Drucksache 18 / 12 578 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (Bündnis 90/Die Grünen) vom 25. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017) zum Thema: Abwanderung von Fachkräften aus Berlin und Antwort vom 16. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12578 vom 25.10.2017 über Abwanderung von Fachkräften aus Berlin ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Personen, die jeweils in 2015 und/ oder 2016 in Berlin eine Ausbildung bzw. ein Studium abgeschlossen haben, sind anschließend zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in andere Bundesländer abgewandert? 2. Wie viele Personen, die jeweils in 2015 und/ oder 2016 in den anderen Bundesländern eine Ausbildung bzw. ein Studium abgeschlossen haben, sind anschließend zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach Berlin gekommen? Zu 1. und 2.: Zur Beantwortung der Fragen wurde um Datenzulieferung durch die Bundesagentur für Arbeit und das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg gebeten. Zu beiden Fragen konnten dazu keine Auskünfte erteilt werden. Die Bundesagentur für Arbeit verfügt lediglich über Daten zur Zahl der sozialversicherungspflichtigen Auszubildenden (betriebliche Ausbildungen), jedoch nicht zum Abschluss der Ausbildung und zur Folgetätigkeit. Zahlen zu Studierenden bzw. Studienabschlüssen liegen in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ebenfalls nicht vor, nur Beschäftigte mit akademischem Abschluss sowie begonnene Beschäftigungsverhältnisse von Akademikerinnen und Akademikern. 2 Berlin, den 16. November 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12578 S18-12578