Drucksache 18 / 12 586 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE) vom 26. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017) zum Thema: Haltestellen der Buslinie 160 und Antwort vom 14. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Carsten Schatz (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12586 vom 26. Oktober 2017 über Haltestellen der Buslinie 160 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein bzw. nach welchen Kriterien entscheidet die BVG AöR, ob Bushaltestellen mit überdachten Wartehäuschen/Wetterschutz versehen werden (Platzangebot, Fahrgastzahlen)? Antwort zu 1.: Der Nahverkehrsplan des Landes Berlin setzt unter anderem Vorgaben zur Ausstattung von Haltestellen und Bahnhöfen. Die Standards der Haltestellenausstattung richten sich dabei nach der verkehrlichen Bedeutung (z. B. vorhandene wichtige Umsteigebeziehungen , hohe Nachfrage oder Lage an wichtigen öffentlichen Einrichtungen). Witterungsgeschützte Warte- und Sitzgelegenheiten sind bei Haltestellen mit hoher verkehrlicher Bedeutung und geeigneten räumlichen und baulichen Gegebenheiten vorzusehen. Die letztendliche Umsetzungsverantwortung obliegt der BVG AöR. 2 Die BVG teilt hierzu mit: „Für die Aufstellung von Wartehallen sind neben den Fahrgastzahlen auch die örtlichen Gegebenheiten relevant. So dürfen unterirdische Versorgungsleitungen z.T. nicht überbaut werden. Auch ist eine Aufstellung unmittelbar vor Fassaden mit Fenstern nicht zulässig. Die Mindestdurchgangsbreiten müssen eingehalten werden.“ Frage 2: Sind inzwischen alle neu eingerichteten Haltestellen der Linie 160 in beide Fahrtrichtungen mit Wartehäuschen versehen und welche fehlen oder sind geplant? Antwort zu 2.: Die BVG teilt hierzu mit: „Derzeit gibt es auf der Linie 160 in beiden Fahrtrichtungen 60 Wartehallen.“ Die im Zuge der Linienführung der Omnibuslinie 160 über die Porzer Straße in beiden Fahrtrichtungen eingerichteten neuen Haltestellen Coloniaallee, Müngersdorfer Straße und Ewaldstraße haben nach Angaben der BVG keine Wartehallen. Teilweise ist die Einrichtung neuer Wartehallen jedoch geplant (siehe Antwort zu Frage 3). Frage 3: Wann ist mit der Aufstellung der geplanten Wartehäuschen an den Haltestellen der Buslinie 160 Porzer Str./Müngersdorfer Straße und Porzer Str./Coloniaallee zu rechnen? Antwort zu 3.: Die BVG teilt hierzu mit: „Der Aufbau einer Wartehalle an der Haltestelle Müngersdorfer Straße (Porzer Str. vor Müngersdorfer Str. in Richtung Bohnsdorfer Weg) würde den Ein- und Ausstieg für mobilitätseingeschränkte Menschen etc. erheblich behindern. Aus diesem Grund hat die BVG vom Aufbau einer Wartehalle an der genannten Haltestelle abgesehen. Die BVG wird sich nun zeitnah mit dem Grundstückseigentümer in Verbindung setzen, um eine Genehmigung zum Aufbau einer Wartehalle auf der angrenzenden Grünfläche zu erhalten. Voraussetzung ist hier, dass keine Mietkosten anfallen. Der Wiederaufbau der Wartehalle an dem neu errichteten Haltestellenstandort Müngersdorfer Str. (Porzer Str. vor Müngersdorfer Str. in Richtung Rebenweg) wird gegenwärtig geprüft. Für den Aufbau von Wartehallen an den Haltestellen Coloniaallee (Porzer Str. gegenüber Coloniaallee in Richtung Rebenweg und Porzer Str. hinter Coloniaallee in Richtung Bohnsdorfer Weg) wurde der Zuschlag für die Lieferung und Montage von Wartehallen inzwischen erteilt, die Wartehallen befinden sich gegenwärtig in Produktion. Die BVG ist um einen zeitnahen Aufbau der Wartehallen bemüht.“ Frage 4: Welche Genehmigungen von welchem Amt, welcher Behörde, welchen Betrieben fehlen derzeit noch und wie ist deren Bearbeitungsstand, damit die BVG AöR mit der Aufstellung der Wartehäuschen an den vorher genannten Haltestellen beginnen kann? 3 Antwort zu 4.: Die BVG teilt hierzu mit: „Für die Wartehallenstandorte der unter 3. genannten Haltestellen hat das zuständige Bezirksamt bereits die Erlaubnis zur Sondernutzung [des] öffentlichen Straßenlandes erteilt.“ Berlin, den 14.11.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12586 S18-12586