Drucksache 18 / 12 590 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 27. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. November 2017) zum Thema: Verbilligte Abgabe von Bauland in Berlin und Brandenburg und Antwort vom 14. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. - 1 - Senatsverwaltung für Finanzen Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12590 vom 27. Oktober 2017 über Verbilligte Abgabe von Bauland in Berlin und Brandenburg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat die „Wohnungsbau-Offensive“ und die „Bauland-Offensive“ des Bundes und wie wirkt sie in Berlin? 2. Wann und in welcher Weise und unter welcher Mitwirkung des Landes Berlin wird im Bund die so genannte Verbilligungsrichtlinie angepasst, die nach Aussage der Bundesbauministerin durch Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen noch nicht Konditionen vorsieht, mit der die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Grundstücke derart verbilligt abgibt, dass die „Wohnungsbau -Offensive“ wirkungsvoll umgesetzt werden kann? 3. Wann beginnt in Berlin und Brandenburg die verbilligte Abgabe von Bauland und Liegenschaften des Bundes an die Länder im Rahmen der so genannten Verbilligungsrichtlinie? 4. Wo in Berlin und im Berliner Umland ist die verbilligte Abgabe vorgesehen und sind darin auch Konversionsflächen enthalten? 5. Welche Bedeutung hat die Abgabe von Bauland und Liegenschaften des Bundes in Berlin und im Berliner Umland für die soziale Wohnraumversorgung der Hauptstadtregion? Zu 1. bis 5.: Die Verfügbarkeit von Bauland bildet ein zentrales Moment zur Entlastung des Berliner Wohnungsmarktes durch Wohnungsneubau. Das Land Berlin sieht den Bund in der Verantwortung, seine Liegenschaftspolitik in diesem Zusammenhang neu auszurichten. Das Land Berlin bewertet beide Offensiven zwar grundsätzlich positiv. Es bedarf jedoch weiterer Maßnahmen zur Implementierung. Mit Verabschiedung des Haushaltsgesetzes des Bundes 2017 hat der Bund die Möglichkeit geschaffen, die Verbilligungsrichtlinien der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zu modifizieren. Nunmehr wird den Gebietskörperschaften und den mehrheitlich von ihnen getragenen Wohnungsbaugesellschaften ein Erstzugriffsrecht auf Grundstücke für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus eingeräumt. Je neu geschaffener Wohneinheit kann ein Verbilligungsabschlag von bis zu 25.000 € gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die baulichen Anlagen innerhalb von drei Jahren nach Eigentumsübergang bezugsfertig hergestellt werden. Da diese Regelungen allein als nicht ausreichend angesehen werden, hat der Bundesrat am 03.11.2017 auf Antrag des Landes Berlin eine Initiative zur Änderung des Gesetzes über die BImA sowie der Bundeshaushaltsordnung beschlossen. - 2 - 6. Wie kooperieren Berlin und Brandenburg hinsichtlich der Annahme des vom Bund verbilligt angebotenen Baulandes, auch hinsichtlich der Bebaubarkeit durch Wohnungsunternehmen des BBU? Zu 6.: Die Kooperation zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg erfolgt über die gemeinsame Landesplanung. 7. Wird das Land Brandenburg im gut erschlossenen Berliner Umland Ausnahmen von der Stellplatzverordnung zulassen, damit Wohnbauprojekte etwa in S-Bahn-Nähe ohne kostenintensive Tiefgaragen erstellt werden können? Zu 7.: Nach der Brandenburgischen Bauordnung kann die Gemeinde die erforderlichen Stellplätze unterschiedlich festsetzen. Die Ausgestaltungsmöglichkeit durch Erlass örtlicher Bauvorschriften obliegt der jeweiligen Belegenheitskommune. Berlin, den 14. November 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-12590 S18-12590