Drucksache 18 / 12 630 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 07. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2017) zum Thema: Berufsschulreife durch Praxislerngruppen? und Antwort vom 20. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 630 vom 07. November 2017 über Berufsschulreife durch Praxislerngruppen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen Schulen, bitte schulscharf nach Bezirken aufgelistet, werden Praxislerngruppen für Schülerinnen und Schüler angeboten, die Probleme mit dem Erlangen der Berufsbildungsreife haben? Zu 1.: Gemäß Ausführungsvorschriften über Duales Lernen und praxisbezogene Angebote an den Schulen der Sekundarstufe I (AV Duales Lernen) (GVBl. S. 347) richten sich Praxislerngruppen (PLG) im Rahmen von besonderen Organisationsformen des Dualen Lernens an Integrierten Sekundarschulen (ISS) an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10, für die voraussichtlich kein Schulabschluss erreichbar erscheint (der Begriff „Berufsschulreife“ ist kein Schulabschluss und wird deshalb nicht verwendet). Für diese Zielgruppe findet ein Teil des Lernens mit verstärktem Praxisanteil an bis zu drei Tagen an geeigneten außerschulischen oder schulischen Lernorten in der Regel in den Werkstätten bei einem Bildungsträger statt. Die Einzelheiten der Teilnahme sind in Anlage 1 „Rahmenkonzeption für Praxislerngruppen “ der genannten AV Duales Lernen geregelt. Die Anlage 2 listet Schulen mit Praxislerngruppen nach Bezirken sortiert im laufenden Schuljahr auf. 2. Welche Schulen und Einrichtungen, bitte schulscharf nach Bezirken aufgelistet, bieten den nachträglichen Erwerb der Berufsbildungsreife bzw. die erweiterte Berufsbildungsreife an? Zu 2.: Praxislerngruppen richten sich ausschließlich an schulpflichtige Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10. Für den nachträglichen Erwerb der Berufsbildungsreife bzw. die erweiterte Berufsbildungsreife sind Praxislerngruppen nicht vorgesehen. Es besteht im Rahmen des Zweiten Bildungsweges (ZBW) die Möglichkeit, in einem - - 2 Abend- oder Tageslehrgang den Schulabschluss nachzuholen. Folgende Einrichtungen bieten diese an: - ZBW Friedrichshain- Kreuzberg - ISS am Schillerpark (Mitte) - Schule am Berlinickeplatz (Tempelhof- Schöneberg) - ZBW-Pankow - ZBW Treptow- Köpenick - Abendlehrgänge der Peter- Ustinov- Schule (Charlottenburg- Wilmersdorf) - Volkshochschule (VHS) Spandau - VHS Tempelhof- Schöneberg - VHS Steglitz- Zehlendorf - Tannenhof- Schule (bezirksübergreifend) Außerdem kann man über die Nichtschülerprüfung ebenfalls einen Schulabschluss nachholen . Die Nichtschülerprüfungen finden für die Berufsbildungsreife und die erweiterte Berufsbildungsreife zweimal jährlich statt, für den mittleren Schulabschluss einmal im Jahr. An insgesamt 10 Schulstandorten finden Nichtschülerprüfungen statt: - Jean-Piaget-Oberschule (Hellersdorf) - Johanna- Eck- Schule (Tempelhof-Schöneberg) - ISS am Schillerpark (Mitte) - Kerschensteiner-Schule (Marzahn-Hellersdorf) - Gustave- Eiffel- Schule (Pankow) - George- Orwell-Oberschule (Lichtenberg) - Schule am Rathaus (Lichtenberg) - Carl- Zeiss- Schule (Tempelhof- Schöneberg) - Willy- Brandt- Schule (Mitte) - Schule am Berlinickeplatz (Tempelhof- Schöneberg) 3. Wie viele Schülerinnen und Schüler, bitte schulscharf nach Bezirken aufgelistet, nehmen im Schuljahr 2016/2017 an Praxislerngruppen teil? Zu 3.: Die Angaben sind der Anlage 3 zu entnehmen. 4. Wie viele Schülerinnen, bitte schulscharf nach Bezirken aufgelistet, haben nach der Teilnahme an Praxislerngruppen die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 erfolgreich abgeschlossen? 5. Wie viele Schüler, bitte schulscharf nach Bezirken aufgelistet, haben nach der Teilnahme an Praxislerngruppen die Schuljahre 2014/2015 und 2015/2016 erfolgreich abgeschlossen? Zu 4. und 5.: Ein zentrales Kriterium für die erfolgreiche Teilnahme an einer Praxislerngruppe ist der Erwerb eines Schulabschlusses in der Regel nach zweijähriger Teilnahme nach Abschluss der Jahrgangsstufe 10. Die Anlagen 4a und 4b listen die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit und ohne Abschluss nach Besuch der Jahrgangsstufe 10 in den Schuljahren 2014/2015 und 2015/2016 auf. Eine Differenzierung nach Geschlecht wird erst ab dem Schuljahr 2015/2016 erfasst. - - 3 6. Wie viele Praxislerngruppen, bitte schulscharf nach Bezirken aufgelistet, werden in diesem und im nächsten Schuljahr angeboten? Die Anzahl der Praxislerngruppen im Schuljahr 2017/2018, nach Schulen und Bezirken sortiert, sind ebenfalls der Anlage 2 zu entnehmen. Für das Schuljahr 2018/2019 erfolgen die Planungen ab März 2018, so dass noch keine Zahlen vorliegen. 7. Welche Bildungsträger, bitte nach Bezirken aufgelistet, sind an den Praxislerngruppen beteiligt bzw. für den praxisorientierten Teil verantwortlich? Zu 7.: Insgesamt sind berlinweit zzt. 17 Bildungsträger für den praxisorientierten Teil der Praxislerngruppen verantwortlich (siehe Anlage 2). 8. Ist dem Senat bekannt, bei wie vielen Schülerinnen und Schülern der Praxislerngruppen, die Vermittlung einer qualifizierten Berufsorientierung sowie vertiefter Kenntnisse und Fähigkeiten in einem gewählten Berufsfeld insofern erfolgreich war, dass dies zu einem Ausbildungsplatz oder einem regulären Arbeitsverhältnis führte und wenn nein, warum nicht? Zu 8.: Nein, denn inwieweit die Teilnahme an einer Praxislerngruppe zu einem Ausbildungsplatz oder einem regulären Arbeitsverhältnis führt, wird zentral nicht erfasst. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erfasst im Rahmen regelmäßiger Programmevaluation neben der Entwicklung der Sozial- und Handlungskompetenzen der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Quote der erreichten Schulabschlüsse. 9. Wie, von wem und in welchen zeitlichen Abständen werden die Ergebnisse der Praxislerngruppen evaluiert ? Zu 9.: Die Wirksamkeit des Programms bezüglich der erzielten Schulabschlüsse und des Erwerbs von Sozial- und Handlungskompetenzen wird durch die Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie in jedem Schuljahr in Form von Auswertungsbögen und regelmäßigen Besuchen bei Trägern und Schulen geprüft. 