Drucksache 18 / 12 621 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Georg Kössler und Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 01. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2017) zum Thema: Energetische Sanierung an Neuköllner Schulen und Antwort vom 24. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Stefanie Remlinger und Herrn Abgeordneten Georg Kössler (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12621 vom 01.11.2017 über Energetische Sanierung an Neuköllner Schulen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Neukölln um Stellungnahme gebeten. Die übermittelten Angaben werden nachfolgend dargestellt. Frage 1: Wie hoch ist, nach Kenntnis des Senats, der aktuelle Energiebedarf der Schulen im Bezirk Neukölln? (Bitte einzeln auflisten nach spezifischem Verbrauch, spezifischen Stromkosten und spezifischen Heizkosten jeweils pro Quadratmeter und Jahr und für das zuletzt verfügbare Jahr.) Antwort zu 1: Die aktuellen Energiebedarfe der Neuköllner Schulen werden nicht regelmäßig neu berechnet, da dies nur theoretische Werte darstellt, deren Pflege sehr aufwändig ist und viel Geld kosten würde. Im Jahr 2015 wurden 3,476 Mio. Euro für die Beheizung der Schulstandorte aufgewendet, entsprechend einem Verbrauch von 51,5 GWh. Der Stromverbrauch lag bei 8,5 GWh und kostete 7,746 Mio. Euro. Einzelwerte sind dem Anhang zu entnehmen. Frage 2: An welchen Neuköllner Schulen gab es nach Kenntnis des Senats in den letzten 10 Jahren umfangreiche energetische Sanierungsmaßnahmen und welche Energieeinsparungen konnten dabei nachweislich erzielt werden? 2 Antwort zu 2: Da alle Schulen während einer energetischen Sanierung im Normalbetrieb sind, sind immer nur abschnittsweise Sanierungen möglich. Teilweise wurden somit nur einzelne Gebäude an Schulstandorten saniert. Komplett sanierte Standorte waren unter anderem: - Grundschule in der Köllnischen Heide, Hänselstr. 6,12057 Berlin - Heinrich-Mann-Oberschule, Gerlinger Str. 22, 12353 Berlin - Schliemann-Grundschule, Groß-Ziethener Chaussee 73, 12355 Berlin Es konnten gemittelte Reduzierungen bei den Heizenergieverbräuchen von ca. 15 % gemessen werden. Frage 3: Welche Kosten konnten Neuköllner Schulen nach Kenntnis des Senats insgesamt durch in den letzten 10 Jahren erfolgte Sanierungsmaßnahmen sparen? (Bitte gesamt sowie für Strom- und Heizkosten einzeln falls möglich.) Antwort zu 3: Klimabereinigt konnten rund 100.000 Euro Heizungskosten pro Jahr eingespart werden. Die Stromverbräuche dagegen erhöhen sich in den letzten Jahren durch die Umstellung der pädagogischen Konzepte hin zu sog. Whiteboards und stärkerer Nutzung der Computertechnik. Frage 4: An welchen Neuköllner Schulen sind nach Kenntnis des Senats in den kommenden Jahren umfangreiche energetische Sanierungsmaßnahmen geplant bzw. derzeit in Gange und welche Einsparungen sollen dabei nachweisbar erzielt werden? Sollte der exakte Nachweis an erreichten Einsparungen nicht möglich sein, warum und wie will der Senat sicherstellen, dass dies in Zukunft nachweisbar ist? Antwort zu 4: Es werden u.a. Gebäude in der Wutzkyallee, der Sonnenallee 79, der Elbestraße, Alt- Buckow 17, Backbergstr. 