Drucksache 18 / 12 622 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 07. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. November 2017) zum Thema: Einschulungsbereiche in Berlin und Antwort vom 23. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12622 vom 7. November 2017 über Einschulungsbereiche in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Grundschulen haben nach Kenntnis des Senats keinen Einschulungsbereich (sortiert nach Bezirk und Jahr der Aufhebung des Einschulungsbereichs)? Zu 1.: Im Rahmen einer Abfrage haben die Bezirke, die für die Gestaltung von Einschulungsbereichen zuständig sind, die nachstehenden Grundschulen benannt. Die in der Tabelle kursiv gedruckten Schulen haben keinen Einschulungsbereich für die Züge der Staatlichen Europa-Schule Berlin (SESB): Mitte Grundschule am Arkonaplatz Grundschule am Brandenburger Tor Grundschule Neues Tor Friedrichshain-Kreuzberg Aziz-Nesin-Grundschule Hausburg-Grundschule Pankow Fehlanzeige Charlottenburg-Wilmersdorf Charles-Dickens-Grundschule Comenius-Schule Joan-Miró-Grundschule Judith-Kerr-Grundschule Katharina-Heinroth-Grundschule Reinfelder-Schule Spandau Paul-Moor-Schule Steglitz-Zehlendorf Athene-Grundschule Grundschule am Buschgraben (seit 2004/2005) Quentin-Blake-Grundschule Tempelhof-Schöneberg Finow-Grundschule - - 2 Neukölln Herman-Nohl-Schule Peter-Petersen-Schule (seit 2002) Regenbogen-Schule Treptow-Köpenick Fehlanzeige Marzahn-Hellersdorf Fehlanzeige Lichtenberg Lew-Tolstoi-Schule Reinickendorf Märkische Grundschule Ein Großteil der SESB hat seit über zwanzig Jahren keinen oder einen reduzierten Einschulungsbereich , so dass für den Schulträger nicht festzustellen war, welche Veränderungen des Zuschnitts der Einschulungsbereiche sich dadurch seinerzeit ergeben haben. Die Comenius-Schule und die Paul-Moor-Schule hatten nie, die Reinfelder-Schule hatte nur im Schuljahr 2013/2014 einen Einschulungsbereich. Der Bezirk Spandau plant für die Paul-Moor-Schule einen Einschulungsbereich einzurichten, da die dort bisher in Kooperation geführte Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ aufgehoben wird. 2. Wie wurde mit den ehemaligen Einschulungsbereichen der oben genannten Grundschulen verfahren? Zu 2.: Die ehemaligen Einschulungsbereiche wurden auf die umgebenden Grundschulen verteilt. Die einzige dem Senat bekannte Ausnahme ist die Peter-Petersen-Schule. 3. Sind dem Senat ehemalige Einschulungsbereiche bekannt, die nicht neu zugeschnitten wurden und somit Kinder kein Einschulungsbereich zugewiesen wird? Zu 3.: Der ehemalige Einschulungsbereich der Peter-Petersen-Schule wurde nicht neu aufgeteilt. Der Bezirk Neukölln hat mitgeteilt, eine umgehende Neuverteilung dieses Einschulungsbereichs anzustreben. 4. Welche rechtlichen Regelungen gelten zur Aufnahme an einer Grundschule für Kinder, denen kein Einschulungsbereich zugewiesen wurde? Zu 4.: Da jede Berliner Wohnadresse zwingend dem Einschulungsbereich einer Schule zugeordnet sein soll, ist dieser Fall in den Regelungen nicht vorgesehen. 5. Ist es möglich Einschulungsbereiche für Schulen festzulegen, die sich in einem Schulversuch befinden? Kann dies nur im Rahmen des Einrichtungsschreibens durch den Senat erfolgen oder können dies die Bezirke auch unabhängig vom Senat festlegen? - - 3 Zu 5.: Ja, es ist möglich. Es gibt Schulversuche an mehreren Grundschulen, die ihren Einschulungsbereich behalten haben. Die Frage, ob ein Einschulungsbereich vorliegt, ist Teil der Schulversuchsgenehmigung. 6. Inwiefern widersprechen Einschulungsbereiche im für Schulen im Schulversuch mit dem Freiwilligkeitsprinzip in §18 Absatz 4 S.1 SchulG? Zu 6.: Es ist unstrittig, dass die Teilnahme an einem Schulversuch für die Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Erziehungsberechtigten freiwillig sein muss. Die Freiwilligkeit des Besuchs einer bestimmten Schule und das Vorhandensein eines Einschulungsbereichs widersprechen sich nicht. Anders als für Schulen besonderer pädagogischer Prägung (in § 55 a Absatz 4 Schulgesetz (SchulG)) hat der Gesetzgeber bei Schulversuchen auf eine Festlegung verzichtet, wonach diese Schulen keinen Einschulungsbereich haben dürfen. Auch der Besuch der gebundenen Ganztagsgrundschulen (§ 4 Absatz 6 Grundschulverordnung ) ist freiwillig; dennoch verfügen diese Schulen über Einschulungsbereiche. 7. Inwiefern verhindert das Schulgesetz die Beschulung von Geschwisterkindern an einer Grundschule, wenn die Einschulungsbereiche neuzugeschnitten wurden? Zu 7.: Das Schulgesetz verhindert die Beschulung von Geschwistern auch nach einem Neuzuschnitt der Einschulungsbereiche nicht, sondern sieht gemäß § 55a Absatz 2 SchulG deren vorrangige Aufnahme ausdrücklich vor. 8. Wie bewertet der Senat den Sachverhalt, dass Geschwisterkinder aufgrund von Neuzuschnitten von Einschulungsbereichen unterschiedliche Grundschulen besuchen müssen? Zu 8.: Der Senat bedauert es, wenn dieser Sachverhalt eintritt. Dass Geschwister wegen des Neuzuschnitts von Einschulungsbereichen unterschiedliche Grundschulen besuchen müssen , kommt in seltenen Ausnahmefällen bei Übernachfrage vor. Die Alternative dazu, stattdessen Kinder, die innerhalb des Einschulungsbereichs und damit im Regelfall näher an der Schule wohnen, einer anderen Grundschule zuzuweisen, erscheint dem Senat als nicht vorzugswürdig. Berlin, den 23. November 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12622 S18-12622