10. Welche Qualifikation haben die Lehrkräfte, bitte die Anzahl schulscharf nach Bezirken aufgelistet, die an der Durchführung einer Praxislerngruppe beteiligt sind? 11. Wie hoch ist der Anteil der Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern bei diesen Lehrkräften? 13. Wie viele der an der Durchführung einer Praxislerngruppe beteiligten Lehrkräfte, bitte schulscharf nach Bezirken aufgelistet, sind für die erhöhten sozialpädagogischen Betreuungsleistungen und die besondere Unterstützung verantwortlich? Zu 10., 11. und 13.: Grundsätzlich richten die Schulen auf der Grundlage der Rechts- und Verwaltungsvorschriften Praxislerngruppen in enger Abstimmung mit der zuständigen regionalen Schul- - - 4 aufsicht selbständig und in eigener Verantwortung ein. Hierzu gehört auch die personelle Ausstattung mit geeigneten Lehrkräften, die die Schulleiterin oder der Schulleiter benennt. Eine zentrale Erfassung von Qualifikationsmerkmalen und Aufgabenübernahme des eingesetzten Lehrpersonals erfolgt nicht. 12. Nehmen die an Praxislerngruppen beteiligten Lehrkräfte regelmäßig an Fortbildungen teil und wenn ja, bitte schulscharf nach Bezirken aufgelistet, an welchen? Zu 12.: Für Lehrkräfte und Mitarbeiter werden in jedem Schuljahr durch die Service- und Koordinierungsstelle Partner Schule Wirtschaft der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Fachtagungen und Arbeitsgruppen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Programms angeboten. Eine schulscharfe statistische Erfassung der Teilnehmenden auf bezirklicher Ebene erfolgt nicht. 14. Was ist mit der „besonderen Unterstützung“ genau gemeint, welche die Schülerinnen und Schüler in den Praxislerngruppen erhalten? Zu 14.: In der Regel handelt es sich bei den Schülerinnen und Schülern, die an Praxislerngruppen teilnehmen, um Jugendliche, deren Schulabschluss aufgrund häuslicher und sozialer Defizite als stark gefährdet erscheint und die durch einen verstärkten Praxisbezug eher gefördert werden können als durch andere Fördermaßnahmen. Hierzu gehört insbesondere eine verstärkte individuelle sozialpädagogische Betreuung, um für diese Schülerinnen und Schüler einen regelmäßigen Schulbesuch zu sichern und sie durch vielfältige Praxisbezüge zum Lernen zu motivieren. Ebenso gehört auch eine intensive Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten dazu. 15. Sind in den letzten fünf Schuljahren, bitte schulscharf nach Bezirken aufgelistet, Praxislerngruppen ausgefallen und wenn ja, warum? Zu 15.: In den vergangenen fünf Schuljahren mussten lediglich im Schuljahr 2014/2015 folgende Praxislerngruppen aufgrund von Insolvenz bzw. Auflösung des Bildungsträgers beendet werden: B.-Traven-Schule (Spandau); Grund: Insolvenz des Trägers Stark ohne Gewalt e.V.; Theodor-Haubach-Schule (Tempelhof-Schöneberg); Grund: Auflösung des Trägers FAA Nord GmbH 16. Wie viele Schülerinnen und Schüler, bitte nach Schuljahren und schulscharf nach Bezirken aufgelistet, schwänzen die Praxislerngruppen? Wie viele Stunden waren das schulscharf, nach Schuljahren und nach Bezirken aufgelistet? Zu 16.: Die Fehltage und Fehlquoten der Schülerinnen und Schüler können für einzelne Schulen im Schulporträt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entnommen wer- - - 5 den. Eine gesonderte Statistik über unentschuldigte Fehlzeiten in Praxislerngruppen wird zentral nicht geführt. 17. Wie viele Schulen mit Praxislerngruppen haben einen sonderpädagogischen Förderschwerpunkt? Zu 17.: Die Praxislerngruppen sind gemäß der „Rahmenkonzeption für Praxislerngruppen“ ein Bildungsangebot für Integrierte Sekundarschulen (vgl. Anlage 1), aber nicht für Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt. 18. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben in den letzten zehn Jahren, bitte schulscharf nach Bezirken aufgelistet, an Praxislerngruppen teilgenommen, die Schule erfolgreich abgeschlossen und die Berufsbildungsreife erworben? Zu 18.: Diese Daten liegen in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht vor. 19. Gibt es Praxislernklassen an den ersten elf profilierten Inklusiven Schwerpunktschulen und wenn ja wie viele, und wenn nein, warum nicht? Zu 19.: Nein. Es gehören drei Integrierte Sekundarschulen (ISS) zu den inklusiven Schwerpunktschulen , die jedoch keine Praxislerngruppen eingerichtet haben. Die Schulen entscheiden selbständig und in eigener Verantwortung, ob sie Praxislerngruppen einrichten. 20. Sind in dem Qualitätsmodell für die Weiterentwicklung der Ergänzenden Pflege und Hilfe, das von einer multiprofessionell und multiperspektivisch zusammengesetzten Facharbeitergruppe erarbeitet wurde und dem Senat vorliegt, entsprechende Curricula für Schülerinnen und Schüler, die an Praxislerngruppen teilnehmen und die Berufsbildungsreife erlangen wollen enthalten, und wenn nein, warum nicht? Zu 20.: Nein, denn Praxislerngruppen stehen in keinem Zusammenhang mit Ergänzender Pflege und Hilfe. Berlin, den 20. November 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage 1 Rahmenkonzeption für Praxislerngruppen Inhaltsverzeichnis 1 Ziele der Praxislerngruppe 2 Zielgruppe 2.1 Teilnehmerinnen und Teilnehmer 2.2 Aufnahmekriterien 3 Curriculum 3.1 Inhaltliche Gliederung 3.1.1 Modul 1: Orientierung 3.1.2 Modul 2: Grundlagen 3.1.3 Modul 3: Vertiefung 3.1.4 Modul 4: Übergang 3.2 Zeitliche Gliederung 3.3 Stundentafel und Zuordnung der Lern- und Bewertungsbereiche der Praxislerngruppe zur Stundentafel der Integrierten Sekundarschule (Jahrgangsstufe 9 und 10) 4 Zeugnisse und Abschlüsse 5 Organisation und Struktur 5.1 Personalausstattung 5.2 Bildungsträger 5.3 Vereinbarung zwischen Schule und Bildungsträger 6 Qualifikation und Fortbildung der Lehrkräfte Anlage: Musterkooperationsvertrag 2 1. Ziele der Praxislerngruppe (1) Die Praxislerngruppe an Berliner Integrierten Sekundarschulen (ISS) ist ein Bildungsangebot in der Jahrgangsstufe 9 und 10. Dem Bildungsangebot liegen die Bildungs- und Erziehungsziele zugrunde , wie sie im § 3 des Schulgesetzes formuliert sind. Sie bietet jedem Schüler und jeder Schülerin ein individuelles, an ihren bzw. seinen Interessen, Voraussetzungen und Tätigkeitserfahrungen orientiertes Curriculum und stellt somit eine besondere Form des Dualen Lernens im Sinne des § 22 Schulgesetzes und § 29 der Sekundarstufe I-Verordnung dar. Soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist, gelten ergänzend die für das Praxislernen getroffenen Bestimmungen der