Drucksache 18 / 12 566 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 26. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Oktober 2017) zum Thema: Rückstellungsanträge zum Schuljahr 2017/2018 in den Bezirken II und Antwort vom 07. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 566 vom 26. Oktober 2017 über Rückstellungsanträge zum Schuljahr 2017/2018 in den Bezirken II ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder wurden zum Schuljahr 2017/2018 in den jeweiligen Bezirken schulpflichtig? 2. Wie viele Eltern haben zum Stichtag für das Schuljahr 2017/2018 in den jeweiligen Bezirken einen Antrag auf Rückstellung ihres Kindes gestellt und sich somit gegen die Früheinschulung entschieden? 3. Wie groß ist der prozentuale Anteil der Kinder, deren Eltern einen Antrag auf Rückstellung gestellt haben, an allen schulpflichtigen Kindern in den jeweiligen Bezirken? Zu 1. bis 3.: Die Zahl der erstmalig Schulpflichtigen, sowie der eingeschulten und nach § 42 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) zurückgestellten Kinder kann der Anlage 1 entnommen werden. Kinder, die nach der Zurückstellung von der Schulpflicht eingeschult wurden und Antragskinder sind in der Zahl der erstmalig Schulpflichtigen nicht enthalten. - - 2 4. Wie hat sich die Anzahl der Zurückstellungen seit der Einführung der Früheinschulung in den jeweiligen Bezirken entwickelt (bitte Fortschreibung der Tabelle in der Antwort auf Frage 6 der Drs. 18/10007)? Zu 4.: Die Zeitreihe über Kinder, die nach § 42 Abs. 3 SchulG zurückgestellt wurden, kann der folgenden Tabelle entnommen werden: Bezirk Kinder, die nach § 42 Abs. 3 SchulG zurückgestellt wurden im Schuljahr 2014/2015 2015/2016 2016/2017 2017/2018 Mitte 467 527 711 307 Friedrichshain-Kreuzberg 420 450 661 234 Pankow 729 887 1168 394 Charlottenburg-Wilmersdorf 294 400 532 222 Spandau 370 429 603 228 Steglitz-Zehlendorf 329 414 557 193 Tempelhof-Schöneberg 510 622 759 321 Neukölln 461 491 701 284 Treptow-Köpenick 412 504 617 243 Marzahn-Hellersdorf 467 620 785 298 Lichtenberg 443 612 791 275 Reinickendorf 359 440 628 226 Zusammen: 5.261 6.396 8.513 3.225 5. Wie viele Verweilerinnen und Verweiler in der Schuleingangsphase und wie viele Wiederholerinnen und Wiederholer der Jahrgangsstufe 3 gab es jeweils im Schuljahr 2016/2017 (bitte Fortschreibung der Tabelle in der Antwort auf Frage 7 der Drs. 18/10007)? Zu 5.: Die Entscheidung über ein Verweilen in der Schulanfangsphase für ein drittes Jahr wird erst im Laufe des zweiten Jahres der Schulanfangsphase getroffen. Ich verweise hierzu auf die Begründung in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/14136 vom 14. Juli 2014. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die drei Jahre in der Schulanfangsphase verweilten , um die Inhalte und Ziele der Schulanfangsphase erfolgreich zu bearbeiten, sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: - - 3 Schuljahr Verweilerinnen und Verweilerinnen und Wiederholerinnen Verweiler in der Verweiler in der und Wiederholer der Schulanfangsphase 1 (absolut) Schulanfangsphase 1 in % Jahrgangsstufe 3 2011/2012 3.823 9,1 540 2012/2013 3.855 9,0 450 2013/2014 3.751 8,3 391 2014/2015 3.847 8,0 320 2015/2016 3.469 7,1 470 2016/2017 3.013 5,1 142 2017/2018 3.528 6,8 216 1 Jahrgangsstufe 1 und Jahrgangsstufe 2 der öffentlichen Grundschulen und Integrierten Sekundarschulen Berlin, den 07. November 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Kinder, die im Schuljahr 2017/2018 nach § 42 Abs. 3 SchulG zurückgestellt wurden wurden Bezirk Kinder, die im Schuljahr 2017/2018 nach § 42 Abs. 3 SchulG zurückgestellt wurden 1) 04.10.2017Anlage 1 Eingeschulte in %absolut Zahl der erstmalig Schulpflichtigen in %absolut Insgesamt 3072.401Mitte 2.708 88,7 11,3 2341.886Friedrichshain-Kreuzberg 2.120 89,0 11,0 3943.168Pankow 3.562 88,9 11,1 2221.962Charlottenburg-Wilmersdorf 2.184 89,8 10,2 2281.765Spandau 1.993 88,6 11,4 1932.233Steglitz-Zehlendorf 2.426 92,0 8,0 3212.189Tempelhof-Schöneberg 2.510 87,2 12,8 2841.993Neukölln 2.277 87,5 12,5 2431.806Treptow-Köpenick 2.049 88,1 11,9 2982.039Marzahn-Hellersdorf 2.337 87,2 12,8 2751.823Lichtenberg 2.098 86,9 13,1 2261.775Reinickendorf 2.001 88,7 11,3 3.22525.040Insgesamt 28.265 88,6 11,4 1) ab Schuljahr 2014/2015 verändertes Verfahren; Erfassung erfolgt direkt von den Schulaufsichtsbereichen. S18-12566 S18-12566 S1812566 Anlage