichshain-Kreuzberg VI - Parkbeleuchtung in den Herbst- und Wintermonaten Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkrete Hindernisgründe sprechen gegen die Instandsetzung von kaputten Lichtkörpern in den Berliner Parkflächen, insbesondere dem Flaschenhalspark und dem Park am Gleisdreieck? Antwort zu 1: Die Beleuchtungsanlagen im Flaschenhalspark und im Park am Gleisdreieck liegen in der Zuständigkeit der Grün Berlin GmbH. Zuständigkeitshalber wurde die Grün Berlin GmbH gebeten, zu Frage 1 der o.g. schriftlichen Anfrage Stellung zu nehmen. Dazu wurde Folgendes berichtet: „Die Hauptursache für die defekte Beleuchtung liegt leider wiederkehrend im Vandalismus. Durch Steinwürfe werden vornehmlich die Leuchtmittel zerstört, welche sonst eine sehr viel längere Lebensdauer hätten. Die Reparatur der Parkbeleuchtung im Park am Gleisdreieck und dem Flaschenhalspark erfolgt nach den formalen Anforderungen und geltenden Vorschriften (z.B. Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (A-Bau)) für die Vergabe von Leistungen. Für die vorgenannten Anlagen wird die Instandsetzung bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Mit der Reparatur werden die neuen Austauschleuchten durch hochwertigere Glasscheiben sowie LED-Technik in eine höhere Vandalismusklasse gebracht.“ Frage 2: Wie stellt der Senat in den Herbst- und Wintermonaten sicher, dass die jeweiligen Parkbeleuchtungen in allen Berliner Grünflächen kontinuierlich Licht spenden? 2 Antwort zu 2: Gemäß dem Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grünund Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz) besteht in Berlin keine Verpflichtung zur Beleuchtung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen. Im Gegenteil ist in Grünanlagen der Ausbau der Beleuchtung zum Schutz von Flora und Fauna grundsätzlich zu vermeiden. Das Lichtkonzept des Landes Berlins berücksichtigt, dass die Beleuchtung in der Stadt sowohl Sicherheit und Atmosphäre schaffen kann, aber zugleich sowohl die Existenzbedingungen einzelner Tiergruppen wie Insekten, Vögel, Gewässerorganismen als auch die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen kann. Daher sind die Sicherheitsund Gestaltungsanforderungen an die Beleuchtung im Stadtraum mit den ökologischen Schutzgütern in Einklang zu bringen. In naturnahen Räumen gelten dabei andere Kriterien als in Siedlungsbereichen mit größerem Wohnanteil oder in zentralen urbanen Bereichen. Ausnahmekriterien des Grundsatzes sind ebenfalls im Lichtkonzept (zum Beispiel eine Schulwegbeleuchtung durch Grünanlagen) aufgelistet. Soweit Wege in den Anlagen eine verkehrsersetzende Funktion übernehmen bzw. eine solche Funktion anerkannt wird und deswegen die Notwendigkeit einer Beleuchtung entsteht, erfolgt im Einzelfall die Sicherstellung einer Beleuchtung durch die grundsätzlich für die Unterhaltung der öffentlichen Grünflächen zuständigen Bezirksämter. In besonderen Fällen können auch andere Verantwortlichkeiten bestehen, wie z.B. die der Grün Berlin GmbH für die von ihr unterhaltenen Freiflächen. Frage 3: Welche Ursache haben die häufigen Ausfälle von Lichtanlagen in den Berliner Grünflächen und welche Kosten entstehen hierdurch? Antwort zu 3: Häufige Ausfälle von Lichtanlagen in den Berliner Grünflächen sind dem Senat nicht bekannt. In der Regel werden Beleuchtungsanlagen in Grünanlagen von den bezirklichen Grünflächenämtern betrieben. Ursachen für Ausfälle von Beleuchtungsanlagen sind neben Vandalismusschäden auch das Alter der Parkleuchten. Berlin, den 09.11.2017 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12565 S18-12565