AV. (2) Die Schülerinnen und Schüler erhalten durch den Besuch einer Praxislerngruppe einen praxisorientierten Zugang zur Bildung. Die praktische Tätigkeit in den Werkstätten soll die Schülerinnen und Schüler motivieren, den Schulunterricht stärker als bisher abschlussorientiert zu betrachten und Leistungsbereitschaft für das Erreichen eines Schulabschlusses als Voraussetzung für einen gelingenden Übergang in eine duale Ausbildung zu zeigen. Der Tätigkeits- und Bildungsprozess folgt dabei den individuellen Bildungsbedürfnissen der Jugendlichen. (3) Der Unterrichtsstoff und das Lerntempo sollen den Fähigkeiten und Kenntnissen der Schülerinnen und Schüler angepasst werden. (4) Durch die individuelle Berufsorientierung in der Praxislerngruppe erhalten die Jugendlichen die Möglichkeit, eine bewusste und reflektierte Berufswahl zu treffen, eine konkrete berufliche Anschlussperspektive anzubahnen und für das Berufsleben wichtige Schlüsselqualifikationen auszubilden , die zur Ausbildungsreife führen. (5) Die wesentlichen Ziele des Konzepts der Praxislerngruppe sind: 1. den Schülerinnen und Schülern durch praktische Tätigkeit den Zugang zum theoretischen Lernen zu erleichtern; 2. die Motivation der Schülerinnen und Schüler zu stärken, sich auch am Unterricht in der Regelschule zu beteiligen; 3. den Ehrgeiz bei den Jugendlichen für das Erreichen eines Schulabschlusses zu entwickeln; 4. den Schülerinnen und Schülern eine qualifizierte Berufsorientierung zu vermitteln; 5. den Schülerinnen und Schüler vertiefte Kenntnisse und Fähigkeiten in einem gewählten Berufsfeld zu vermitteln; 6. ihnen den Übergang von der Schule in die duale Berufsausbildung zu ermöglichen. 2 Zielgruppe 2.1 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (1) Bei der Zielgruppe handelt es sich in der Regel um schulmüde- bis schuldistanzierte Schülerinnen und Schüler mit erheblichen Defiziten im Bereich der Handlungs- und Sozialkompetenz. Um diese zu kompensieren, ist eine erhöhte sozialpädagogische Betreuung notwendig. Aufgrund einer engen Verzahnung von Theorie und Praxis sowie der damit einhergehenden veränderten Unterrichtsorganisation mit einem erhöhten Praxislernen wird bei diesen Schülerinnen und Schülern ein größerer Lernzuwachs erwartet als durch den Unterricht in einer Regelklasse. (2) Dazu kommen diejenigen Schülerinnen und Schüler, die mehr Zeit zum Lernen benötigen, besonderer Unterstützung bedürfen und bislang gezeigt haben, dass sie eher praxisorientierte als theorieorientierte Zugänge zu Bildung haben. 2.2 Aufnahmekriterien (1) Ist aufgrund der erbrachten schulischen Leistungen und unter Berücksichtigung der Lernmotivation am Ende der Jahrgangsstufe 8 zu erwarten, dass Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangs- 3 stufe 9 das Zeugnis der Berufsbildungsreife nicht erhalten werden, folgt ein ausführliches Beratungsgespräch mit ihnen und ihren Erziehungsberechtigten über einen Wechsel in die Praxislerngruppe. (2) Den Wechsel in eine Praxislerngruppe beschließt die Klassenkonferenz oder der Jahrgangsausschuss am Ende der Jahrgangsstufe 8 gemäß den Kriterien nach § 29 Absatz 3 der Sekundarstufen I- Verordnung und Nummer 6 Absatz 2 der AV. (3) Die Schule kann das Praxislernen gegebenenfalls im Verbund mit anderen Schulen anbieten. 3. Curriculum (1) Praxislerngruppen ermöglichen an bis zu drei Tagen pro Woche ein Lernen mit erhöhtem Praxisanteil außerhalb des Lernortes Schule in Werkstätten von außer- oder überbetrieblichen Bildungsstätten . Der Unterricht in der Schule und die praktische Arbeit in den Werkstätten setzen auf eine bestmögliche Förderung der individuellen Ressourcen von Schülerinnen und Schülern zur Erlangung eines qualifizierten Schulabschlusses und die schrittweise Integration in den Arbeitsmarkt. Ein wichtiges Instrument zur Erreichung des Zieles ist der individuelle Förderplan. (2) Um Schulabbrüchen von Beginn an entgegen zu wirken, entwickelt der Bildungsträger in enger Zusammenarbeit mit der Schule ein an der jeweiligen Schülerin bzw. dem Schüler orientiertes pädagogisches Konzept, das sich nach den Inhalten der Rahmenlehrpläne der Berliner Schule richtet. Dieses Konzept orientiert sich am Kompetenzansatz, bei dem die vorhandenen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerin und des Schülers im Kontext des Dualen Lernens gefördert werden. Hierfür ist eine qualifizierte Potenzialanalyse erforderlich, die im Rahmen des Bildungsangebots vom Träger durchgeführt wird. 3.1 Inhaltliche Gliederung (1) Das Praxislernen außerhalb des Lernortes Schule mit den Schwerpunkten Berufsorientierung und Berufsqualifizierung umfasst die folgenden vier Module: 1. Modul 1: Orientierung Kennenlernen von drei Berufsfeldern, 2. Modul 2: Grundlagen Erarbeitung von Grundkenntnissen in einem ausgewählten Berufsfeld, 3. Modul 3: Vertiefung Vertiefung der Kenntnisse und Herstellung von Produkten, 4. Modul 4: Übergang Arbeitserprobung und Bewerbung um einen Ausbildungsplatz oder weiterführende schulische oder berufsqualifizierende Bildungsgänge (2) Die Inhalte des Moduls 1 sind für alle Schülerinnen und Schüler gleich, da es der Berufsorientierung und Berufsfindung dient. In den Modulen 2-4 orientieren sich die Inhalte der fachpraktischen Unterweisung an den Anforderungen des 1. Lehrjahres des jeweiligen Berufsfeldes. Jedes Modul wird mit einer Überprüfung der Inhalte, einer Produktpräsentation und anschließender Zertifizierung abgeschlossen . Die Überprüfung und die Zertifizierung werden durch die am Praxislernort Verantwortlichen durchgeführt. (3) Zusätzlich zu diesen vier Modulen werden mindestens drei zeitlich getrennte Betriebspraktika durchgeführt, individuelle Arbeitsproben erstellt sowie modulübergreifende Projekte realisiert. 