Drucksache 18 / 12 608 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) vom 02. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. November 2017) zum Thema: Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12118 Staatliche Internationale Schule Berlin – SISB II, Erfüllung des Schulgesetzes in der 04 K 10 und Antwort vom 20. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Claudio Jupe (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12608 vom 02.11.2017 über Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12118 Staatliche Internationale Schule Berlin – SISB II, Erfüllung des Schulgesetzes in der 04K10 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit wann existiert die Lehrkräfteliste für die 04 K 10 in der Form wie sie für alle anderen allgemeinbildenden Schulen der Stadt auch existiert? Zu 1.: Die Lehrkräfteliste für die 04K10 existiert seit Beginn des Schuljahres 2017/2018. 2. Seit wann steht sie dem amtierenden Schulleiter der 04 K 10 zur Verfügung? Zu 2.: Diese Lehrkräfteliste steht dem kommissarisch mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Schulleiters Beauftragten seit diesem Zeitpunkt zur Verfügung. 3. Welches Datum tragen die (Teil)Umsetzungsverfügungen der Lehrkräfte, die „zum unmittelbaren Beginn des Schuljahres umgesetzt werden“? Zu 3.: Die Teilumsetzungen wurden mit Datum vom 01.09.2017 verfügt. - - 2 4. Mit welchen Stellenanteilen sind diese Lehrkräfte inzwischen umgesetzt worden? Zu 4.: Eine Lehrkraft ist mit 14 von 23, eine mit 20 von 28 Stunden/Woche umgesetzt worden. 5. An welcher Schule werden diese Lehrkräfte mit ihren anderen Stellenanteilen geführt? Zu 5.: Die übrigen Stellenanteile werden an der 04K04 (Nelson-Mandela-Schule) geführt. 6. Was heißt „ca. 1,5 VZE“? Ich bitte um eindeutig korrekte Zahlen. Zu 6.: Insgesamt 34 Stunden/Woche. 7. Wie viele Erzieher/innen gerechnet in VZE bzw. als Personenanzahl sind zur Betreuung im Ganztagsbetrieb in der 04 K 10 seit Schuljahresbeginn eingesetzt? Zu 7.: Die Kinder der 04K10 werden zurzeit noch mit den Kindern der Nelson-Mandela-Schule gemeinsam betreut. Dies geschieht durch die Technische Jugendfreizeit- und Bildungsgesellschaft (tjfbg), bislang auf Kulanzbasis. Zum neuen Kalenderjahr wird der Trägervertrag entsprechend angepasst werden. 8. In welcher Lehrer-/Erzieherliste werden diese Personen geführt? 9. Seit wann steht diese Liste dem Schulleiter zur Verfügung? 10. Sind diese Personen mit ganzer Stelle an der 04 K 10 eingesetzt? Wenn nein, an welcher weiteren Schule (Nr.) sind diese Personen mit welchen Stellenanteilen eingesetzt? 11. Welches Datum tragen die (Teil)Umsetzungsverfügungen für die Erzieher/innen? Ich konstatiere nochmals, dass die Fragen 10 und 11 aus der Schriftlichen Anfrage 18/12118 nicht ansatzweise korrekt beantwortet wurden. Zu 8., 9., 10. und 11.: Da die Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch die tjfbg erfolgt, können die Fragen nicht beantwortet werden; sie liegen in der Verantwortung der tjfbg. Die Fragen Nr. 10 und 11 aus der Schriftlichen Anfrage 18/12118 bezogen sich auf den Standort der 04K10. Beide Fragen wurden in identischer Formulierung bereits in den Schriftlichen Anfragen Nr. 18/10 690 und 18/11 533 gestellt und beantwortet. Es hat sich hierzu kein neuer Sachstand ergeben - - 3 12. Wie viele Lehrkräfte außer dem beauftragten Schulleiter sind gemäß SchulG § 77 Absatz 5, Mitglieder der GK der 04 K 10? Zu 12.: Zwei Lehrkräfte sind Mitglieder der Gesamtkonferenz der 04K10. 