Drucksache 18 / 12 629 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 05. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2017) zum Thema: Kabelklau bei der S Bahn Berlin und Antwort vom 13. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 629 vom 05. November 2017 über Kabelklau bei der S Bahn Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle von Kabelklau gab es bei der S Bahn Berlin in 2014, 2015, 2016 und 1. Halbjahr 2017? 2. Wie viele dieser Fälle wurden aufgeklärt? Welche Tätergruppen wurden ermittelt? Gibt es Hinweise auf Banden bzw. organisierte Kriminalität? 3. Welche Auswirkungen hatte der Kabelklau in den o.g. Jahren? Wie viele Zugausfälle gab es? Wie viele Verspätungsminuten? 4. Welche Kosten sind 2014, 2015, 2016 und 2017 für die Beseitigung der Schäden durch den Kabelklau entstanden? 5. Wieviel Prozent der Kabel bei der S Bahn Berlin sind mit künstlicher DNA markiert? Falls nicht 100 %, warum nicht? Wie viele Täter bzw. Taten konnte man durch diese künstliche DNA ermitteln bzw. zuordnen? Welche Kosten werden durch die künstliche DNA verursacht? 6. Hat der Senat ein Konzept, den Kabelklau zukünftig besser zu bekämpfen bzw. zu verhindern? Wenn ja, welches? Wenn nein, warum nicht? Zu 1. - 6.: Die S-Bahn Berlin wird vom Verkehrsunternehmen Deutsche Bahn AG betrieben. Zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auf dem Gebiet der Eisenbahn des Bundes ist die dem Bundesministerium des Innern nachgeordnete Bundespolizei zuständig. Diese unterliegt ausschließlich dem Kontrollrecht des Deutschen Bundestages, weshalb auf parlamentarische Anfragen von Angehörigen der Länderparlamente von der Bundesregierung keine Auskunft erteilt wird. Berlin, den 13. November 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12629 S18-12629