4 3.1.1 Modul 1: Orientierung Modul 1 Orientierung (verpflichtend) Kennenlernen von drei Berufsfeldern Zeitraum: 9.Klasse,1.Schulhalbjahr: ca. 20 Schulwochen Zeitaufwand: wöchentlich 16 Stunden, mindestens 4 Wochen für ein Berufsfeld Teilnehmer/innen: Alle Schülerinnen und Schüler durchlaufen die Orientierungsphase. Ort: Werkstätten des Bildungsträgers Inhalt: - Alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler wählen aus dem Angebot der Berufsfelder 3 Berufe aus und erproben diese jeweils 4 Wochen. - Die Schülerinnen und Schüler setzen bei der Auswahl ihre Prioritäten auf einen zukünftigen Beruf bzw. eine Ausbildung . - Nach Beendigung der Orientierungsphase: - Analyse von Fertigkeiten und Fähigkeiten gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern, den Ausbildern und Sozialpädagogen - Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zum zukünftigen Berufsfeld durch die Ausbilder - Festlegung der individuellen Qualifizierung (Quali- Bausteine) und des Förderplans durch die Ausbilder und die Lehrkräfte - Erarbeitung von Werkstattregeln unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern, den Ausbildern und Sozialpädagogen - Erlernen des Umgangs mit Werkzeugen, Material und anderen Betriebsmitteln - Maschinenkunde - erste fachpraktische Unterweisung im jeweiligen Berufsfeld Lernziele - Die Schülerinnen und Schüler: - erhalten Einblicke in verschiedene Berufsfelder - erfahren und reflektieren ihre Stärken und Schwächen bzw. Begabungen und Interessen für ein Berufsfeld - lernen die jeweiligen Werkstattregeln unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen kennen - sammeln erste Erfahrungen im Umgang mit Werkzeugen, Materialien und anderen Betriebsmitteln - ordnen Ablaufpläne ein Bezug zur Schule: - Abstimmung der individuellen Lernpläne für die Schülerinnen und Schüler mit den Ausbildern und Lehrkräften, intensive Berufsorientierung durch berufspraktische Vorfelderfahrung, Berufswahlpass, Führung des Berichtshefts - 5 3.1.2 Modul 2: Grundlagen Modul 2 Grundlagen Erarbeitung von Grundkenntnissen in einem ausgewählten Berufsfeld Zeitraum: 9.Klasse, 2. Schulhalbjahr, ca. 20 Schulwochen Zeitaufwand: wöchentlich 16 Stunden, 1 Betriebspraktikum à 3 Wochen Teilnehmer/innen: Alle Schülerinnen und Schüler lernen und arbeiten in dem von ihnen gewählten Berufsfeld. Ort: Werkstätten des Bildungsträgers, Praktikumsbetrieb Inhalt: - fachpraktische und theoretische Unterweisung in dem jeweiligen Berufsfeld - handlungsorientierter Unterweisung - Erarbeitung eines Produkts - Durchführung eines Projekts - Erstellen von Bewerbungsunterlagen für das Betriebspraktikum - Training für die erfolgreiche Durchführung des 1. Praktikums - Präsentation der erstellten Produkte (Arbeiten, Projekte) - Ablegen einer inhaltlichen Fach-Prüfung (Vergabe eines Zertifikats) Lernziele: Die Schülerinnen und Schüler: - wenden Fachbegriffe an - erarbeiten selbständig einen Ablaufplan für das zu erstellende Produkt - entwickeln verbales Ausdrucksvermögen für eine Produktbeschreibung - treten höflich und souverän bei Vorstellungsgesprächen auf - erlernen Powerpoint-Präsentationen und können sie anwenden Bezug zur Schule: Abstimmung der individuellen Lernpläne für die Schülerinnen und Schüler mit den Ausbildern und Lehrkräften, Bewerbungstraining, Präsentationsübungen , Berufswahlpass, Führung des Berichtshefts 6 3.1.3 Module 3: Vertiefung Modul 3 Vertiefung Vertiefung der Kenntnisse und Herstellung von Produkten Zeitraum: 10.Klasse, 1. Schulhalbjahr, ca. 20 Schulwochen Zeitaufwand: wöchentlich 16 Stunden Teilnehmer/innen: Alle Schülerinnen und Schüler lernen und arbeiten in dem von ihnen gewählten Berufsfeld. Ort: Werkstätten des Bildungsträgers, Praktikumsbetrieb Inhalt: - Einstieg durch Wiederholung des bereits Gelernten - fachpraktische u. theoretische Unterweisung in dem jeweiligen Berufsfeld - handlungsorientierter Unterricht - Erarbeitung eines Objekts oder Projekts unter Anwendung neu zu lernender Techniken - Verarbeitung neuer Materialien - Einführung des Zeitfaktors in den Arbeitsprozess - Erledigung von Einzel- u. Gruppenaufträgen - vertieftes Training zur fachlichen Kommunikation u. Kooperation - verstärkter Einsatz von Maschinen - vertiefte Auseinandersetzung mit der individuellen Berufswegplanung oder weiteren Schullaufbahn - Ausbildungsplatzsuche - Präsentation der erstellten Produkte (Arbeiten, Projekte) - Ablegen einer inhaltlichen Fach-Prüfung (Vergabe eines Zertifikats) Lernziele: - Die Schülerinnen und Schüler: - planen ein Produkt bzw. ein Projekt unter Anwendung neuer Materialien u. Arbeitstechniken - sind sicher in der Handhabung von Maschinen - erledigen Einzel- und Gruppenaufträgen und sind fähig zur Teamarbeit - erlangen vertiefte Fähigkeiten für fachliche Kommunikation und Kooperation - intensivieren den Umgang mit Maschinen, Arbeitsmaterialien - können mit Zeitvorgabe (Zeitdruck) arbeiten - können Informationen einholen und erwerben Kenntnisse über den Bewerbungsprozess um einen Ausbildungsplatz oder weiterführende schulische oder berufsqualifizierende Bildungsgänge Bezug zur Schule: Abstimmung individueller Lernpläne für die Schülerinnen und Schüler mit den Ausbildern und Lehrkräften, Bewerbungstraining, Präsentationsübungen , Berufswahlpass, Führung des Berichtshefts 7 3.1.4 Modul 4: Übergang Modul 4 Übergang Arbeitserprobung; Bewerbung um einen Ausbildungsplatz, weiterführende schulische oder berufsqualifizierende Bildungsgänge Zeitraum: 10.Klasse, 2. Schulhalbjahr, 20 Schulwochen Zeitaufwand: wöchentlich 16 Stunden Teilnehmer/innen: Alle Schülerinnen und Schüler lernen und arbeiten in dem von ihnen gewählten Berufsfeld. Ort: Werkstätten des Bildungsträgers; Praktikumsbetrieb Inhalt: - selbständige Herstellung eines Produkts - effiziente Auswahl der Materialien und Maschinen - Mitarbeit in einem Projekt - Präsentation der erstellten Produkte (Arbeiten, Projekte) - Recherchen nach einem Ausbildungsplatz - Erstellen von Bewerbungsunterlagen für einen Ausbildungsplatz , intensives Bewerbungstraining, Rollenspiele , Gesprächstraining - Arbeitserprobung in einem Betrieb bei Aussicht auf einen Ausbildungsplatz u. nach Rücksprache mit der Schule (Klassenkonferenz) an 3 Tagen/Woche in einem Zeitraum von 1-3 Monaten - Beratungs-/Vermittlungsgespräche mit den Berufsberatern der Arbeitsagentur - Ablegen einer inhaltlichen Fach-Prüfung (Vergabe eines Zertifikats) Lernziele: Die Schülerinnen und Schüler - kennen praktische und theoretische Anforderungen für die selbständige Herstellung eines Produkts unter Anwendung / Einsatz und Berücksichtigung des bereits Erlernten - wählen effizient Materialien und Maschinen aus - übernehmen Verantwortung - kennen und nutzen relevante Informationen und Möglichkeiten , um sich erfolgreich um einen Ausbildungsplatz zu bewerben Bezug zur Schule: Abstimmung der individuellen Lernpläne für die Schülerinnen und Schüler mit den Ausbildern und Lehrkräften, Bewerbungstraining, Präsentationsübungen , Berufswahlpass, Führung des Berichtshefts 3.2 Zeitliche Gliederung (1) Die Schülerinnen und Schüler besuchen in der Regel zwei Schuljahre (Jahrgangsstufe 9 und 10) die Praxislerngruppe. Die vier Module entsprechen jeweils einem Schulhalbjahr. (2) Sollten sich der Leistungsstand und die Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler signifikant verbessert haben, ist der Wechsel in eine Klasse oder andere Lerngruppe der Schule jederzeit möglich. