Drucksache 18 / 12 619 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 05. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2017) zum Thema: Einrichtung von Zugangskontrollen zu Verkehrsmitteln der BVG und Antwort vom 17. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12619 vom 05. November 2017 über Einrichtung von Zugangskontrollen zu Verkehrsmitteln der BVG Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend entsprechend gekennzeichnet wiedergegeben. Frage 1: Wieviele Kundenkontrollen durch BVG-Kontrolleure fanden im ersten Halbjahr 2017 und 2016 / 2015 statt? Antwort zu 1: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Durch die BVG AöR wurden in den letzten dreieinhalb Jahren folgende Anzahl an Fahrausweiskontrollen realisiert: 2015 5.475.659 2016 4.997.663 2017 2.495.860 (1. Halbjahr)“ Frage 2: Welche Personal- und Sachkosten entstehen der BVG durch diese Kontrollen 2015 / 2016 / 2017? Antwort zu 2: Die BVG hat hierzu übermittelt: 2 „Da die Fahrausweiskontrollen bei der BVG AöR durch externe Dienstleister als auch durch eigene Personale durchgeführt werden, können nur die Gesamtkosten ausgewiesen werden. Diese betrugen für: 2015 6.698.512 EUR 2016 6.363.984 EUR 2017 3.147.057 EUR (1. Halbjahr)“ Frage 3: Wie hoch sind die Einnahmen durch diese Kontrollen jährlich (2015 / 2016 / 1 Halbjahr 2017)? Antwort zu 3: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die Einnahmen betrugen (abzüglich Abschreibungen) für die Jahre 2015 7.175.445 EUR 2016 5.828.824 EUR 2017 2.927.021 EUR (1. Halbjahr)“ Frage 4: Kam es bei diesen Kontrollen zu Straftaten durch BVG-Kontrolleure im Zusammenhang mit deren Festhalterecht? Antwort zu 4: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Der BVG AöR sind keine derartigen Vorfälle bekannt.“ Frage 5: Wie hoch wäre der finanzielle Aufwand für flächendeckende automatisierte Zugangskontrollen bei BVG- Verkehrsmitteln (z.B. Drehkreuze)? Antwort zu 5: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Die U-Bahn ist mehr als 100 Jahre alt. Das Berliner U-Bahn-Netz ist generell nicht für Zugangssperren ausgelegt. Viele Bahnhöfe haben Zugänge aus der Straßenmitte direkt auf den Bahnsteig, häufig gibt es zusätzliche Aufzüge vom Gehweg auf den Bahnsteig. Vollautomatische Sperren wären zudem für Rollstuhlfahrer, Fahrradfahrer und Eltern mit Kinderwagen ein Problem. Um ihnen den Zugang zu ermöglichen, müsste erheblich mehr zusätzliches Personal eingesetzt werden, was mit einem enormen Mehraufwand verbunden wäre. Aus diesem Grunde ist eine finanzielle Betrachtung von Seiten der BVG nicht zielführend.“ 3 Frage 6: Welche Kosten entstehen der BVG für die Infrastruktur und Personal für den Fahrscheinverkauf? Antwort zu 6: Die BVG hat hierzu übermittelt: „Leider können wir hierzu keine Angaben machen.“ Berlin, den 17.11.17 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12619 18-12619 Antwort