Drucksache 18 / 12 615 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) vom 06. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2017) zum Thema: Verbindungen zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der linksextremen Szene und Antwort vom 13. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Thorsten Weiß (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12615 vom 06. November 2017 über Verbindungen zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der linksextremistischen Szene ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Bewertet es der Senat als Verbindung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur linksextremen Szene, dass die Hans-Böckler-Stiftung des Deutschen Gewerkschaftsbundes die Zeitung der linksextremen Interventionistischen Linken über ihren Solid-Fond finanziert? Falls nein, warum nicht? 2. Bewertet es der Senat als Verbindung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur linksextremen Szene, dass das Bundesvorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes Annelie Buntenbach zu den Herausgebern der Antifaschistischen Nachrichten des linksextremen Verlags „GNN Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung, Verlagsgesellschaft Politische Berichte mbh“ gehört? Falls nein, warum nicht? 3. Wie bewertet es der Senat, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund auf seinem Bundeskongress beschlossen hat, Aktionen des zivilen Ungehorsams, wie etwa den Einsatz von Blockaden zur Störung oder Verhinderung legaler Demonstrationen und Kundgebungen, als legitime Aktions- und „Kampfform“ einzustufen? 4. Wie bewertet es der Senat, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund auf seinem Bundeskongress beschlossen hat, all diejenigen zu unterstützen, die aufgrund der Ausübung zivilen Ungehorsams im Rahmen gewerkschaftlicher Aktionen, zwecks Störung oder Verhinderung legaler Demonstrationen und Kundgebungen, rechtsstaatliche Sanktionen zu erwarten haben? 5. Bewertet es der Senat als Versuch des Schutzes linksextremer Gruppierungen, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund auf seinem Bundeskongress beschlossen hat, jegliche Einordnung politischer Strömungen unter den Extremismusbegriff abzulehnen, mit der Begründung, dass dieser Begriff genutzt würde, um politisch linke Gruppierungen zu stigmatisieren? Falls nein, warum nicht? 6. Bewertet es der Senat als Versuch, Linksextremismus in seiner Existenz zu verschleiern, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund auf seinem Bundeskongress, mit explizitem Verweis auf die Absicht, linke Gruppierungen vor der Einstufung als linksextrem zu schützen, beschlossen hat, alle seine zuständigen Organisationseinheiten anzuweisen, die Extremismustheorie mit allen politischen Mitteln zurückzuweisen? Falls nein, warum nicht? Seite 2 von 2 7. Wie bewertet es der Senat, dass der Deutsche Gewerkschaftsbund eine Demonstration in Berlin unter dem Motto „Gegen Hass und Rassismus im Bundestag“ unterstützt, deren Veranstalter die demokratisch gewählten Abgeordneten der AfD-Bundestagsfraktion im Demonstrationsaufruf als Rechtsextreme und Rassisten diffamieren? 8. Bewertet es der Senat als Verbindung des Deutschen Gewerkschaftsbundes zur linksextremen Szene, dass dieser sein Münchner Gewerkschaftshaus, trotz Protesten seitens der Gewerkschaft der Polizei (GdP), für einen sogenannten „Antifa-Kongress“ zur Verfügung gestellt und darüber hinaus erklärt hat, alle seine Gewerkschaftshäuser bundesweit auch zukünftig für derartige Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen? Falls nein, warum nicht? Zu 1. bis 8.: Der Senat äußert sich lediglich zu Angelegenheiten des Landes Berlin. Die genannten Aktivitäten des Deutschen Gewerkschaftsbundes beziehen sich auf Beschlüsse, die auf Bundesebene gefällt wurden und Ereignisse, die sich in ihrer Zielrichung an die Bundespolitik wandten oder in einem anderen Bundesland stattfanden. Dies bewertet der Senat nicht. Berlin, den 13. November 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12615 S18-12615