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Klassenkonferenz unter Berücksichtigung der Voten der Ausbilder /Meister und Sozialpädagogen des Bildungsträgers, an dem die Praxislerngruppe eingerichtet ist. Die Verknüpfung von schulischem Lernen (Lernort Schule) und Lernen am Praxisplatz (außerschulischer Lernort) wird wie folgt organisiert: 8 (3) Die Schülerinnen und Schüler besuchen an mindestens zwei Tagen in der Woche ihre Schule, an der sie - soweit möglich – gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern unterrichtet werden. Einzelheiten dieser Organisation beschließt die jeweilige Klassenkonferenz unter Berücksichtigung der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler. (4) An bis zu drei Tagen in der Woche besuchen die Schülerinnen und Schüler die Werkstätten eines Bildungsträgers und werden dort von qualifizierten Ausbildern und Meistern angeleitet. Der Theorieanteil erfolgt in enger Rückkopplung mit der Schule und Begleitung durch die Lehrkräfte. Die genaue Absprache ist erforderlich, weil Theorie und Praxis einander bedingen und sich auf einander beziehen müssen, insbesondere bei der Verknüpfung der Lerninhalte der Unterrichtsfächer und der Arbeit in den Werkstätten. Zudem erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Sozialpädagogen. Diese tragen im Bereich des sozialen Lernens und durch Beratungsangebote zur Stabilisierung der Schülerinnen und Schüler bei, damit diese einen qualifizierten Schulabschluss erreichen und befähigt werden, eine anschließende Berufsausbildung zu absolvieren. 3.2.1 Stundentafel und Zuordnung der Lern- und Bewertungsbereiche der Praxislerngruppe zur Stundentafel der Integrierten Sekundarschule (Jahrgangsstufe 9 und 10) (1) Es werden alle zeugnisrelevanten Fächer erteilt, die durch den Anteil in der Fachtheorie auf das notwendige Maß ergänzt werden. Die Berufsorientierung ist Teil des Faches Wirtschaft, Arbeit, Technik (WAT). Der Wahlpflichtunterricht umfasst im Wesentlichen die praktische Tätigkeit in den Berufsfeldern. (2) Die folgende Übersicht gibt für die Praxislerngruppe die Verteilung des Stundenumfangs der Lerninhalte der Stundentafel der Integrierten Sekundarschule auf den Lernort Schule und den außerschulischen Lernort des Bildungsträgers vor: Stundentafel der ISS Praxislerngruppe Lernort Schule Außerschulischer Lernort Unterrichtsfächer/ Lernbereiche Wochenstunden der Jahrgangsstufen 9 und 10 Wochenstunden Fachpraxis/ -theorie Anteile der Wochenstunden im Rahmen der Fachpraxis/ -theorie Deutsch 4 2 ausgewählte Berufsfelder abhängig vom Angebot des Trägers an bis zu drei Tagen in der Woche 2 Mathematik 4 2 2 Englisch 3 2 1 Lernbereich Naturwissenschaften 5 2 3 Lernbereich Gesellschaftswissenschaften 2 1 1 Ethik 2 2 Musik / Bildende Kunst 2 2 Sport 3 3 WAT 2 7 Profil 3 Schülerarbeitsstunden 2 Gesamt 32 16 16 9 (3) Das Angebot beinhaltet eine praktische Grundunterweisung im gewählten Berufsfeld sowie fachtheoretischen Unterricht. Der Schwerpunkt liegt in der praktischen Grundunterweisung. Sie umfasst wöchentlich bis zu drei Tage mit 16 Arbeitsstunden (in der Regel Zeitstunden). (4) Reduziert sich der Anteil der Fachpraxis/ Fachtheorie erhöht sich anteilig der Unterricht am Lernort Schule. 4. Zeugnisse und Abschlüsse (1) Die Schülerinnen und Schüler der Praxislerngruppe erhalten die für die ISS vorgesehenen Halbjahres -, Abschluss- und Abgangszeugnisse in der jeweils geltenden Fassung. (2) Die beim Träger erworbenen fachtheoretischen und fachpraktischen Zertifikate werden als Anlage zum Zeugnis aufgeführt. (3) Am Ende der Jahrgangsstufe 9 ist die Teilnahme an den Vergleichsarbeiten verpflichtend. Am Ende der Jahrgangsstufe 10 können je nach Leistungsvermögen alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I absolviert werden. 5. Organisation und Struktur 5.1 Personalausstattungen Die Personalausstattung richtet sich nach den Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen in der jeweils geltenden Fassung. Die Entscheidung über die Einrichtungsfrequenz einer Praxislerngruppe trifft die Schule im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Ressourcen. Dabei ist der besondere Beratungs- und Betreuungsbedarf zu berücksichtigen. 5.2 Bildungsträger Die Einrichtung einer Praxislerngruppe ist nur in Kooperation mit einem Bildungsträger möglich, der folgende Voraussetzungen mitbringt: 1. außerbetriebliche- oder überbetriebliche Berufsbildungsstätte, 2. Werkstätten, 3. Ausbilder/ Meister als Praxisanleiter oder Praxisanleiterin sowie für die Fachtheorie, 4. Sozialpädagogen, 5. Erstellung einer Potenzialanalyse. 5.3 Vereinbarung zwischen Schule und Bildungsträger Über die Einrichtung einer Praxislerngruppe ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Schule und dem Bildungsträger zu treffen (Mustervereinbarung siehe Anlage). 6. Qualifikation und Fortbildung der Lehrkräfte Die pädagogische Arbeit in Praxislerngruppen wird durch geeignete Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte unterstützt. 10 Anlage Muster-Kooperationsvertrag über die Einrichtung einer Praxislerngruppe an der Integrierten Sekundarschule Kooperationspartner Name Name vertreten durch Name, Name im Folgenden Kooperationspartner genannt und Land Berlin vertreten durch die ......................................................................................... Schule(n) im Folgenden Schule genannt. Teilnehmer: Bis zu _____ Schülerinnen und Schüler der oben genannten Schule(n), die sich beim Beginn des Projekts im 9. oder 10. individuellen Schulbesuchsjahr befinden. Kooperationszeitraum: Schuljahre 20../20.. und 20../20.. (01.08.20.. bis 31.07.20..) vorbehaltlich der haushaltsmäßigen Finanzierbarkeit . 