Drucksache 18 / 12 598 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Karin Halsch (SPD) vom 03. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. November 2017) zum Thema: Unterkünfte für Geflüchtete: Zuständigkeiten bei Bau und Bürgerbeteiligung und Antwort vom 20. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Karin Halsch (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12598 vom 03.11.2017 über Unterkünfte für Geflüchtete: Zuständigkeiten bei Bau und Bürgerbeteiligung ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die erfragten Informationen betreffen Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nicht vollständig aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Sie ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die zuständigen Bezirk und die eigenen nachgeordneten Behörden um Stellungnahme gebeten. Die sich aus den erfolgten Zuarbeiten ergebenden Informationen werden nachfolgend wiedergegeben. 1. Laut Auskunft des Bezirksamts Lichtenberg (Antwort auf die Kleine Anfrage 0116/VIII in der BVV Lichtenberg) fallen Bauvorhaben zum Bau von Flüchtlingsunterkünften als auch deren Belegung in das Ressort der Senatsverwaltung für Integration/Arbeit und Soziales. Inwieweit werden die Bezirke bei der Planung, dem Bau und der Belegung von Flüchtlingsunterkünften einbezogen? Zu 1.: Die Bezirke werden bei jedem Standort frühzeitig in die Planung und die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften einbezogen. Dies gilt sowohl für herzurichtende Bestandsgebäude als auch bei Neubauplanungen, wie z. B. den Modularen Unterkünften für Flüchtlinge (MUF) oder den Tempohomes. Die Standorte selbst und deren Platzkapazität werden zwischen den Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales, für Finanzen, für Stadtentwicklung und Wohnen und den Bezirken konsentiert. Die Bezirke sind zusätzlich im Zuge der Genehmigungsverfahren beteiligt. Die Belegung der Unterkünfte wird vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) unter Berücksichtigung von Standorteignung und Platzbedarfssituation sowie der gesamtstädtischen Planung entschieden. Anregungen und Einwendungen der Bezirke zur Belegung werden nach Möglichkeit berücksichtigt. 2 2. Welche Bezirksamtsmitglieder sind jeweils verantwortlich für die Kommunikation mit dem Senat einerseits und für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger andererseits (bitte nach Bezirken auflisten)? 3. Welche Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger gibt es in den Bezirken beim Bau von Flüchtlingsunterkünften (bitte mit Kontaktdaten auflisten)? Zu 2. und 3.: Ein allgemeiner Austausch zwischen dem Senat und den Bezirken findet regelmäßig in den Sitzungen des Rats der Bürgermeister statt. Die Unterkünfte für Geflüchtete werden im Auftrag des LAF in Kooperation mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) errichtet. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, sich über den Bau von Flüchtlingsunterkünften zu informieren. Zum einen durch die Beantwortung von schriftlichen, telefonischen oder E-Mailanfragen, aber auch durch Informationsschreiben und die Teilnahme an Informationsveranstaltungen. Im regulären Fall sind die Integrationsbeauftragten der Bezirke die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf Der Bezirksbürgermeister und der Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit haben bisher in Absprache mit LAF und Senat in Amtshilfe zu Einwohnerversammlungen eingeladen. Im Falle der Erteilung einer Baugenehmigung ist auch die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt involviert. Sofern es um die Erteilung der Baugenehmigungen geht und diese vom Bezirksamt erteilt werden, ist Bezirksstadtrat Oliver Schruoffeneger, Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Ansprechpartner. Über allgemeine Informationen verfügt im Bezirk der Integrationsbeauftragte: Herr Friedel Anschrift: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin Telefon: 030-9029-13329 E-Mail: integrationsbeauftragter@charlottenburg-wilmersdorf.de. Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg Über allgemeine Informationen verfügt im Bezirk die Integrationsbeauftragte: Frau Kuntze Anschrift: Yorckstraße 4-11, 10965 Berlin Telefon: 030-90298-3133 E-Mail: Anna.Kuntze@ba-fk.berlin.de Bezirk Lichtenberg 3 Gemeinsam kommuniziert und vorbereitet werden die vor der Belegung stattfindenden „Tage der offenen Tür“ mit der Möglichkeit der Besichtigung und Information für die Anwohnerschaft oder eventuelle Informationsveranstaltungen und Multiplikatorenrunden mit dem Bürgermeister. Neben den oben genannten Möglichkeiten können die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Lichtenberg angebotene Sprechstunden vor Ort wahrnehmen. Über allgemeine Informationen verfügt im Bezirk die Integrationsbeauftragte: Frau Olhagaray Anschrift: Möllendorffstr. 