13. Sind die logischerweise für die eine 1. Klasse gewählten bzw. zu wählenden 2 Elternvertreter über ihre Rechte und Pflichten in der GK informiert? Wann und in welcher Form ist bzw. wird das geschehen? (Im Übrigen sind 2 Elternvertreter genau die Hälfte der zu wählenden Elternvertreter der SK und nicht „weniger als die Hälfte“). Zu 13.: Die Elternvertreter treffen sich unregelmäßig mit dem Schulleiter und sind von ihm vollumfänglich über ihre Rechte und Pflichten informiert worden. Eine Schulkonferenzsitzung wird am 20.11.2017 stattfinden. 14. Es wurde nicht gefragt, ob es bei den zentral verwalteten Schulen vergleichbare Fälle aus den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 gibt, sondern es wurde logischerweise bezüglich aller allgemeinbildenden Schulen im Land Berlin gefragt; schließlich ist Sen BJW für alle Schulen in der Stadt zuständig. Ich bitte also hier erneut um korrekte Beantwortung. Zu 14.: Die ursprüngliche Frage zielte darauf ab, ob es im Schuljahr 2015/2016 bzw. 2016/2017 Schulneugründungen gegeben habe, bei denen keine ordnungsgemäße Gremienarbeit nach Schulgesetz erfolgen konnte. Solche Fälle sind nicht bekannt. 15. Sucht Sen BJW z. Zt. Nach einem „der Gesamtstadt angemessenen 2. Standort“ für die SISB II außerhalb von Moabit? a) Wenn ja, in welchem Ortsteil eines Bezirks bzw. in welchem Bezirk wird gesucht? b) Wenn nein, warum und wann wurde die Suche eingestellt? Zu 15.: Das ehemalige Heinrich-von-Kleist-Gymnasium, Levetzowstraße, ist als Standort der 2. Staatlichen Internationalen Schule vorgesehen. Die Suche nach einem weiteren Standort ist zurzeit nicht geplant. 16. Wer ist im Hause Sen BJW der/die Verantwortliche bzw. Ansprechpartner/in für die BIM bezüglich der anstehenden Sanierung des Schulgebäudes in der Levetzowstraße? Zu 16.: Ansprechpartner für die BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie für die zentral verwalteten Schulen ist grundsätzlich der Leiter der Schulträgerschaft für beruflich und zentral verwaltete Schulen. Darüber hinaus werden regelmäßig zwischen dem Staatssekretär für Bildung und der Ge- - - 4 schäftsführung der BIM GmbH zentrale Themen in regelmäßigen Rücksprachen besprochen . 17. Gibt es zwischen der BIM und Sen BJW einen vorliegenden Zeit-Maßnahmeplan bzgl. der Sanierung des Schulgebäudes in der Levetzowstraße? Wenn nein, warum nicht und wann wird er vorliegen? 18. Ist beabsichtigt bzw. wird billigend in Kauf genommen, dass die Fertigstellung des Schulgebäudes in der Levetzowstraße und der Umzug der 04 K 10 ebenso vage ist (wie man das u. a. vom BER kennt)? Zu 17. und 18.: Ein Zeit- und Maßnahmeplan bezüglich der Sanierung des Schulgebäudes in der Levetzowstraße liegt vor. Dieser wird gegenwärtig noch einmal aktualisiert mit dem Ziel, das Gebäude möglichst zügig dem Schulbetrieb zur Verfügung zu stellen. 19. Gibt es eine Terminplanung für die jour fixe im 1. Halbjahr des laufenden Schuljahres oder gibt es bereits eine Jahresplanung dafür? Zu 19.: In der vergangenen Schulkonferenz der 04K04 am 18.10.2017 wurden Mitglieder genannt, die im laufenden Schuljahr für den jour-fixe zur Verfügung stehen. Auf der nun kommenden Schulkonferenz der 04K10 werden Termine des jour-fixe vorgeschlagen und mit der Schulaufsicht abgestimmt. 20. Wie viele Termine sind fest geplant? Wenn nein, warum gibt es keine Planung? Zu 20.: Vorgesehen sind zunächst zwei Termine, die innerhalb des Gremiums abgestimmt werden müssen. Bei Bedarf sind weitere Termine möglich. Berlin, den 20. November 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12608 S18-12608 S18-12608 S18-12608a