1. Gegenstand des Kooperationsvertrags Die Partner verpflichten sich zur gemeinsamen Einrichtung einer Praxislerngruppe und zur vertrauensvollen Zusammenarbeit in gegenseitiger Rücksichtnahme. Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Referat II A, übernimmt die Federführung bei der Umsetzung des Vertrags, dessen Grundlage die „Rahmenkonzeption für Praxislerngruppen als besondere Organisationsform des Dualen Lernens in Integrierten Sekundarschulen in Berlin“ in der jeweils gültigen Fassung ist. 2. Aufgabenzuordnung Die Schule richtet gemeinsam mit dem Kooperationspartner eine Praxislerngruppe ein. Die Jugendlichen erhalten in Verbindung mit erworbenen beruflichen Grundqualifikationen in einem der angebotenen Berufsfelder ein Zertifikat und nach Maßgabe der schulischen Leistungen einen Schulabschluss (Berufsbildungsabschluss, den erweiterten Berufsbildungsabschluss bzw. den Mittleren Schulabschluss ). Die beteiligte Schule wählt jeweils ab Januar jeden Jahres unter Beteiligung einer pädagogischen Mitarbeiterin bzw. eines pädagogischen Mitarbeiters des Kooperationspartners die für die Praxislerngruppen vorgesehenen Jugendlichen aus und trifft mit den Erziehungsberechtigten entsprechende Vereinbarungen . Weiterhin ist sie bei der Führung der Schülerbogen, Klassenbücher und der allgemeinen Organisation der Maßnahme federführend. Sie gewährleistet im Rahmen der veränderten Stundentafel 11 die ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts und beurteilt die Schüler gemäß den geltenden Vorschriften zur Leistungsbewertung in der Berliner Schule. Sie ist für die Kontakte mit den Erziehungsberechtigten zuständig, ggf. unter Mitwirkung der im Projekt eingesetzten Sozialpädagogen des Kooperationspartners. Das Aussprechen von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen erfolgt entsprechend den Vorgaben des geltenden Schulrechts. Der Kooperationspartner ist für die Vermittlung der berufsfeldbezogenen praktischen und theoretischen Inhalte des Projekts verantwortlich. Hierfür sind die qualifizierten Ausbilder in den Werkstätten der Einrichtung zuständig. Die jeweils geltende Haus- und Werkstattordnung ist verbindliche Richtlinie für das Verhalten der Jugendlichen im Berufsbildungszentrum. Verstöße gegen diese Regeln können unter Anwendung des Hausrechts zu einer Beurlaubung des Jugendlichen führen. Die Maßnahme wird durch die Ausbilder im Einvernehmen mit den Sozialpädagogen unter Einbindung der Leitung des Kooperationspartners ausgesprochen. Die Schule und die Erziehungsberechtigten werden umgehend von der Maßnahme in Kenntnis gesetzt. Der oder die Jugendliche nimmt bis zur endgültigen Entscheidung über eine mögliche Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme am Unterricht einer anderen Klasse der Schule teil. Im ersten Schulhalbjahr 20../20.. (erstes Semester) der praktischen Unterweisung durchlaufen die Jugendlichen in einer Orientierungsphase drei von ihnen ausgewählte Berufsfelder, um so einen Überblick über die dort gestellten Anforderungen zu gewinnen. Danach entscheiden sie sich endgültig für eines dieser Berufsfelder, in dem sie in der Regel bis zum Ende der Praxislerngruppe (Schuljahr 20../20..) verbleiben. Hierbei werden sie von den Ausbilderinnen und Ausbildern und den Sozialpädagogen des Kooperationspartners sowie den zuständigen Lehrkräften beraten. Die Auswahl der zu vermittelnden Fertigkeiten innerhalb der Qualifizierungsbausteine wird vom Kooperationspartner festgelegt. Am Ende eines Bausteins werden die erworbenen praktischen und theoretischen Fähigkeiten von den Ausbildern überprüft und entsprechend bescheinigt. Außerdem werden im Rahmen des Praxisteils mindestens zwei zusätzliche Betriebspraktika durchgeführt . Die Betriebsvereinbarungen schließt die Schule nach den Ausführungsvorschriften und Bedingungen zur „Ausführungsvorschriften über Duales Lernen an Integrierten Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen und praxisbezogene Angebote an Gymnasien (AV Duales Lernen)“ ab. Die Auswahl der Betriebe erfolgt in Absprache mit dem Kooperationspartner. Die Kontrolle und Betreuung während des Praktikums obliegt der Schule unter Mithilfe der Sozialpädagogen des Kooperationspartners . Mögliche Beurteilungen über die Leistungen der Jugendlichen im Praktikum erstellt der Praktikumsbetrieb anhand einer gemeinsam mit der Schule abgestimmten Kriterienliste. Ein Jugendlicher oder eine Jugendliche kann auf Antrag nach Beratung mit der Schule aus der Praxislerngruppe wieder in die Regelklasse zurückkehren, sofern ein Schulabschluss auch außerhalb einer Praxislerngruppe möglich erscheint. 3. Organisation Die praktische Unterweisung erfolgt an bis zu drei Tagen der Woche mit insgesamt 16 Stunden ausschließlich der Pausen in den Werkstätten des Kooperationspartners, der Schulunterricht an den übrigen zwei Tagen mit 16 Unterrichtsstunden in der Stammschule der Jugendlichen. Die Inhalte der Qualifizierungsbausteine, in der Regel in den Berufsfeldern Fahrradtechnik, Metalltechnik , Holztechnik/ Farb- und Raumgestaltung, Büro/ Verkauf, Gastronomie/ Hauswirtschaft, Frisör / Körperpflege orientieren sich unter Berücksichtigung des Alters der Jugendlichen an den Richtlinien des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks und der Industrie- und Handelskammer für die berufliche Vorbereitung in ausgewählten Berufsfeldern. In den Werkstätten benötigte Arbeitskleidung stellen in der Regel die Erziehungsberechtigten der Jugendlichen ; ebenso sind sie für die Reinigung, Instandhaltung und eventuelle Erneuerung verantwortlich . 12 Neben dem Erwerb der fachlichen Qualifikationen werden den Jugendlichen durch die Sozialpädagogen des Kooperationspartners berufswahlorientierte Projekte wie Erstellung von Bewerbungsunterlagen , Bewerbergesprächs- und Testtraining sowie Hilfen zur Berufswahl angeboten. Die Jugendlichen führen zum Nachweis ihrer Tätigkeit ein Berichtsheft, dass einmal in der Woche den Ausbildern, den Sozialpädagogen und der zuständigen Lehrkraft zur Unterzeichnung vorgelegt werden muss. Jeweils am Freitag sollte die verantwortliche Lehrkraft im Rahmen ihrer Unterrichtsverpflichtung im Berufsbildungszentrum des Kooperationspartners anwesend sein. Außerdem wird in der Werkstatt ein Anwesenheitsbuch geführt. Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die Schule durch den Kooperationspartner am ersten Fehltag informiert, die dann wiederum umgehend die Erziehungsberechtigten in Kenntnis setzt. Die Arbeitspläne der Unterrichtsfächer werden auf der Grundlage der geltenden Rahmenlehrpläne von der Schule entwickelt. Sie werden jeweils am Beginn eines Schulhalbjahres (Semesters) der Schulleitung vorgelegt. Mindestens einmal im Schulhalbjahr (Semester) wird eine gemeinsame Konferenz der beteiligten Institutionen durchgeführt, um Probleme und die Planungen für das folgende Schulhalbjahr (Semester) zu besprechen. 4. Rechtliche Grundlagen Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes, auch unter Beachtung der Schutzbestimmungen für Jugendliche unter 16 Jahren. Die Jugendlichen unterliegen als Schulpflichtige dem Versicherungsschutz der Unfallkasse Berlin. Der Kooperationspartner garantiert die Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsvorschriften in Werkstätten. Er belehrt vor Beginn der Werkstatttätigkeiten die Jugendlichen entsprechend. Vor Beginn der Maßnahme muss auf Veranlassung der Schule eine Bescheinigung über die betreffende Berufstauglichkeitsuntersuchung vorgelegt werden. Bei grobfahrlässigen oder vorsätzlichen Zerstörungen durch die Jugendlichen haftet das Land Berlin für die entstandenen Schäden, ein Rückgriff bleibt vorbehalten. Ferner gelten die Bestimmungen des Schulgesetzes für das Land Berlin und die entsprechenden Ausführungsvorschriften in der jeweiligen Fassung. 5. Finanzierung Das Land Berlin sichert die notwendige Finanzierung der Praxislerngruppe. Der Kooperationspartner reicht einen Zuwendungsantrag bei der zuständigen Senatverwaltung ein, der auch einen Kostenplan enthält. 6. Schlussbestimmungen Änderungen und Ergänzungen des Vertrags unterliegen zwingend der Schriftform. Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Die Partner verpflichten sich in einem derartigen Fall eine wirksame und durchführbare Bestimmung an diese Stelle zu setzen. Dasselbe gilt auch für etwaige Lücken des Vertrags. Der Kooperationsvertrag tritt erst nach Bewilligung des Zuwendungsbescheides durch die zuständige Behörde in Kraft. Berlin, den __________________ ................................................ ............................................ für die Schule für den Kooperationspartner ANLAGE 2 Bezirk/ Schulnummer Schule Träger Anz. Schüler JG 09 Anz. Schüler JG 10 Teilnehmer insgesamt Mitte 01K01 Willy-Brandt-Schule Zukunftsbau GmbH 10 14 24 01K02 Ernst-Schering-Schule Pfefferwerk gGmbH 13 10 23 01K03 Ernst-Reuter-Schule Pfefferwerk gGmbH 11 9 20 11 12 23 01K07 Hemingway-Schule modul e.V. 10 10 20 01K09 Hedwig-Dohm-Schule CJD 13 11 24 Friedrichshain- Kreuzberg 02K01 Ellen-Key-Schule PLG Pestalozzi-Fröbel-Haus 10 10 10 10 20 02K02 Carl-von-Ossietzky-Schule jahrgangsübergreifend ) Pestalozzi-Fröbel-Haus 10 13 23 02K04 Lina-Morgenstern-Schule modul e.V. 7 8 15 02K07 Georg-Weerth-Schule Schildkröte GmbH 15 15 30 02K09 Albrecht-von-Graefe-Schule Pestalozzi-Fröbel-Haus 6 6 12 Pankow 03K03 Konrad-Duden-Schule modul e.V. 15 15 30 Pfefferwerk gGmbH 1 2 3 ComFort Schulungszentrum GmbH 3 2 5 03K07 Tesla Schule modul e.V. 10 8 18 03K08 Janusz-Korczak-Schule modul e.V. 12 10 22 03K09 Peter-Ustinov-Schule CJD 14 9 23 Steglitz- Zehlendorf 06K04 Bröndby-Schule Verbund Helmut Ziegner gGmbH-Werkhof Zehlendorf 13 13 CJD 12 12 06K08 Max-von-Laue-Schule Verbund Helmut Ziegner gGmbH-Werkhof Zehlendorf 4 6 10 06K09 Gail-S.-Halvorsen modul e.V. 8 7 15 Tempelhof- Schöneberg 07K05 Solling-Schule CJD 15 15 Neukölln 08K01 Walter-Gropius-Schule Schildkröte GmbH 15 15 08K03 Otto-Hahn-Schule Werkschule Löwenherz 13 2 15 08K04 Heinrich-Mann-Schule Werkschule Löwenherz 3 3 08K05 Clay-Schule Werkschule Löwenherz 12 11 23 08K06 Fritz-Karsen-Schule CJD 5 7 12 08K08 1. Gemeinschaftsschule Neukölln Campus Rütli Werkschule Löwenherz 9 7 16 08K09 Röntgen-Schule CJD 15 11 26 08K11 Alfred-Nobel-Schule Fliegerwerkstatt 10 8 18 08K12 Kepler Schule Werkschule Löwenherz 5 8 13 Treptow- Köpenick 09K03 Fritz-Kühn-Schule GSJ 14 14 09K04 Isaac-Newton-Schule Verbund Helmut Ziegner gGmbH-Werkhof Zehlendorf 8 10 18 09K05 Wilhelm-Bölsche-Schule Meteum FEZ TJP 5 5 10 09K08 Schule an der Dahme TÜV Rheinland 9 6 15 09K09 Grünauer Schule CJD 9 9 18 Marzahn- Hellersdorf 10K01 Rudolf-Virchow-Schule Kids&Co 16 16 10K02 Ernst-Haeckel-Schule Kids&Co 16 16 32 10K04 Thüringen-Schule Kids&Co 18 18 36 10K05 Jean-Piaget-Schule Kids&Co 18 18 36 10K06 Georg-Klingenberg-Schule Kids&Co 7 10 17 10K08 Johann-Julius-Hecker-Schule FSD Lwerk Berlin Brandenburg gGmbH 16 16 32 10K10 Wolfgang-Amadeus-Mozart-Schule Kids&Co 5 10 15 Lichtenberg 11K06 Schule am Rathaus OTA GmbH 12 6 18 11K07 Vincent-van-Gogh-Schule Vulkan gGmbH 15 15 30 Reinickendorf 12K07 Jean-Krämer-Schule CJD 5 7 12 03K06 Reinhold-Burger-Schule Teilnehmer an Praxislerngruppennach Schulen und Bezirken mit Trägern im Schuljahr 2017/2018 Anlage 3 Anzahl Teilnehmer Praxislerngruppen 2016/2017 nach Schulen und Bezirken Bezirk Schulnummer Schule Teilnehmer Jahrgang (JG) 9 Teilnehmer Jahrgang 10 Teilnehmer gesamt Mitte 01K01 Willy-Brandt-Schule 19 14 33 01K02 Ernst-Schering-Schule 10 13 23 01K03 Ernst-Reuter-Schule 9 10 19 01K07 Hemingway-Schule 9 11 20 01K09 Hedwig-Dohm-Schule 8 10 18 Friedrichshain- Kreuzberg 02K01 Ellen-Key-Schule 20 10 30 02K02 Carl-von-Ossietzky-Schule 19 4 23 02K04 Lina-Morgenstern-Schule 12 2 14 02K07 Georg-Weerth-Schule 15 15 30 02K08 Refik-Veseli-Schule 7 6 13 02K09 Albrecht-von-Graefe-Schule 8 4 12 Pankow 03K03 Konrad-Duden-Schule 15 15 30 03K06 Reinhold-Burger-Schule 4 3 7 03K07 Tesla Schule 9 9 18 03K09 Janusz-Korczak-Schule 10 14 24 Charlottenburg- Wilmersdorf 04K06 Schule am Schloss 14 14 04K08 Peter-Ustinov-Schule 13 14 27 Steglitz-Zehlendorf 06K04 Bröndby-Schule 13 9 22 06K08 Max-von-Laue-Schule 4 5 9 06K09 Gail-S.