Drucksache 18 / 12 581 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 25. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017) zum Thema: Wie stärkt der Senat die Industrie Berlins? und Antwort vom 13. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12581 vom 25. Oktober 2017 über Wie stärkt der Senat die Industrie Berlins? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die IHK Berlin hat in 2015 im Zuge der Untersuchung von Flächenpotentialen für die Industrie in Berlin nachfolgende Punkte angemahnt, zu welchen ich den Senat frage: Frage 1: Inwiefern plant der Senat die Entwicklung eines stadtweiten Konzepts für die Berliner Industriestandorte, insb. im Hinblick auf die Vermarktung (Standortprofile), Flächenverfügbarkeit, Professionalisierung des jeweiligen Standortmanagements? a) Soll dies Teil des weiter zu entwickelnden Masterplans Industrie werden oder als eigenes Konzept gewürdigt werden? Antwort zu 1 und 1 a): In Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik aktualisiert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn) in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) gegenwärtig den Stadtentwicklungsplan (StEP) Industrie und Gewerbe aus dem Jahr 2011. Ein wesentlicher Baustein der Planung ist das Entwicklungskonzept für den produktionsgeprägten Bereich in Berlin (EpB), welches die wichtigsten Schwerpunktbereiche für die Berliner Industrie langfristig sichern soll. Bestandteil des Planwerks ist u. a. auch die Erhebung der Flächenpotenziale sowie ihre Bewertung hinsichtlich einer Aktivierbarkeit (s. auch Antwort zu Frage 2). Die Themen Flächen und Industriestandorte werden auch ein Schwerpunkt bei der Fortschreibung des Masterplans Industrie sein. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des Masterplans Industrie erfolgt im Rahmen eines Stakeholderprozesses im ersten Quartal 2018. Dabei wird sichergestellt, dass die Aktualisierung des StEP Industrie und Gewerbe als eigenständiges Konzept und der Masterplan Industrie eng verzahnt werden. Alle Aktivitäten auf den Industrieflächen der Stadt fließen in den Masterplanprozess ein bzw. werden mit diesem eng verzahnt. 2 Das gilt auch für Marketingmaßnahmen, wie sie von der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH im Rahmen der Industriekampagne durchgeführt werden und insbesondere die Bewerbung der industriell genutzten Standorte der Stadt zum Ziel hat. Auch zum Beispiel die Initiative der SenWiEnBe zur Weiterentwicklung und Profilierung der Berliner Zukunftsorte ist in diesem Kontext zu bewerten. Frage 2: Welche Schritte unternimmt der Senat, um endlich eine Übersicht über aktuell verfügbare Gewerbeflächen und Flächenpotentiale zu erstellen? Antwort zu 2: Die SenStadtWohn bereitet den Aufbau eines Gewerbeflächeninformationssystems (GeFIS) vor. Als Grundlage für die strategische Stadtentwicklung soll es einen umfassenden Überblick über aktuelle und langfristige Flächenpotenziale der Stadt geben. Im Rahmen der Aktualisierung des StEP Industrie und Gewerbe werden als Vorarbeit auf der Basis der gewerblichen Bauflächen des Flächennutzungsplans (FNP) Berlin - aktuell rd. 4.500 ha - alle derzeit identifizierbaren Flächenpotenziale ab einer Größe von 1.000 m2 ermittelt. Die Datenermittlung erfolgt durch Abgleich vorhandener Datenquellen, Informationen der Bezirke sowie Begehungen vor Ort. In Kürze erfolgt zudem die Konzipierung einer datentechnischen Lösung, die insbesondere eine verwaltungsübergreifende Kompatibilität gewährleisten soll. Eine entsprechende Finanzierung ist im DHH 2018/19 angemeldet. Frage 3: Wie unterstützt der Senat die Zusammenarbeit zwischen den Industriestandorten (z.B. beim gemeinsamen Einkauf etc.)? Antwort zu 3: Die Zusammenarbeit zwischen (Industrie)Unternehmen erfolgt bei einer Reihe von Standorten in Berlin bereits sehr erfolgreich über Unternehmensnetzwerke. Als Beispiele können hier u. a. benannt werden: Unternehmensnetzwerk Motzener Straße (Tempelhof- Schöneberg), Unternehmensnetzwerk Neukölln Südring (Neukölln), Unternehmensnetzwerk Herzbergstraße (Lichtenberg) oder Unternehmensnetzwerk Moabit (Mitte). Trotz unterschiedlicher Ausprägungen ist es Ziel der Unternehmen, in den Netzwerken die räumliche Nähe für Einkaufspooling, gemeinsames Marketing, gemeinsame Fachkräfterekrutierung etc. zu nutzen. Die Unterstützung dieser Netzwerke erfolgte und erfolgt aus Fördermitteln des Bundes oder des Landes Berlin bzw. der Bezirke, z. T. tragen sich einige Netzwerk inzwischen selbst. Frage 4: Welche Gewerbeflächen für das verarbeitende Gewerbe in Berlin sind noch nicht über spezifische Bebauungspläne gesichert worden? a) Inwiefern plant die zuständige Senatsverwaltung die Erarbeitung diesbezüglicher Bebauungspläne? Antwort zu 4: Eine detaillierte Übersicht über Gewerbeflächen für verarbeitendes Gewerbe, die noch nicht über spezifische Bebauungspläne gesichert sind, liegt dem Senat aktuell nicht vor. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass für die meisten Gewerbeflächen im ehem. 3 Westteil der Stadt verbindliches Planungsrecht (qualifizierte oder übergeleitete Bebauungspläne) vorliegt. Anders im ehem. Ostteil der Stadt. Hier wurden seit Beginn der 1990er Jahre zwar eine Vielzahl von Bebauungsplanverfahren für Gewerbeflächen eingeleitet, jedoch oft nicht bis zur Festsetzung gebracht. Deshalb bildet derzeit noch für die meisten dieser Gewerbeflächen § 34 Baugesetzbuch (BauGB) die Rechtsgrundlage. Der Senat geht jedoch davon aus, dass nicht zuletzt dank personeller Verstärkungen in den planenden Verwaltungen, künftig neben dringend erforderlichen Verfahren für den Wohnungsbau auch Bebauungsplanverfahren für die Gewerbeflächensicherung und - vorsorge an Bedeutung gewinnen werden. Antwort zu 4 a): Derzeit gibt es keine Planungen, solche Bebauungspläne durch SenStadtWohn zu erarbeiten. Die Zuständigkeit für die verbindliche Bauleitplanung liegt in den Bezirken. Nur in besonders begründeten Einzelfällen, insb. zur Sicherung dringender Gesamtinteressen Berlins i.S.d. § 7 Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch (AGBauGB), kann der Senat ein Planungsgebot aussprechen oder ein Bebauungsplanverfahren an sich ziehen. Ebenso wird im Falle einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme, wie z. B. in Adlershof, das Bebauungsplanverfahren i.d.R. durch den Senat durchgeführt. Frage 5: Welche Flächenpotentiale gibt es wo in Berlin für das verarbeitende Gewerbe und welche Anstrengungen werden von der zuständigen Senatsverwaltung unternommen, um diese über B-Pläne zu sichern? Antwort zu 5: Zu den Flächenpotenzialen s. Antwort zu Frage 2. Zum letzten Stand der Aktualisierung der Flächenpotenziale aus dem Jahr 2014 wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/19056 verwiesen. Für die Begründung eines Planerfordernisses bedarf es in jedem einzelnen Falle einer eingehenden Prüfung auch anderer Faktoren, als nur der Zielsetzung Gewerbeflächensicherung. Ein pauschales Planerfordernis für die Sicherung von Gewerbeflächenpotenzialen ist aus der Sicht von SenStadtWohn derzeit nicht begründbar. Im jedem Falle des begründeten Planerfordernisses werden Senat und Bezirke, wie in der Vergangenheit auch, ihren Verpflichtungen zur Durchführung eines Planverfahrens nachkommen. Der aktualisierte StEP Industrie und Gewerbe wird dafür eine wichtige Planungsgrundlage sein. Frage 6: Wie und anhand welcher Kriterien unterstützt der Senat die Ansiedlung von GründerInnenzentren an Industriestandorten? a) An welchen Standorten gibt es bereits GründerInnenzentren? b) Welche Standorte haben hierfür ihr Interesse bekundet? c) An welchen Standorten ist kapazitätsbedingt die Ansiedlung von GründerInnenzentren nicht möglich? Antwort zu 6: Generell unterstützt der Senat in ganz Berlin die Ansiedlung von GründerInnenzentren, sofern der Träger den Bedarf dafür nachgewiesen hat. 4 Die Errichtung und der Ausbau von GründerInnenzentren kann nach Vorlage aller Fördervoraussetzungen im Rahmen des Förderprogramms Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erfolgen. Ein spezielles Förderkriterium zur Standortwahl von GründerInnenzentren an Industriestandorten existiert im Rahmen der GRW-Förderung nicht. Antwort zu 6 a): Eine Übersicht zu GründerInnenzentren an Industriestandorten wurde im Rahmen der GRW geförderten Vorhaben nicht geführt. Antwort zu 6 b): Aktuell besteht an den Standorten Buch im Bezirk Pankow, Schöneweide im Bezirk Treptow-Köpenick, auf dem Flughafen Tegel (Nachnutzung) im Bezirk Reinickendorf sowie in der Fabeckstraße im Bezirk Steglitz-Zehlendorf Interesse an neuen GründerInnenzentren. Antwort zu 6 c): Derartige Standorte sind im Rahmen der GRW-Förderung von GründerInnenzentren nicht bekannt. Berlin, den 13.11.2017 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12581 S18-12581