Drucksache 18 / 12 628 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 05. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2017) zum Thema: Zuschüsse für die BVG und Antwort vom 20. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 628 vom 5. November 2017 über Zuschüsse für die BVG Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele staatliche Zuschüsse in welcher Höhe erhielt die BVG im Jahre 2016 und 2015 vom Land Berlin? Antwort zu 1: Die Zahlungen des Landes Berlin an die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) können der untenstehenden Tabelle entnommen werden. Dabei handelt es sich nur zum Teil um echte Zuschüsse im Sinne des Steuerrechts (insbesondere bei Investitionen). Bei den Zahlungen für Verkehrsleistungen auf Grundlage des Verkehrsvertrages handelt es sich um ein Leistungstauschverhältnis, bei dem der öffentlichen Leistung eine definierte Gegenleistung (Erbringung von Verkehrsleistungen) gegenübersteht. Gleiches gilt für Tarifersatzleistungen . Kapitel/T itel Bezeichnung Ist 2016 (T€) Ist 2015 (T€) Bestellung von Verkehrsleistungen 0730/540 45 Leistungen des innerstädtischen ÖPNV 302.800 287.200 Tarifersatzleistungen 0730/682 13 Zuschuss an die BVG für sonstige betriebsfremde Leistungen (gemeinwirtschaftliche Leistung der BVG im Ausbildungsverkehr) 72.000 64.700 1330/682 12 Ersatz von Fahrgeldausfällen an die BVG (Schwerbehindertenfreifahrt) 33.223 35.800 2 Kapitel/T itel Bezeichnung Ist 2016 (T€) Ist 2015 (T€) 1330/682 13 Zuschuss an die BVG für sonstige betriebsfremde Leistungen (ermäßigtes Schülerticket, Berlin Ticket S, Erstattung Ruhegeldzahlungen) 43.421 40.700 Investitionen und Begleitmaßnahmen 0730/891 02 Zuschüsse für Investitionen des ÖPNV (nur BVG) 228.588 232.800 0730/891 03 Zuschüsse an die Fahrzeugfinanzierungsgesellschaft – – 2920/891 12 Zuschuss an die BVG für den barrierefreien Ausbau v. Straßenbahnhaltestellen – – 2920/891 13 Zuschuss an die BVG für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen – – 8910/800 05 Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt (SIWA) Kleinprofilfahrzeuge IK – 43.300 Sonstiges 1330/661 23 Schuldendienst für Darlehen an die BVG – 5.600 Zahlungen an die BVG 680.032 710.100 Frage 2: Wieviel Gewinn/Verlust erwirtschaftete die BVG im Jahr 2016 und 2015? Antwort zu 2: Ausweislich der entsprechenden Jahresabschlüsse für die Jahre 2015 und 2016 betrug das Jahresergebnis: 2016 (T€) 2015 (T€) BVG Konzern 11.681 18.291 BVG AöR 11.247 17.515 Die jeweiligen Jahresüberschüsse wurden auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Verlustvortrag saldiert. Frage 3: Wie hoch waren die Gesamtaufwendungen der BVG für den öffentlichen Nahverkehr im Jahr 2016 und 2015? 3 Antwort zu 3: Alle Tätigkeiten der BVG AöR und ihrer verbundenen Unternehmen dienen direkt oder indirekt dem öffentlichen Nahverkehr: Geschäftszweck der BVG ist die Durchführung von öffentlichem Personennahverkehr insbesondere für Berlin mit Omnibussen, Straßenbahnen und Bahnen besonderer Art, das Betreiben von Fährverkehr auf den Berliner Gewässern sowie eines Omnibus-Ausflugsund Sonderverkehrs einschließlich der Vermietung von Fahrzeugen und die Durchführung von Werbung an, auf und in den Verkehrsanlagen und Verkehrsmitteln sowie auf öffentlichem Straßenland. Darüber hinaus vermietet die BVG mit ihren Tochtergesellschaften Geschäftsräume in Verkehrsanlagen sowie auf öffentlichem Straßenland. Insbesondere die BVG AöR ist mit dem Kerngeschäft der Verkehrserbringung befasst, die Schwerpunkte der sieben im Konzern konsolidierten Unternehmen und zwei Beteiligungen liegen bei Personalgestellung, Betrieb des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB), Verkehrswerbung und Vermietung von Räumlichkeiten, Bau der U5, Finanzierung von Fahrzeugbeschaffungen , Sonder- und Ausflugsverkehren und Verkehrsplanung. Die Aufwendungen betragen in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt: 2016 (T€) 2015 (T€) BVG Konzern 1.325.669 1.275.933 BVG AöR 1.318.119 1.268.310 Frage 4: Wie hoch wären die Kosten für das Land Berlin bei Bereitstellung eines kostenlosen Nahverkehrs für alle Nutzer von Verkehrsmitteln der BVG? Antwort zu 4: Modellrechnungen hierzu sind uns nicht bekannt. Die kassentechnischen Einnahmen für das Land Berlin (im Bereich Berlin AB) betrugen 2016 ca. 904 Mio. Euro (ohne Semestertickets). Diese Summe müsste mindestens zusätzlich zu den bisher schon zu leistenden Zahlungen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV, dies schließt den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit ein) vom Landeshaushalt aufgebracht werden, da ggf. gegenzurechnende Entlastungen durch Einsparung bei Vertriebskosten von zusätzlichen Maßnahmen u.a. zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit sowie zur Stabilisierung des Betriebs aufgebraucht bzw. sogar überschritten werden. Würde ein Konzept des Nulltarifs in Berlin tatsächlich umgesetzt werden, würden sich die Kosten voraussichtlich aber nicht nur in der Kompensation wegfallender Fahrgelderlöse erschöpfen, es würden erhebliche Maßnahmen zur Ausweitung des ÖPNV-Angebots nötig. Bisherige Erfahrungen in verschiedenen Städten zeigen, dass sich die Fahrgastzahlen mindestens um den Faktor 2 erhöhen. Dies würde insbesondere bereits jetzt schon stark nachgefragte und gut ausgelastete Korridore und Zeiten betreffen. Angesichts des in Berlin heute in der Hauptverkehrszeit häufig an der Auslastungsgrenze verkehrenden ÖPNV würde schon eine Verdoppelung der rund 1,44 Mrd. Fahrgäste pro Jahr (2016) sehr umfangreiche Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur erfordern. 4 Insofern müsste hier erst im Infrastrukturbereich Vorsorge getroffen werden bevor tarifliche Entscheidungen zu treffen sind. Frage 5: Hat die Senatsverwaltung Kenntnis von einer Modellrechnung, die die finanziellen Synergien im Bereich Straßeninfrastruktur/Umweltschäden darstellt, welche bei Einführung des kostenlosen Nahverkehrs entstehen? Antwort zu 5: Nein. Berlin, den 20.11.17 In Vertretung Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12628 S18-12628