37, Kornradenstr.6, Paster-Behrens-Str. 81, Rungusstr. 46, Tischlerzeile 34 saniert, bzw. es ist eine (Teil)-Sanierung geplant. Mit energetischen Sanierungen werden Energiebedarfe reduziert, was nicht unbedingt bedeutet, dass die Verbräuche sinken, da diese im Wesentlichen vom Nutzerverhalten abhängen. Selbstverständlich wird angestrebt, das Nutzerverhalten entsprechend zu beeinflussen. Frage 5: Welche Kosten werden Neuköllner Schulen nach Kenntnis des Senats insgesamt durch in den kommenden Jahren geplante bzw. aktuell in stattfindende Sanierungsmaßnahmen sparen können? (Bitte gesamt sowie für Strom- und Heizkosten einzeln falls möglich.) Antwort zu 5: Hierzu ist keine belastbare Aussage zu treffen, da die für energetische Sanierungen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht feststehen. In diesem Zusammenhang verweist das Bezirksamt auf das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses. 3 Frage 6: Wie stellt der Senat sicher, dass die Neuköllner Schulen nach höchsten möglichen Standards saniert werden können (über das durch die EnEV vorgegebene Maß hinaus) und somit maximale Energiekostenersparnisse haben? Frage 7: Wie unterstützt der Senat den Bezirk Neukölln dabei, seine Schulen nach höchsten möglichen Standards zu sanieren und wie wird er den Bezirk Neukölln in Zukunft verstärkt unterstützen? Antwort zu 6 und 7: In Abschnitt 3 des Berliner Energiewendegesetzes (EWG Bln) ist die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand festgelegt. Das Land Berlin hat im Rahmen seiner Tätigkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele vorbildhaft beizutragen. § 8 EWG Bln legt fest, dass das Land Berlin eine umfassende energetische Sanierung der öffentlichen Gebäude bis zum Jahr 2050 anstrebt (siehe Abgeordnetenhausdrucksache 17/3113). Danach ist ein Konzept zur Aufstellung von Sanierungsfahrplänen für die Gebäude der Bezirksverwaltungen, des Sondervermögens Immobilien des Landes Berlin und der Senatsverwaltungen, die nicht Mieterinnen und Mieter dieses Sondervermögens sind, vorzulegen. Um die mittel- und langfristige energetische Sanierung öffentlicher Gebäude systematisch und effizient anzugehen, wurde bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die „Steuerungsgruppe Sanierungsfahrplan für Gebäude des Landes Berlin“ eingerichtet. Dort erarbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksämter und der betroffenen Senatsverwaltungen die Kriterien für die zu erstellenden Sanierungsfahrpläne. Die Sanierungsfahrpläne sollen dann als Instrument zur Priorisierung von Objekten und Maßnahmen bei der Sanierung der Liegenschaften des Landes Berlin dienen und auch Kostenschätzungen beinhalten. Grundlegende Arbeiten sind die Erweiterung des Datenbanksystems und die Entwicklung eines einheitlichen Rechenmodells zur Generierung von energetisch relevanten Sanierungsmaßnahmen. Sanierungsqualitäten und Standards werden in diesem Zusammenhang erarbeitet. Berlin, den 24.11.17 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abkürzungen: T=Tausend, G=Giga, M=Mega, k=Kilo, W=Watt, h=Stunde, m³=Kubikmeter, Kd=Kelvinday, i.M.