Drucksache 18 / 12 573 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 24. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017) zum Thema: Übergang von Willkommensklassen zu Internationalen Klassen und Antwort vom 14. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 573 vom 24. Oktober 2017 über Übergang von Willkommensklassen zu Internationalen Klassen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Willkommensklassen gibt es derzeit noch in den Berliner Bezirken? Zu 1.: Es gibt (Stand 25.09.2017) in den Berliner Bezirken noch 734 Willkommensklassen. Ende des Schuljahres 2016/2017 (Stand 04.07.2017) waren es 1.051 Willkommensklassen, d.h. es konnten 317 Willkommensklassen geschlossen werden. 2. An welchen Schulen fand ein Übergang von Willkommensklassen in sog. „Internationale Klassen statt? 6. Wie lange sollen diese „Internationalen Klassen“ erhalten bleiben? 7. Welche Auffassung vertritt der Senat zu der Zusammensetzung und der Konzeption der „Internationalen Klassen“? Zu 2., 6. und 7.: In Berlin werden keine „internationalen Klassen“ geführt. Es wurden aber an einigen Schulen Regelklassen eingerichtet, die ausschließlich aus ehemaligen Schülerinnen und Schülern aus Willkommensklassen bestehen. Diese Klassen wurden zumeist aufgrund fehlender Schulplätze installiert, da die abgesenkte Frequenz in diesen Klassen auch die Nutzung kleinerer Räume ermöglicht. Aufgabe dieser Klassen ist es, gezielt auf Abschlüsse bzw. Anschlüsse vorzubereiten. Jede Klasse muss bei der regionalen Schulaufsicht angemeldet und nach Vorlage eines pädagogischen Konzeptes genehmigt werden. In diesem Konzept muss auch ersichtlich - - 2 sein, wie eine Einbindung in die Schulgemeinschaft erfolgt, um einer Separation entgegen zu wirken. Klassen, die aufgrund vorhandener begrenzter Schulplatzressourcen eröffnet wurden, bleiben bestehen, bis die räumliche Situation Alternativen erlaubt. In einigen wenigen Fällen sind diese Klassen jedoch Bestandteil des Schulprogramms (z.B. Johanna-Eck- Schule) und werden auch längerfristig Bestand haben. Für eine Genehmigung sind u.a. folgende Voraussetzungen definiert: - Eine Einrichtung dieser Klassen kann in der Regel ab Jahrgangsstufe 9 erfolgen. - Die Frequenz dieser Klassen sollte bei 17 bis 20 Schülerinnen/Schülern liegen, was insbesondere im Rahmen von Teilungsstunden auch die Nutzung kleinerer Räume ermöglicht . - Es gilt die Stundentafel der Integrierten Sekundarschulen bzw. der Schulart, an der diese Klassen eingerichtet werden. - Es erfolgt eine zusätzliche Sprachförderung auf der Grundlage eines durchgängigen Gesamtkonzeptes. Dafür können Stunden des Wahlpflichtunterrichts genutzt werden. - Die Integration in die Schulgemeinschaft wird u.a. über die Teilnahme am Unterricht einer Parallelklasse im Umfang von mindestens 10 Stunden pro Woche gewährleistet. Dafür bieten sich insbesondere der Sportunterricht und der Unterricht in den musischen Fächern an. Denkbar ist aber auch eine Teilnahme am Unterricht in anderen Fächern zur Leistungsdifferenzierung. Des Weiteren werden sie in Projekte der Jahrgangsstufe einbezogen, wobei der Gesichtspunkt der Kontakte zu den gleichaltrigen Mitschülerinnen /Mitschülern der anderen Regelklassen unbedingt berücksichtigt werden muss. Daneben werden diese Schülerinnen/Schüler in die Angebote des Ganztags (Arbeitsgemeinschaften , Streitschlichterausbildung, Angebote zur Stärkung der sozialen Kompetenz etc.) einbezogen. - Der Ausgleich der Unterfrequenz dieser Klassen erfolgt erforderlichenfalls durch die regionale Disposition für Sprachförderung. Unter diesen Vorgaben wurden an folgenden Schulen Klassen, die ausschließlich aus ehemaligen Schülerinnen und Schülern aus Willkommensklassen bestehen, eingerichtet: 01K02 (Ernst-Schering-Schule) 04K02 (Friedensburg-Schule) 04S05 (Ernst-Adolf-Eschke-Schule für Gehörlose) 04K09 (Otto-von-Guericke-Schule) 06K04 (Bröndby-Schule) 06K10 (Helene-Lange-Schule) 07K07 (Johanna-Eck-Schule) 08K12 (Kepler-Schule) 10K01 (Rudolf-Virchow-Schule) 10K02 (Ernst-Haeckel-Schule) 10K03 (Kerschensteiner-Schule) 10K05 (Jean-Piaget-Schule) 10K12 (Gretel-Bergmann-Gemeinschaftsschule) 12K07 (Jean-Krämer-Schule) 12K11 (Albrecht-Haushofer-Schule) 12Y05 (Georg-Herwegh-Gymnasium) - - 3 3. Wie viele Kinder, die bislang in Willkommensklassen waren, sind derzeit in sog. „Internationalen Klassen“? 5. Wie viele solcher „Internationalen Klassen“ sind derzeitig in Berlin vorhanden? Zu 3. und 5.: Derzeit (Stand 01.11.2017) sind 390 Schülerinnen und Schüler in den o.a. Klassen. In Bezug gesetzt zu den 8.097 Schülerinnen und Schülern aus Willkommensklassen, die insgesamt bereits im Regelsystem und den 8.432 Schülerinnen und Schülern, die zurzeit (Stand 25.09.2017) in Willkommensklassen beschult werden, ist dies ein relativ kleiner Anteil. Derzeit (Stand 01.11.2017) gibt es 22 Klassen, die ausschließlich aus ehemaligen Schülerinnen und Schülern aus Willkommensklassen bestehen. 4. Welchen Personalschlüssel halten die „Internationalen Klassen“ vor? Zu 4.: Der Personalschlüssel entspricht den allgemein gültigen Zumessungsrichtlinien. Verstärkt wird die Personalzuweisung durch Lehrkräfte, die für die gezielte begleitende Sprachförderung eingesetzt werden. Berlin, den 14. November 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12573 S18-12573