6, 13067 Berlin Telefon: 030-90293-3907 E-Mail: baerbel.olhagaray@lichtenberg.berlin.de Bezirk Marzahn-Hellersdorf: Über allgemeine Informationen verfügt im Bezirk der Integrationsbeauftragte: Herr Bryant Anschrift: Alice-Salomon-Platz 3, 12627 Berlin Telefon: 030-90293-2060 E-Mail: thomas.bryant@ba-mh.berlin.de Bezirk Mitte: Über allgemeine Informationen verfügt im Bezirk der Integrationsbeauftragte: Herr Winkelhöfer Anschrift: Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin Telefon: 030-9018-33035 E-Mail: integrationsbuero@ba-mitte.berlin.de Bezirk Neukölln: Die Neuköllner Koordinierungsstelle für Flüchtlingsfragen (NKF) als Bestandteil der Stabsstelle der Bezirksbürgermeisterin Dr. Franziska Giffey ist für die Kommunikation zu den Senatsdienststellen und den Bürgerinnen und Bürgern zuständig, wobei es hier um Themen der Belegung, Fertigstellung, Eröffnung und ähnliches geht. In Fragen des Planungs- und Städtebaurechts ist die Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste, Bezirksstadtrat Jochen Biedermann zuständig. Ansprechpartner/innen ist die Neuköllner Koordinierungsstelle für Flüchtlingsfragen: Anschrift: Karl-Marx-Straße 80, 12040 Berlin Telefon: 030-90239-2790 oder -2796, E-Mail: NKF@bezirksamt-neukoelln.de. 4 Bezirk Pankow: Für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist der Bereich des Bezirksbürgermeisters zuständig. Für den Bau und die Eröffnung neuer Unterkünfte hat das Bezirksamt Pankow eine Kommunikationsstrategie entwickelt, die folgende Elemente enthält: - Pressemitteilung bei Bekanntgabe des Standorts, - Ausführliche Information auf der Homepage des Bezirksamts, - Informationsbrief an die Anwohnerinnen und Anwohner, - Fachaustausch mit lokalen Multiplikatoren (Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Stadtteilzentren, Kirchen, Sportvereine, Wohnungsbaugesellschaften, etc.), - Anwohner-Informationsveranstaltungen, - Bürgerdialoge in Kooperation mit lokalen Akteuren (Stadtteilzentren). Büro der Integrationsbeauftragten – Flüchtlingskoordinatorin: Frau Gust Anschrift: Breite Straße 24a-26, 13187 Berlin Telefon: 030-90295-2431 E-Mail: Birgit.Gust@ba-pankow.berlin.de Bezirk Reinickendorf: Folgende Ansprechpartner stehen den Bürgerinnen und Bürgern im Bezirk Reinickendorf zur Verfügung. Herr Bezirksbürgermeister Frank Balzer (Abteilung Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt), Anschrift: Eichborndamm 215, 13437 Berlin Telefon: 90294-2300 E-Mail: Frank.Balzer@reinickendorf.berlin.de Herr Bezirksstadtrat Uwe Brockhausen (Abteilung Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales), Anschrift: Eichborndamm 215, 13437 Berlin Telefon: 90294-2240 E-Mail: Uwe.Brockhausen@reinickendorf.berlin.de Bezirk Spandau Es gibt im Geschäftsbereich des Bezirks Spandau keine konkreten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Die Frage der planungsrechtlichen Zulässigkeit richtet sich nach den örtl. Bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen und ist hinsichtlich der Ansprechpartnerschaft regional bzw. stadträumlich organisiert. Darüber hinaus wird im Hinblick auf die Beantwortung der Frage auf die beim Bezirksbürgermeister angesiedelte Stabsstelle für Integration verwiesen. 5 Herr Segina Anschrift: Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin Telefon: 030-90279-3940 E-Mail: d.segina@ba-spandau.berlin.de Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf Über allgemeine Informationen verfügt im Bezirk die Integrationsbeauftragte: Frau El-Khatib Anschrift: Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin Telefon: 030-90279-3476 oder 6217 E-Mail: integration@ba-sz.berlin.de Bezirk Tempelhof-Schöneberg Die Kommunikation zum Senat erfolgt in der Regel über den Bereich der Bezirksbürgermeisterin. Bürgerbeteiligungen werden von allen Abteilungen des Bezirksamtes gepflegt. In Tempelhof-Schöneberg ist die Stabsstelle Integration Geflüchtete zentraler Ansprechpartner für den Bereich Geflüchtete. Darunter fallen auch neue Standorte zur Unterbringung. Stabsstelle Integration Geflüchtete Herr Rein Anschrift: John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin Telefon: 030-90277-6579 E-Mail: KF@ba-ts.berlin.de Bezirk Treptow-Köpenick: In die Kommunikation für den Bau von Unterkünften für Geflüchtete sind unterschiedliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter involviert. Die Bündelung der Informationen erfolgte bisher über das Büro des Bezirksbürgermeisters mit Unterstützung des Bereichs des Integrationsbeauftragten und der Koordination Flüchtlingsangelegenheiten. Dies gilt auch für die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtbezirk. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie z. B. unter: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/ueber-den-bezirk/refugees-welcome/ Weitere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner und Informationen können auf den jeweiligen Internetseiten der Bezirke abgerufen werden. 6 4. Wie gestaltet die zuständige Senatsverwaltung die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei den jeweiligen Bauvorhaben? 5. Inwieweit werden die Bürgerinnen und Bürger bereits vorab informiert und in die konkreten Planungsprozesse einbezogen? 6. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen Senat und Bezirken bei der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bei den jeweiligen Bauvorhaben? 7. Gibt es hierfür eine einheitliche und koordinierte Vorgehensweise, oder wird von Fall zu Fall entschieden? Zu 4. bis 7.: Nach Abstimmung zwischen Bezirk, Vorhabenträger/Bauherr und dem LAF wird den Anwohnerinnen und Anwohnern mit einem Informationsschreiben sowie einer Bürgerinformationsveranstaltung die Gelegenheit zur Beteiligung gegeben. Durch diese frühe Öffentlichkeitsbeteiligung können die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger für die Planungsprozesse berücksichtigt werden. Über die Vorgehensweise wird nicht von Fall zu Fall entschieden. 8. Wie beurteilt der Senat das Vorgehen bei der im Bau der Flüchtlingsunterkunft Seehausener Straße, wo erst mehrere Monate nach Baubeginn zunächst eine Multiplikatorenrunde einberufen wurde und erst im Anschluss eine umfassende Information der Anwohnerinnen und Anwohner in Aussicht gestellt wurde (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage 0116/VIII in der BVV Lichtenberg)? 9. Warum wurde in diesem Fall auf eine umfassende und frühzeitige Information und Beteiligung verzichtet? Zu 8. und 9.: Die Anwohnerinnen und Anwohner wurden am 16.02.2017 durch den Vorhabenträger Berliner Gesellschaft zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften mbH & Co. KG (BEFU) mit einem Informationsschreiben über die bauvorbereitenden Maßnahmen informiert. Am 01.08.2017 wurden die Anwohnerinnen und Anwohner mit einem weiteren Informationsschreiben über den Baubeginn informiert und zeitgleich eine Bürgerinformationsveranstaltung angekündigt. Der Baubeginn erfolgte am 07.08.2017. Die angekündigte Bürgerinformationsveranstaltung wurde aufgrund der Sommerferien im September 2017 durchgeführt. Mit den Informationsschreiben wurden die Vorgaben und Prämissen der frühen und rechtzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung erfüllt und den Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gemäß den Vorgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG, § 25) gegeben. 10. Gibt es andere Flüchtlingsunterkünfte, bei denen dies ebenfalls der Fall war? Zu 10.: Es findet grundsätzlich eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung statt. 11. Ist im Rahmen des geplanten Programms BENN – Berlin entwickelt neue Nachbarschaften eine einheitliche frühzeitige und umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei Planung und Bau von Flüchtlingsunterkünften vorgesehen? 12. Wenn nein, warum nicht? Zu 11. und 12.: Nein, eine einheitliche frühzeitige und umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Planung und dem Bau von Flüchtlingsunterkünften liegt nicht im Aufgabenbereich des Programms BENN – Berlin entwickelt neue Nachbarschaften. 7 Das Programm BENN wird aus Mitteln der Städtebauförderung und des Investitionspakets „Soziale Integration im Quartier“ finanziert und wird in ausgewählten Gebieten realisiert, in denen bereits Flüchtlingsunterkünfte in Betrieb oder in Planung sind. Mit dem Programm werden Ziele wie die Stärkung von Nachbarschaften und Engagement, die Aktivierung des ehrenamtlichen Engagements, die Unterstützung vorhandener ehrenamtlicher Strukturen, der Aufbau und die Unterstützung von Netzwerken sowie die Aktivierung und Unterstützung der Geflüchteten verfolgt. Berlin, den 20. November 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales S18-12598 S18-12598