=im Mittel, ZSH=ZählerSammelHeizung, MS=Mittelspannung, DF=Dachfläche, VF=Versiegelte Fläche… Es ist 1 MWh = 1.000 kWh Verbrauch Alle-Schulen-und-Turnhallen Bezirksamt Neukölln von Berlin 0,0162 0,01720,01680,01720,01670,0170 0,0168 0,0171 0,0161 0 20 40 60 80 GWh bzw. Tm³ / 10 0,000 0,005 0,010 0,015 0,020 0,025 GWh/ Kd Wasser Tm³/10 10,2 11,0 10,4 10,7 9,7 9,2 9,5 9,3 9,9 Strom GWh 9,2 8,9 9,6 9,7 9,2 9,7 9,6 8,4 8,5 Heizung GWh 57,7 57,9 59,9 70,0 57,2 58,7 62,0 50,0 51,4 Wasser EUR/m³ 11,35 9,99 11,68 11,66 11,73 11,38 11,69 10,91 11,04 Strom EUR/kWh 0,177 0,153 0,155 0,170 0,188 0,186 0,207 0,222 0,206 Heizung EUR/kWh 0,069 0,069 0,069 0,063 0,071 0,073 0,071 0,073 0,068 Gradtage in Kd 3.593 3.465 3.483 4.160 3.332 3.495 3.623 3.080 3.194 Heizung GWh/Kd 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,017 0,016 0,016 Heizanlagen GWh 2,0 2,2 2,3 2,5 2,0 2,1 2,1 1,7 1,7 Gebäude GWh 45,6 44,5 48,4 58,2 45,2 47,9 49,0 37,9 37,4 Nutzung GWh 9,4 10,7 8,3 8,3 9,0 7,8 9,9 9,7 12,2 i.M. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Kosten Alle-Schulen-und-Turnhallen Bezirksamt Neukölln von Berlin 1,09 1,18 1,221,221,17 1,15 1,18 1,06 1,21 0 1.000 2.000 3.000 4.000 5.000 TEUR 0,0 0,2 0,4 0,6 0,8 1,0 1,2 1,4 1,6 1,8 2,0 TEUR/ Kd Wasser TEUR 1.150 1.098 1.213 1.243 1.133 1.044 1.113 1.014 1.095 Strom TEUR 1.717 1.370 1.494 1.655 1.721 1.796 1.994 1.859 1.746 Heizung TEUR 3.999 3.996 4.119 4.402 4.031 4.260 4.427 3.628 3.476 Wasser EUR/m³ 11,35 9,99 11,68 11,66 11,73 11,38 11,69 10,91 11,04 Strom EUR/kWh 0,177 0,153 0,155 0,170 0,188 0,186 0,207 0,222 0,206 Heizung EUR/kWh 0,069 0,069 0,069 0,063 0,071 0,073 0,071 0,073 0,068 Gradtage in Kd 3.593 3.465 3.483 4.160 3.332 3.495 3.623 3.080 3.194 Heizung TEUR/Kd 1,17 1,15 1,18 1,06 1,21 1,22 1,22 1,18 1,09 Heizanlagen TEUR 122 146 135 137 133 140 136 100 87 Gebäude TEUR 3.216 3.118 3.377 3.700 3.227 3.526 3.546 2.794 2.586 Nutzung TEUR 603 692 529 486 601 513 658 659 799 i.M. 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Name Alle-Schulen-und-Turnhallen Straße Ort S- Gebäudedaten: 2016 (G19: EnEV-Typ-4) Bedarfsquote qH 1,16 - qH = Q'h / Q'p,max 22,63 / 19,49 kWh/m³ Hüllfläche A / Ve 754.307 m² / 1.894.723 m³ NRI / BRI DIN277 1.584.682 / 2.115.592 m³ NGF/ BGF DIN277 451.949 / 522.121 m² NGF = 56%HNF+15%NNF+26%VF +3%FF Leistung soll/ist L(34K)=30.515 /35.893 kW Heizwärmedetails: (G20: 3.386Kd 228d) Anlagenverlust - Anlagenquote qA 0,04 [+03%] - Gebäudequote qK 1,13 [+80%] - Nutzerquote qN 0,23 [+16%] - Gesamtquote qG 1,40 [+100%] - spez. Kosten 8,08 EUR/NGF...1,93 EUR/Ve spez. Verbrauch 115 kWh/NGF...27 kWh/Ve Nutzeranzahl Energieausweis 1,16 1,40 Energieklasse: B Verbrauch pro NettoGrundFläche Heizung 115 kWh/(m²a) Strom 20 kWh/(m²a) <100 200 300 400 500 600 700 A B C D E F G 2007 S18-12621 S18-12621 12621anl