Drucksache 18 / 12 574 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 24. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017) zum Thema: Probleme bei der berlinweiten Briefzustellung und Antwort vom 15. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 574 vom 24. Oktober 2017 über Probleme bei der berlinweiten Briefzustellung ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nach Artikel 87 f des Grundgesetzes und deren Ausgestaltung durch das Postgesetz liegt die Zuständigkeit - u. a. im Hinblick auf die Gewährleistungspflicht und die hoheitlichen Aufgaben - für den Bereich des Postwesens auf Bundesebene . Weiterhin ist im Artikel 87 f des Grundgesetzes geregelt, dass entsprechende Dienstleistungen als privatwirtschaftliche Tätigkeiten durch die aus dem Sondervermögen Deutsche Bundespost hervorgegangenen Unternehmen und durch andere private Anbieter erbracht werden. Aufgrund der wiederholten Medienberichte zu Problemen der Briefzustellung in Berlin , die auch von Seiten der Bundesnetzagentur bestätigt wurden, hat sich Frau Senatorin Pop in einem Schreiben vom 26.10.2017 an Herrn Dr. Appel als Vorsitzenden des Vorstandes der Deutschen Post AG gewandt. In diesem Schreiben wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Deutsche Post AG durch strukturelle und qualitätssichernde Maßnahmen sicherstellen sollte, dass entsprechende Problemsituationen in Zukunft vermieden werden. Der Senat verfügt über keine eigenen Kompetenzen und eigenen Informationen zum Bereich Postwesen. Die Inhalte zu den Einzelfragen geben den Wortlaut der Antworten der Deutschen Post AG bzw. bei den Antworten zu den Fragen 3 und 10 der Bundesnetzagentur wieder. 2 1. Wie hat sich die Anzahl der zugestellten Briefe durch die Deutsche Post in den letzten fünf Jahren in Berlin entwickelt? Zu 1.: Die Anzahl der durch die Deutsche Post AG in Berlin zugestellten Briefsendungen ist in den letzten 5 Jahren um 11,4% gesunken. 2. Wie viele Briefe werden durchschnittlich pro Wochentag zugestellt (bitte Auflistung jeweils nach Wochentag von Montag bis Samstag)? Zu 2.: Über die Anzahl der durchschnittlich pro Wochentag in Berlin zugestellten Briefsendungen gibt die Deutsche Post AG keine Auskunft, da es sich um Betriebsund Geschäftsgeheimnisse der Gesellschaft handelt. 3. Nach der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) müssen mindestens 80 Prozent der Briefe am ersten Werktag nach dem Einwurf zugestellt werden; zwei Werktage später mindestens 95 Prozent der Briefe. Wird diese Quote in Berlin eingehalten (bitte monatliche Auflistung seit Januar 2017 pro Stadtbezirk)? Zu 3.: Antwort der Deutschen Post AG: Die Laufzeitvorgaben der PUDLV werden auch in Berlin eingehalten. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2017 wurden in Berlin 89,7% der Sendungen am ersten Tag nach der Übergabe zugestellt. Laufzeitquoten je Bezirk werden nicht berechnet. Antwort der Bundesnetzagentur: Die Deutsche Post AG übermittelt der Bundesnetzagentur quartalsweise die Ergebnisse der von der Deutschen Post AG in Auftrag gegebenen Brieflaufzeitmessung, sowohl aus Betriebssicht als auch aus Verbrauchersicht . Bei der Messung aus Betriebssicht beginnt die gemessene Laufzeit erst ab Entnahme einer Sendung aus dem Briefkasten bzw. mit der Abholung in einer Filiale. Verbrauchersicht bedeutet dagegen, dass die Laufzeitmessung für alle Sendungen, die bis 17 Uhr in einen Briefkasten oder eine Filiale eingeliefert worden sind, an diesem Werktag beginnt, auch wenn die Briefkastenleerung bzw. Abholung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist. Die Messung erfolgt unter Beachtung der