Drucksache 18 / 12 611 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 03. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. November 2017) zum Thema: Private Schwimmtrainer in den Berliner Bädern und Antwort vom 14. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12611 vom 03. November 2017 über Private Schwimmtrainer in den Berliner Bädern ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit dem 13. Juni 2017 besteht für Personal Trainer in den Berliner Bädern die Möglichkeit, so genannte Trainercards zu beantragen. Wie viele Trainercards wurden bisher ausgestellt? Wie viele Anträge auf eine Trainercard sind bisher gestellt, aber noch nicht bearbeitet? Wie viele Anträge wurden abgelehnt? Zu 1.: Laut Aussage der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) sind seit Juni 2017 acht Trainercards beantragt worden. Davon wurden sechs Trainercards bereits ausgestellt, zwei Anträge befinden sich noch in Bearbeitung. Die Trainercard wird mit dem Nutzungsvertrag ausgehändigt und gilt während der Vertragsdauer. Es gab bisher keine Ablehnungen beantragter Trainercards. Ebenso gab es auch keine Ablehnungen bei beantragten Nutzungen, sondern lediglich Verschiebungen hinsichtlich beantragter Standorte oder Wochentage. 2. Wie lang ist die maximale Dauer der Bearbeitungszeit ab Antragstellung bis zur Ausstellung der Trainercard? Zu 2.: Gemäß BBB sollte der Antrag mindestens vier Wochen vor Beginn der geplanten Nutzung bei den BBB eingegangen sein und wird dann innerhalb dieser Zeit bearbeitet . 3. In der Nutzungsvereinbarung über die entgeltpflichtige Nutzung für Personal Trainer ist unter den besonderen Nutzungsbedingungen in § 4 Nr. 2a festgelegt, dass das Personal Training während des öffentlichen Badebetriebs stattfinden muss. Mit Pressemitteilung vom 8. März 2017 wurde das Verbot des Personal Trainings u.a. damit begründet, dass dies zu Beeinträchtigungen des öffentlichen Badebetriebs führt. Inwiefern trägt die Nutzungsgebühr dazu bei, dass die von den Berliner Bäder-Betrieben angeführte Beeinträchtigung nicht mehr stattfindet? Seite 2 von 3 Zu 3.: Die BBB haben nunmehr ein geordnetes Verfahren mit einem Antragsverfahren und dem Abschluss einer Nutzungsvereinbarung zur Durchführung von Personal Training in den Berliner Bädern eingeführt. Es erlaubt den BBB, Personal Training gesteuert und unter Berücksichtigung vorhandener Kapazitäten während des öffentlichen Badebetriebes zuzulassen und Beeinträchtigungen zu vermeiden. Die Erhebung einer Nutzungsgebühr von den Personal Trainern erfolgt wie bei allen gewerblichen Nutzungen von Einrichtungen der BBB. 4. Auf welcher Grundlage wurde durch die Geschäftsführung der Berliner Bäder-Betriebe die Höhe der Nutzungsgebühren in § 3 Nr. 1-3 der vorgenannten Verordnung festgelegt? Laut Nutzungsvereinbarung wird der Eintritt gesondert erhoben. Wie setzt sich die Höhe der Gebühren konkret zusammen? Zu 4.: Für die Besucherinnen und Besucher der Schwimmbäder der BBB gilt – mit Ausnahme der zur unentgeltlichen Nutzung nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Anstalt öffentlichen Rechts Berliner Bäder-Betriebe (Bäder-Anstaltsgesetz – BBBG) Berechtigten – die Tarifsatzung, die die Eintrittsentgelte (Tarife) festlegt. Diese gelten gleichermaßen für Personal Trainer sowie für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Personal Training. Für die private gewerbliche Nutzung der Wasserfläche durch Personal Trainer wird ein Entgelt in Abhängigkeit von der Anzahl der Teilnehmenden und in Relation zu einer Bahnanmietung erhoben: pro Stunde (60 Minuten) 12,00 €, wenn ein Einzeltraining durchführt wird, 17,00 € bei zwei Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern sowie 22,00 € pro Stunde bei drei Teilnehmenden, jeweils zuzüglich Eintrittsentgelt. Ab vier Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern ist die Anmietung einer Schwimmbahn erforderlich. Für die Anmietung einer 25-Meter-Bahn werden gemäß der Entgeltordnung über die sonstigen Leistungen der Berliner Bäder-Betriebe 35,00 € pro Stunde erhoben. Zuzüglich ist das Eintrittsentgelt gemäß der Tarifsatzung der BBB zu zahlen . Dieser Preis gilt nicht nur für das Personal Training, sondern für alle entgeltpflichtigen Bahnanmietungen. 5. Werden diese Nutzungsgebühren auch von Personen erhoben, die Personal Training als Mitarbeiter /Trainer eines privaten Unternehmens im Auftrag der Berliner Bäder-Betriebe durchführen? Werden diese Nutzungsgebühren auch von Personen erhoben, die Personal Training als Mitglied , Trainer oder Mitarbeiter eines Vereins zu nichtöffentlichen Vereinszeiten durchführen? Zu 5.: Von im Auftrag der BBB tätigen Dienstleisterinnen und Dienstleistern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird kein Entgelt erhoben, sondern sie werden von den BBB bezahlt. Für Vereine gelten die Regelungen des § 2 Absätze 7 bis 9 der Satzung über die Nutzung der Einrichtungen der Berliner Bäder-Betriebe (Nutzungssatzung) in Verbindung mit der Entgeltordnung der BBB. Werden von Vereinen Kurse oder Sportangebote durchgeführt, mit denen sie beispielsweise Einnahmen erzielen und/oder die sich an Nichtmitglieder richten, werden ebenfalls Entgelte erhoben und Nutzungsvereinbarungen geschlossen. Seite 3 von 3 6. Haben die Berliner Bäderbetriebe die Beauftragung ihrer privaten Schwimmtrainer öffentlich ausgeschrieben ? Falls ja, wie und wann fand die Ausschreibung statt? Zu 6.: Die Leistungen zur Durchführung von Schwimmkursen für die BBB wurden öffentlich ausgeschrieben. Die Bekanntmachung erfolgte am 14.07.2016 auf der Vergabeplattform des Landes Berlin, für Babyschwimmkurse am 13.06.2017. Berlin, den 14. November 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12611 S18-12611 S18-12611 S18-12611