Drucksache 18 / 12 584 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 27. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017) zum Thema: Müssen die privaten Kant-Schulen öffentliche Fördermittel zurückzahlen? und Antwort vom 17. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 584 vom 27. Oktober 2017 über Müssen die privaten Kant-Schulen öffentliche Fördermittel zurückzahlen? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch darf der Anteil von fremdsprachlichem Sachunterricht am Gesamtunterricht an allgemeinbildenden Schulen in Berlin maximal sein, gelten diese Vorschriften gleichsam für öffentliche und private Schulen und welche Konsequenzen zieht eine Missachtung der Vorschriften seitens des Senats mit sich? 2. Wie hoch war der Anteil an fremdsprachlichem Sachunterricht am Gesamtunterricht an der Privaten Kant- Schule (Grundschule, 06P10), der Privaten Kant-Schule (06P11) und der Privaten Kant-Schule - Berlin International School (04P42) jeweils in den Schuljahren 2014/15, 2015/16 und 2016/17? 3. Wann wurde ein schulaufsichtliches Prüfverfahren mit Gegenstand der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für den Anteil von fremdsprachlichem Sachunterricht gegen die Privaten Kant- Schulen eingeleitet? 4. Wann und mit welchem Ergebnis wurde das schulaufsichtliche Prüfverfahren mit Gegenstand der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für den Anteil von fremdsprachlichem Sachunterricht gegen die Privaten Kant-Schulen abgeschlossen? 5. Welche Sanktionen wurden dem Träger der Privaten Kant Schulen im Zuge des schulaufsichtlichen Prüfverfahren mit Gegenstand der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für den Anteil von fremdsprachlichem Sachunterricht gegebenenfalls auferlegt und sofern der Träger zur Rückzahlung öffentlicher Fördergelder aufgefordert wurde, in welcher Höhe wurden diese zurückgefordert und wie hoch ist die Summe der bis dato tatsächlich zurückgezahlten Mittel und wurde gegebenenfalls eine Strafzahlung gegen den o.g. Träger verhängt und wenn ja, in welcher Höhe? Zu 1. bis 5.: Es gibt keine Vorschrift, die den Anteil von fremdsprachlichem Sachunterricht am Gesamtunterricht an allgemeinbildenden Schulen in Berlin festlegt. Dessen ungeachtet wurde an den genannten Kant-Schulen festgestellt, dass einzelne Lerngruppen fast vollständig in englischer Sprache unterrichtet wurden. In der folgenden Überprüfung der Gleichwertigkeit der Bildungsgänge an diesen Schulen wurden dem Trä- - - 2 ger durch die Schulaufsichtsbehörde verschiedene Auflagen erteilt. Die schrittweise Umsetzung dieser Auflagen wurde in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durch wiederholte Schulbesuche der Schulaufsicht begleitet und überprüft. Die Bescheide zur Finanzierung der genannten Kant-Schulen wurden unter Vorbehalt erteilt. Es waren keine Rückzahlungen des Trägers an das Land Berlin erforderlich, zugleich erfolgt keine Finanzierung der Sekundarstufe II der Berlin International School. Nach Erfüllung der Auflagen in den Bereichen der Grundschule und Sekundarstufe I der Integrierten Sekundarschule konnte die Gleichwertigkeit der Bildungsgänge festgestellt und die Überprüfung der Schulaufsichtsbehörde abgeschlossen werden. Berlin, den 17. November 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12584 S18-12584