Drucksache 18 / 12 575 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Henkel (CDU) vom 24. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017) zum Thema: Baumaßnahmen an der Gotzkowskystraße in Moabit und Antwort vom 15. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Henkel (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 575 vom 24.10.2017 über Baumaßnahmen an der Gotzkowskystraße in Moabit Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Mitte von Berlin um Mitwirkung gebeten. Die dort in eigener Verantwortung erstellte und dem Senat übermittelte Stellungnahme ist nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. Frage 1: Welche konkreten Baumaßnahmen mit welchem konkreten Ziel werden an der Gotzkowskystraße zwischen Alt-Moabit und Levetzowstraße durchgeführt? Antwort zu 1: Die Straßenbauarbeiten in der Gotzkowskystraße im Abschnitt von Alt-Moabit bis zur Gotzkowskybrücke werden im Auftrag des Straßen- und Grünflächenamtes Mitte durchgeführt. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Straßeninstandsetzungsprogramms der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK). Zur Sanierung der Fahrbahn werden die Asphaltdeck- und -binderschichten erneuert. Die Straßenschäden sind so gravierend, dass in Teilen auch die Tragschichten ausgebessert werden müssen. Die Maßnahme ist alternativlos und dient der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Frage 2: Ist bei den Bauarbeiten an der Gotzkowskystraße beabsichtigt, auch auf dem Fahrradstreifen zu bauen oder ist dessen Sperrung lediglich dadurch bedingt, dass im Rahmen der Baumaßnahmen eine Abstell- bzw. Lagerfläche erforderlich ist? 2 Antwort zu 2: Die Radwege in den Gehwegbereichen werden nicht saniert. Die vorhandenen Radwege sind nicht benutzungspflichtig. Da ein Großteil des Radverkehrs bereits auf der Fahrbahn stattfindet, dient die Fahrbahnsanierung mit der verbundenen Beseitigung von Rissen und Schlaglöchern sowie einer deutlichen Verbesserung der Ebenheit auch der Erhöhung der Verkehrssicherheit des Radverkehrs. Die für die Durchführung der Baumaßnahme erforderliche geänderte Verkehrsführung wurde von der Verkehrslenkung Berlin (VLB) für die Dauer der Bauzeit angeordnet. Die Führung des Radverkehrs aus allen Richtungen ist jederzeit gewährleistet. Einzelne Sperrungen der Radwege im Gehwegbereich dienen dazu, Radfahrende so zu leiten, dass diese nicht plötzlich unmittelbar in den Baustellenbereich geführt werden. Frage 3: Inwieweit sind die Baumaßnahmen an der Gotzkowskystraße durch die starke verkehrliche Belastung erforderlich? Antwort zu 3: Durch die lange Liegezeit -die letzte Sanierung liegt mehr als ein Jahrzehnt zurück- und die sehr hohe Verkehrsbelastung war die Fahrbahn geschädigt und sanierungsbedürftig. Frage 4: Welcher konkrete Zeitrahmen ist für die Baumaßnahmen an der Gotzkowskystraße vorgesehen? Antwort zu 4: Der erste Bauabschnitt wurde bereits während der Sommerferien fertiggestellt. Auf Grund der Veranstaltung des Berlin-Marathons und damit einhergehender Sicherheitsbelange konnte der zweite Bauabschnitt nicht direkt im Anschluss an den ersten Abschnitt durchgeführt werden. Inzwischen liegt dem bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt die straßenverkehrsbehördliche Anordnung der VLB für die zweite Bauphase vor. Diese umfasst den Bauzeitraum 26. Oktober bis 19. November 2017. In diesem Zeitraum werden die Straßenbauarbeiten stattfinden. Da die Arbeiten witterungsabhängig sind, steht der geplante Endtermin allerdings unter Vorbehalt. Frage 5: Durch wen wurden die Verkehrsführung und die Baustellensicherung im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen an der Gotzkowskystraße genehmigt und durch wen erfolgt die Kontrolle der genehmigungskonformen Ausführung? Antwort zu 5: Der Erlass der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung gemäß § 45 Absatz 6 StVO erfolgte durch die VLB. Am Tag der Einrichtung der Baustelle der jeweiligen Bauphase hat die VLB überprüft, ob die Anordnungen durch das Aufstellen von entsprechenden Verkehrszeichen und -einrichtungen ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt in der Hauptsache der ausführenden Baufirma und dem Straßenbaulastträger und setzt sich für die Straßenverkehrsbehörde (VLB) in einer nachwirkenden Kontroll- und Überwachungspflicht fort. 3 Frage 6: Wie beurteilt der Senat unter dem Aspekt der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer die geplante Verkehrsführung und geplante Baustellenabsicherung an der Gotzkowskystraße insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit der Radfahrer? Antwort zu 6: Die bei der VLB eingereichte Planung, insbesondere auf die Sicherheit der Radfahrer bezogen, war unzureichend und musste intensiv überarbeitet werden, bevor sie angeordnet werden konnte. Eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung erfolgt stets unter der Maßgabe der sicheren und ordentlichen Führung aller Verkehrsarten. Frage 7: Inwieweit hält der Senat die konkreten Maßnahmen bezüglich der Verkehrsführung und der Baustellenabsicherung an der Gotzkowskystraße für ausreichend, insbesondere im Hinblick auf (fehlende) Fahrbahnmarkierungen, (fehlende) Warn-und Hinweisschilder und (mangelnder) Beleuchtung und hinsichtlich der Überleitung des Radverkehrs auf die Fahrbahn? Antwort zu 7: Die Verkehrsführung und auch die Baustellenabsicherung ist ausreichend und entspricht den gesetzlichen Erfordernissen sowie den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA). Durch die Überprüfung und Verfügung weiterer Maßnahmen bei den Einrichtungen der jeweiligen Bauphasen wurde sichergestellt, dass die in der verkehrsrechtlichen Anordnung vorgeschriebenen konkreten Maßnahmen bezüglich der Verkehrsführung und der Baustellenabsicherung umgesetzt wurden. Frage 8: Inwieweit haben bei der Planung der Verkehrsführung und Baustellenabsicherung der Gotzkowskystraße Aspekte der Verkehrssicherheit für den Radverkehr eine Rolle gespielt? Antwort zu 8: Die Verkehrssicherheit und eine eindeutige Führung des Radverkehrs (wie auch aller anderen Verkehrsteilnehmer) haben bei der Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung die wichtigste Rolle gespielt. Deswegen mussten die Planungsunterlagen auch intensiv überarbeitet werden. Berlin, den 15.11.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12575 S18-12575