europäischen Norm EN 13850 von einem externen Institut und wird vom TÜV Rheinland auditiert. Die Ergebnisse werden von der Deutschen Post AG sowohl für den Bund als auch je Leitregion angegeben. Die Leitregion ergibt sich aus den ersten beiden Ziffern der Postleitzahl. Für die für Berlin relevanten Leitregionen sowie den Bundesdurchschnitt ergeben sich für die ersten beiden Quartale des Jahres 2017 folgende Werte (E+1, E+2, aus Verbrauchersicht): 1. Quartal E+1 E+2 Leitregion 10 92,3 % 99,1 % Leitregion 12 92,2 % 99,0 % Leitregion 13 90,3 % 98,3 % Leitregion 14 93,0 % 99,2 % Bund 90,1 % 98,9 % 2. Quartal Leitregion 10 89,7 % 98,6 % Leitregion 12 91,9 % 98,8 % Leitregion 13 89,5 % 98,2 % Leitregion 14 92,3 % 98,7 % Bund 89,2 % 98,6 % 3 Die Vorgaben der PUDLV wurden danach in den ersten beiden Quartalen sowohl im Bund als auch in Berlin eingehalten. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass die PUDLV die Einhaltung der Laufzeitvorgaben (nur) im Jahresdurchschnitt fordert. Dabei sind zudem alle Sendungen mit einer Mindesteinlieferungsmenge von 50 Stück je Einlieferungsvorgang von den Laufzeitvorgaben ausgenommen. Die Ergebnisse für das dritte Quartal 2017 liegen der Bundesnetzagentur noch nicht vor. 4. Wie viele Postzusteller (auf Vollzeitstellen gerechnet) sind in Berlin bei der Deutschen Post beschäftigt (bitte monatliche Auflistung seit Januar 2017 pro Stadtbezirk)? Zu 4.: In den Niederlassungen Berlin 1 und Berlin 2 sind im Monat Oktober aktuell 4.878 Brief- und Verbundzusteller (auf Vollzeitkräfte umgerechnet) beschäftigt. Diese sind für die Briefzustellung in Berlin und für die Brief-und Paketzustellung in Brandenburg zuständig. Eine genaue Zuordnung der Zustellkräfte zum Berliner Stadtgebiet ist betriebsbedingt nicht möglich. 5. Nach welchem Tarif werden die Berliner Postzusteller bei der Deutschen Post vergütet? Zu 5.: Die Briefzusteller Deutsche Post AG werden nach den mit der Gewerkschaft ver.di verhandelten tarifvertraglichen Regelungen vergütet (Entgelttarifvertrag der Deutschen Post AG). 6. Wie hoch sind die durchschnittlichen Krankenstände bei den Briefzustellern in Berlin (bitte monatliche Auflistung seit Januar 2017 pro Stadtbezirk)? Zu 6.: Der Krankenstand der beiden Berliner Brief-Niederlassungen (Berlin 1 und Berlin 2) liegt im Durchschnitt derzeit bei 6,8%. Eine monatliche Auswertung pro Bezirk wird nicht berechnet. 7. Auf welche Ursachen sind die Krankenstände zurückzuführen? Zu 7.: Über die Ursachen für die Erkrankung ihrer Zustellkräfte liegen der Deutschen Post AG keine Informationen vor. Angaben über den Gesundheitszustand gehören zu den sensitiven Daten, die gem. §13 Abs. 9 i.V.m. § 13 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 5 5. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unter den Datenschutz fallen und seitens der Deutschen Post AG nicht erhoben werden dürfen. 8. Wie sehen die internen Vertretungsregelungen bei der Deutschen Post in Berlin aus und wie viele Vertreter gibt es (bitte Auflistung pro Stadtbezirk)? Wie wird sichergestellt, dass die Zustellung im Vertretungsfall durchgeführt wird? Zu 8.: Grundsätzlich werden im Personalbestand immer ausreichend Vertreterinnen und Vertreter geführt. Bei Ausfällen wird auf diese zurückgegriffen. Eine Mobilisierung erfolgt, wenn möglich, auch aus den umliegenden Einsatzstellen. Als Ersatz für Kräfte, die durch Krankheit, Urlaub und Fortbildung ausfallen, werden fast 30% zusätzliche Kräfte vorgehalten. Diese Vertreterkräfte werden in den Zustellbezirken eingesetzt, wenn es zu einem Ausfall der Zustellkräfte durch Krankheit, Urlaub oder 4 Fortbildung kommt. Eine Auswertung