Drucksache 18 / 12 604 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 01. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. November 2017) zum Thema: Verkauf gescheitert? Wernerbad als öffentliche Grünfläche erhalten! und Antwort vom 17. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen – ID-VV9180-2017 – Herrn Abgeordneten Stefan Ziller (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12604 vom 01. November 2017 über „Verkauf gescheitert? Wernerbad als öffentliche Grünfläche erhalten!“ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage betrifft überwiegend Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat die mit der Vermarktung betraute BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) und die Berliner Bäder-Betriebe um Stellungnahme gebeten. Die von dort übermittelten Informationen werden nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. 1. Zu welchem Ergebnis / Erkenntnissen führte das Konzeptverfahren Wernersee aus dem Jahr 2016? Zu 1.: Das Grundstück des ehemaligen Wernerbades in der Ridbacher Str. 44 (Eigentum der BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG wird gemeinsam mit dem angrenzenden landeseigenen Grundstück Ridbacher Str. 52 durch die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) aktuell im Rahmen eines Konzeptverfahrens vermarktet . Bei dem Konzeptverfahren Wernersee handelt es sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Das Verfahren befindet sich derzeit in der ersten Angebotsphase, sodass zum aktuellen Zeitpunkt keine abschließenden Ergebnisse vorliegen. 2. Wie viele Bewerber*innen wurden nach Auswertung aller Anträge um Konkretisierung der Angebote gebeten? - 2 - 3. Wie viele Bewerber*innen haben solche Konkretisierung der Angebote eingereicht? Zu 2. und 3.: Die Abgabefrist der indikativen Angebote endete am 06.11.2017. Die formelle Prüfung der Angebote ist noch nicht abgeschlossen. 4. Wie ist der Stand der Verkaufsverhandlungen? 5. Gibt es aktuell noch Interessent*innen? Zu 4. und 5.: Die Verkaufsverhandlungen werden aufgenommen, nachdem die Bewertung der indikativen Angebote durch die Jurysitzung abgeschlossen ist. 6. Wie ist der Stand der Arbeiten zur Renaturierung des ehemaligen Wernerbades in Kaulsdorf durch die Berliner Wasserbetriebe und welcher Zeitplan liegt den Arbeiten aktuell zu Grunde? Zu 6.: Die für den Herbst/ Winter 2017/18 geplante Ausführung der Maßnahme musste seitens der Berliner Wasserbetriebe verschoben werden. Unter Berücksichtigung der Brutperioden für geschützte Vogel- und Amphibienarten ist nach derzeitigem Stand der Baubeginn nach dem 15.08.2018 vorgesehen. 7. Welche Möglichkeiten gibt es für das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf (den politischen Willen vorausgesetzt ) wieder Eigentümerin der Fläche zu werden und mit der Entwicklung einer öffentlichen Grünfläche um den Wernersee den Koalitionsvertrag hinsichtlich der Aktivierung von Grün- und Freiflächen - gerade in unterversorgten Regionen - umzusetzen? („Durch die Konversion und die Aktivierung ungenutzter Flächen und eine dichtere Bebauung will die Koalition Grün- und Freiflächen erhalten , vernetzen und ggf. durch Ankauf neue schaffen.”, S. 33) Zu 7.: Es besteht seit langem im Land Berlin ein großer Konsens, dass dieses Grundstück in idealer Weise als Standort für die speziellen Bedürfnisse von Demenzkranken geeignet ist. Das gegenwärtige Konzeptverfahren ist das Ergebnis intensiver Abstimmungen von Senat und Abgeordnetenhaus, dem Bezirksamt Marzahn -Hellersdorf und der BBB Infrastruktur GmbH & Co KG. Mit der Änderung des Bebauungsplans 10-63 hat der Bezirk die vorgesehene Nutzung planungsrechtlich festgelegt. Auszug aus dem Bebauungsplan: “Innerhalb des Planungsgebietes erfolgt für die Flächen des ehemaligen Wernerbades die Beschränkung der zulässigen Nutzungen auf Wohngebäude für pflegebedürftige Personen . Dies ist das Ergebnis eines unter Mitwirkung der Fachabteilungen durchgeführten Workshops im Bezirk. Die Festsetzung berücksichtigt die Anforderungen des demografischen Wandels und die sozialen Bedürfnisse der Bevölkerung innerhalb des Siedlungsgebietes des Bezirkes.“ 8. Zu welchem Preis haben die Berliner Bäderbetriebe damals das Grundstück des Wernerbades von Bezirksamt übernommen? - 3 - Zu 8.: Die Übertragung des landeseigenen Grundstücks Ridbacher Straße 44, 12623 Berlin in das Eigentum der BBB Infrastuktur GmbH & Co. KG erfolgte auf der Grundlage des § 1 Abs. 6 Gesetz über die Anstalt öffentlichen Rechts Berliner Bäder-Betriebe (Bäder-Anstaltsgesetz - BBBG) unentgeltlich. Berlin, den 17. November 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-12604 S18-12604