Drucksache 18 / 12 601 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (LINKE) vom 01. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. November 2017) zum Thema: Wie weiter mit der City West? und Antwort vom 14. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Katalin Gennburg (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 601 vom 1. November 2017 über "Wie weiter mit der City West?" Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind die vorbereitenden Untersuchungen nach §165 (4) BauGB für den Bereich beiderseits der Hertzallee in Charlottenburg-Wilmersdorf inzwischen abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Antwort zu 1: Die vorbereitenden Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Auf welchem Arbeitsstand befindet sich das angestrebte integrierte Entwicklungskonzept für das untersuchte Gebiet in der City West? Antwort zu 2: Die vorbereitenden Untersuchungen sind im Bearbeitungsprozess. Parallel ist die Erstellung eines Masterplans in Bearbeitung. Der Abschluss wird voraussichtlich in 2018 erfolgen. Frage 3: Ist der Senat der Auffassung, dass das untersuchte Gebiet von gesamtstädtischer Bedeutung ist? Antwort zu 3: Als Gebiet von gesamtstädtischer Bedeutung wird der Bereich nördlich und südlich der Hertzallee zwischen Hardenberg-, Fasanen-, Müller-Breslau-Straße und den S-Bahngleisanlagen sowie der Hardenbergplatz bewertet. 2 Frage 4: Wird eine mögliche Verlegung des BVG-Busbetriebshofs an der Hertzallee Eingang in das integrierte Entwicklungskonzept finden und wenn ja, in welcher Form? Antwort zu 4: Die Verlegung des BVG-Busbetriebshofs nach Osten vor die S-Bahngleisanlagen ist Teil des städtebaulichen Neuordnungskonzeptes. Hierzu sind noch umfangreiche Abstimmungen mit der BVG und dem heutigen Eigentümer der Fläche zu führen. Frage 5: Wie bewertet der Senat die geplante Öffnung der Hertzallee zum Ernst-Reuter-Platz unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes der dortigen Universitäts- und Institutsgebäude? Antwort zu 5: Eine bauliche Öffnung der Hertzallee zum Ernst-Reuter-Platz ist nicht mehr geplant. Das Gebäude des Bergbau- und Hüttenwesens bleibt bestehen, im EG wird eine öffentliche Nutzung implementiert, die zwischen Hertzallee und Ernst-Reuter-Platz vermittelt. Die Planung ist mit dem Denkmalschutz abgestimmt. Frage 6: Wurde im Zuge der vorbereitenden Untersuchungen geprüft, wo und wie sich im Umfeld der Hertzallee Wohnraum für Studierende bzw. niedrige Einkommen schaffen lässt? Antwort zu 6: Die Prüfung dazu ist noch im Prozess. Frage 7: Finden zurzeit Gespräche mit dem neuen Eigentümerkonsortium des ehemaligen Riesenrad-Grundstückes um Reiß & Co. statt, und wenn ja, mit welchem Inhalt? Antwort zu 7: Grundlage für die städtebauliche Neuordnung ist das Konzept des Wettbewerbsgewinners von 2011 des Büros Yellow Z. Auf dieser Basis finden Gespräche mit der Gesellschaft Reiß und Co. statt. Dabei geht es um die städtebauliche Zielstellung, die Nutzungen, die erforderliche Bodenordnung, die Verlegung der BVG-Bushaltestelle und weiterer Themen. Frage 8: Ist eine Änderung des B-Plans 1-44 VE für das Grundstück geplant, und wenn ja, was ist der derzeitige Verfahrensstand? 3 Antwort zu 8: Der rechtsgültige B-Plan 1-44VE bleibt auf Wunsch des Eigentümers zunächst bestehen. Spätestens mit Beschluss eines neuen Bebauungsplanes wird der vorhabenbezogene Plan aufgehoben. Frage 9: Welche Erkenntnisse hat der Senat über die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verlautbarten Pläne, auf ihren Liegenschaften an der Hertzallee ein Hochhaus zu errichten und wie bewertet er diese? Antwort zu 9: In Kooperation mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben wurde eine Untersuchung zur Nachverdichtung durchgeführt. Darin enthalten sind auch Überlegungen für ein Hochhaus. Unter anderem durch den bestehenden denkmalschutzrechtlichen Schutz mehrerer Bestandsgebäude sind hierzu allerdings weitere Untersuchungen und Abstimmungen erforderlich. Grundsätzlich wird eine weitere Verdichtung an diesem Standort, in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Zoo positiv bewertet. Frage 10: Wie bewertet der Senat den neuerlichen Vorschlag des Architekten Christoph Langhof (tagesspiegel.de, am 12.10.17), den Hardenbergplatz mit einem Hochhaus zu bebauen, a.) vor dem Hintergrund des zurzeit in Erarbeitung befindlichen Hochhausentwicklungsplans und b.) vor dem Hintergrund einer integrierten Stadtentwicklung, die grüne und verkehrliche Infrastrukturen mitdenkt? Antwort zu 10: Für den Hardenbergplatz gibt es einen entschiedenen Freiflächenwettbewerb aus dem Jahr 2014, der keine Bebauung des Platzes vorsieht. Es ist Ziel, die konsensual in einer Standortkonferenz vom November 2014 abgestimmte Planung zur Umsetzung zu bringen. Berlin, den 14.11.17 In Vertretung Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12601 S18-12601