der Vertreterquote pro Stadtbezirk liegt nicht vor. 9. Hat die Deutsche Post in Berlin offene Stellen bei den Briefzustellern zu verzeichnen (mit der Bitte um Angabe der Anzahl); wie hoch ist die Fluktuation in der Mitarbeiterschaft und wie gewinnt sie Nachwuchs? Zu 9.: Die Niederlassungen in Berlin haben im Monat Oktober rund 140 zusätzliche Kräfte eingestellt. Bis zum Jahresende werden rund 100 weitere Kräfte rekrutiert. Zur Höhe der Fluktuation werden keine Angaben gemacht, da es sich um ein Betriebsund Geschäftsgeheimnis handelt. Der Gewinn von Arbeitskräften erfolgt durch Stellenanzeigen , Kontaktierung der Arbeitsagenturen sowie auf Basis von Initiativbewerbungen . Darüber hinaus stellt die Deutsche Post AG, in Zusammenarbeit mit den Außenstellen der Bundesagentur für Arbeit, über ein Praktikumsprogramm Flüchtlinge zur Integration in den Arbeitsmarkt ein. 10. Wie viele Beschwerden sind bei der Deutschen Post in Berlin eingegangen (bitte monatliche Auflistung seit Januar 2017 pro Stadtbezirk)? Zu 10.: Antwort der Deutschen Post AG: Bezogen auf die Anzahl der Sendungen liegt die Anzahl der Beschwerden im Durchschnitt bei weniger als 1 Reklamation /10.000 Sendungen (Stand Oktober 2017, YTD). Eine Auflistung pro Bezirk liegt nicht vor. Antwort der Bundesnetzagentur: Die Bundesnetzagentur hat keine Informationen zu den bei der Deutschen Post AG eingegangenen Beschwerden aus Berlin. Bei der Bundesnetzagentur sind im Jahr 2017 bis Mitte Oktober 511 schriftliche Beschwerden aus Berlin eingegangen. Zum Teil wurden in den Beschwerden mehrere Gründe für die Beschwerde genannt. Die genannten Gründe verteilen sich prozentual wie folgt: Briefbeförderung 57 % (Zustellausfälle allein ca. 32 %), Paketbeförderung 32 %, Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften 7 % (Zustellausfälle allein ca. 6 %). 11. Wie viele Postzusteller haben in den letzten Jahren Post unterschlagen? Zu 11.: Der Deutschen Post AG sind keine Fälle von Postunterschlagung in Berlin bekannt. 12. Wie viele Briefe können prozentual in Berlin nicht zugestellt werden und auf welche Gründe geht dies zurück? Zu 12.: Die Deutsche Post AG gewährleistet die Zustellung aller bei der Deutschen Post AG eingelieferten Briefsendungen in Berlin. 13. Welche Kosten entstehen durch Fehlzustellungen bei Briefen in Berlin? 14. Arbeitet die Deutsche Post in Berlin mit der Briefzustellung kostendeckend? Wenn nein, wie viel müsste eine Standardbriefversendung kosten? 5 15. Welche Kostenunterschiede existieren zur Briefversorgung in Flächenländern? Zu 13. - 15.: Im Netzbetrieb der Deutschen Post AG ist eine regionale Aussage zur Kostendeckung wegen unterschiedlicher Zuordnung des Umsatzaufkommens (Absenderkunden ) und des betrieblichen Aufwands (stationäre Bearbeitung, Transportnetz und Zustellung beim Empfängerkunden) nicht möglich. 16. Welche Maßnahmen ergreift die Deutsche Post in Berlin, um eine regelmäßige Postzustellung auf der Grundlage der Vorgaben der PUDLV zu erreichen? Zu 16.: Die regelmäßige Zustellung nach den Vorgaben der PUDLV ist nach Angaben der Deutschen Post AG auch in Berlin sichergestellt. 17. Gibt es Planungen in Berlin von der täglichen Zustellung von Briefen abzusehen? Wenn ja, welche Planungen sind angedacht? Zu 17.: Die Zustellung in Berlin erfolgt werktäglich von Montag bis Samstag. Es gibt nach Angaben der Deutschen Post AG keine Planungen, von der werktäglichen Zustellung der Briefsendungen in Berlin abzuweichen. Berlin, den 15.11.2017 In Vertretung Henner B u n d e ........................................................ Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe S18-12574 S18-12574