-Halvorsen 23 6 29 Tempelhof- Schöneberg 07K05 Solling-Schule 15 15 Neukölln 08K03 Otto-Hahn-Schule 5 10 15 08K05 Clay-Schule 12 8 20 08K08 1. Gemeinschaftsschule Neukölln 7 9 16 08K09 Röntgen-Schule 11 16 27 08K10 Zuckmayer-Schule 12 12 24 08K12 Kepler-Schule 7 7 14 Treptow-Köpenick 09K03 Fritz-Kühn-Schule 10 7 17 09K04 Isaac-Newton-Schule 5 13 18 09K05 Wilhelm-Bölsche-Schule 4 6 10 09K08 Schule an der Dahme 8 6 14 09K09 Grünauer Schule 12 9 21 Marzahn-Hellersdorf 10K01 Rudolf-Virchow-Schule 16 16 10K02 Ernst-Haeckel-Schule 16 16 32 10K04 Thüringen-Schule 16 16 32 10K05 Jean-Piaget-Schule 18 18 36 10K06 Georg-Klingenberg-Schule 9 8 17 10K08 Johann-Julius-Hecker-Schule 16 16 32 10K10 Wolfgang-Amadeus-Mozart-Schule 10 5 15 Lichtenberg 11K06 Schule am Rathaus 11 6 17 11K07 Vincent-van-Gogh-Schule 15 15 30 Reinickendorf 12K05 Gustav-Freytag-Schule 2 2 12K07 Jean-Krämer-Schule 14 12 26 436 420 881 Schuldaten Praxislerngruppen Anlage 4 a Schulabschlüsse Jahrgang 10 Ende Schuljahr 2015 Schulnummer Schule Teilnehmer JG 10 Ende 2015 ohne Abschluss BA / BBR eBBR MSA 01K01 Willy-Brandt-Schule 9 4 5 0 0 01K02 Ernst-Schering-Schule 11 8 1 2 0 01K03 Ernst-Reuter-Schule 18 13 5 0 0 02K01 Ellen-Key-Schule 20 11 5 3 1 02K02 Carl-von-Ossietzky-Schule 14 7 3 4 0 02K07 Georg-Weerth 13 6 3 3 1 02K08 Refik-Veseli-Schule 15 5 8 1 1 03K03 Konrad-Duden-Schule 8 0 4 1 3 03K07 Tesla Schule 6 1 5 0 0 03K09 Janusz-Korczak-Schule 9 1 7 1 0 04K06 Schule am Schloss 15 6 3 3 3 06K04 Bröndby-Schule 14 8 4 2 0 07K05 Solling-Schule 16 3 9 3 1 08K08 1. Gemeinschaftsschule Neukölln 15 10 1 4 0 08K09 Röntgen-Schule 16 9 5 2 0 08K10 Zuckmayer-Schule 16 10 5 1 0 08K05 Clay-Schule 2 0 2 0 0 09K09 Grünauer Schule 9 3 6 0 09K04 Isaac-Newton-Schule 15 9 3 3 0 09K08 Schule an der Dahme 10 1 3 5 1 09K05 Wilhelm-Bölsche-Schule 8 6 2 0 0 10K01 Rudolf-Virchow-Schule 17 3 6 5 3 10K02 Ernst-Haeckel-Schule 15 2 9 4 0 10K04 Thüringen-Schule 7 5 1 1 0 10K06 Klingenberg-Schule 15 2 5 6 2 10K10 Wolfgang-Amadeus-Mozart-Schule 10 1 1 8 0 10K08 Johann-Julius-Hecker-Schule 13 7 5 1 0 11K06 Schule am Rathaus 7 4 2 1 0 12K07 Jean-Krämer-Schule 7 3 4 0 0 MSA=Mittlerer Schulabschluss BA/BBR=Berufsorientierender Abschluss/Berufsbildungsreife eBBR=erweiterte Berufsbildungsreife Schulnummer Schule Träger TN Beginn 2012/13 9. Jg TN Ende 2013/14 10. Jg ohne Abschluss BS / BBR eBBR MSA Verbleibsquote Summe Ende Abschlussquote bezogen auf Maßnahmeende Abschlussquote Mittelwert Träger Abschlussquot e bezogen auf Maßnahmeanf ang Mitte 01 01K01 Willy- Brandt- Schule Zukunftsbau 16 11 10 1 0 0 68,75% 11 9,09% 9,1% 6,25% 01K02 Ernst- Schering- Schule Pfefferwerk 10 10 7 1 1 1 100,00% 10 30,00% 29,7% 30,00% 01K03 Ernst- Reuter- Schule 24 22 11 7 4 0 91,67% 22 50,00% 45,83% Mitte 01 50 43 28 9 5 1 43 43 Fr-Krz 02 02K01 Ellen-Key- Schule PFH 20 20 4 4 6 6 100,00% 20 80,00% 80,0% 80,00% 02K02 Carl-von- Ossietzky- Schule CJD ISS 16 14 6 5 2 1 87,50% 14 57,14% 50,00% 02K03 H.- Petersen CJD/Schildkr. 15 15 2 6 7 0 100,00% 15 86,67% 86,67% 02K07 Georg- Weerth Schildkröte 15 15 4 6 4 1 100,00% 15 73,33% 73,33% 02K08 ISS Skalitzer Straße (Refik- Veseli- Schule) 14 14 11 3 0 0 100,00% 14 21,43% 21,43% Fr-Krz 02 80 78 27 24 19 8 78 Pankow 03 03K03 Konrad- Duden- Schule modul e.V. 10 13 0 1 7 5 130,00% 13 100,00% 130,00% 03K07 Tesla Schule 46,7% 03K09 Janusz- Korczak- Schule 10 5 3 2 0 0 50,00% 5 40,00% 20,00% Pankow 03 20 18 3 3 7 5 18 Pankow 03 Ch-Wi 04 04K03 Robert- Jungk CJD 17 10 1 5 4 0 58,82% 10 90,00% 52,94% 04K07 ISS Wilmersd orf bbw 16 17 2 7 4 4 106,25% 17 88,24% 51,1% 93,75% 04K06 Schule am Schloss CJD / Schild. 15 21 11 3 6 1 140,00% 21 47,62% 51,1% 66,67% Ch-Wi 04 48 48 14 15 14 5 48 Span 05 05K09 Staakene r Kleeblatt CJD 11 6 3 2 1 0 54,55% 6 50,00% 25,0% 27,27% Spand 05 11 6 3 2 1 0 6 St-Zehl 06 06K08 M-v-Laue HZBB 12 7 0 4 2 1 58,33% 7 100,00% 50,0% 58,33% 06K10 Fr.-Beyer FAA 15 18 7 7 4 0 120,00% 18 61,11% 30,6% 73,33% 06K04 Bröndby- Schule HZBB/ CJD 12 13 2 6 5 0 108,33% 13 84,62% 42,3% 91,67% St-Ze 06 39 38 9 17 11 1 38 Te-Sch 07 07K04 Th. Haubach FAA 18 14 5 5 1 3 77,78% 14 64,29% 50,00% 07K06 G.-v.- Giesche CJD / Schild 8 5 3 2 0 0 62,50% 5 40,00% 25,00% 07K05 Solling- Schule CJD 17 16 8 8 0 0 94,12% 16 50,00% 47,06% Te-Sch 07 43 35 16 15 1 3 35 Neu 08 08K08 1. GemS Neukölln (Campus Rütli) 15 14 11 3 0 0 93,33% 14 21,43% 20,00% 08K09 Röntgen- Schule 18 14 8 4 2 0 77,78% 14 42,86% 33,33% 08K10 Zuckmay er-Schule 16 16 8 8 0 0 100,00% 16 50,00% 46,4% 50,00% 08K05 Clay- Schule TÜV Rheinland 10 9 4 2 3 0 90,00% 9 55,56% 50,00% Neu 08 59 53 31 17 5 0 53 Trep 09 09K09 Grünauer Schule 9 7 2 0 5 0 77,78% 7 71,43% 55,56% 09K04 Isaac- Newton- Schule (ab 13/14 HZBB) 20 15 9 3 3 0 75,00% 15 40,00% 67,1% 30,00% 09K08 Schule an der Dahme 16 10 1 3 5 1 62,50% 10 90,00% 56,25% 09K05 Wilhelm- Bölsche- Schule Meteum FEZ TJP 10 8 6 2 0 0 80,00% 8 25,00% 25,0% 20,00% Trep 09 55 40 18 8 13 1 40 M-Z 10 10K01 Rudolf- Virchow- Schule Kids&Co 16 8 2 1 3 2 50,00% 8 75,00% 37,50% 8 2 1 3 2 10K02 Ernst- Haeckel- Schule 16 16 4 7 5 0 100,00% 16 75,00% 75,00% 16 4 7 5 0 10K04 Thüringe n-Schule 16 8 2 1 3 2 50,00% 8 75,00% 61,7% 37,50% 8 2 1 3 2 10K06 Klingenb erg- Schule 8 4 2 2 0 0 50,00% 4 50,00% 25,00% 4 2 2 0 0 10K10 Wolfgang- Amadeus- Mozart- Schule 8 6 4 2 0 0 75,00% 6 33,33% 25,00% 6 4 2 0 0 10K08 Johann- Julius- Hecker- Schule ABU gGmbH 16 4 2 2 0 0 25,00% 4 50,00% 50,0% 12,50% 4 2 2 0 0 M-Z 10 80 46 16 15 11 4 46 46 16 15 11 4 Li 11 11K04 Gutenberg 15 9 3 1 5 0 60,00% 9 66,67% 75,0% 40,00% 11K07 V-v-Gogh 15 12 3 5 1 3 80,00% 12 75,00% 75,0% 60,00% 11K08 G. Orwell 15 10 6 4 0 0 66,67% 10 40,00% 75,0% 26,67% 11K09 Ph.-Reiss 15 11 6 5 0 0 73,33% 11 45,45% 75,0% 33,33% 11K06 Schule am Rathaus OTA GmbH 25 12 3 7 2 0 48,00% 12 75,00% 75,0% 36,00% Li 11 85 54 21 22 8 3 54 Rd 12 12K10 C.-Bosch 16 15 5 9 1 0 93,75% 15 66,67% 16,7% 62,50% 12K11 Haushofe r 16 14 6 1 7 0 87,50% 14 57,14% 14,3% 50,00% 12K07 Jean- Krämer- Schule (ab 2013/14) Comfort 10 10 7 2 1 0 100,00% 10 30,00% 7,5% 30,00% Rd 12 42 39 18 12 9 0 39 Vulkan FAA Anlage 4 b Schul-Nummer Schule Geschlecht Teinehmer JG 10 Ende 2015/2016 ohne BA (nur F-Sch. an ISS) BBR eBBR MSA 01K01 m 10 8 0 2 0 0 w 3 3 0 0 0 0 01K02 m 9 9 0 0 0 0 w 1 1 0 0 0 0 m 7 5 1 0 1 0 w 5 2 1 1 1 0 01K09 Hedwig-Dohm- Schule m 3 1 0 2 0 0 w 3 2 0 0 1 0 02K01 m 5 1 0 0 3 1 w 5 4 0 1 0 0 m 12 4 1 5 2 0 w 4 4 0 0 0 0 m 5 0 0 4 0 1 w 5 1 0 4 0 0 m 11 5 2 4 0 0 w 2 2 0 0 0 0 m 5 2 1 2 0 0 w 2 0 0 2 0 0 m 7 4 0 2 1 0 w 2 2 0 0 0 0 m 6 6 0 0 0 0 w 6 6 0 0 0 0 03K03 m 6 0 0 4 2 0 w 10 0 3 1 2 4 m 1 0 0 0 1 0 w 0 03K07 m 2 0 0 2 0 0 w 3 2 0 1 0 0 03K09 m 5 0 2 0 2 1 w 2 0 0 0 0 2 m 9 6 0 0 0 3 w 2 0 0 0 0 2 06K04 Bröndby-Schule m 8 2 0 2 3 1 w 4 2 0 0 1 1 Max-von-Laue- Schule m 2 1 0 1 0 0 w 3 0 0 2 1 0 07K05 Solling-Schule m 4 1 0 0 2 1 w 9 4 0 0 1 4 m 4 3 1 0 0 0 w 3 2 1 0 0 0 m 5 4 0 1 0 0 w 5 4 0 1 0 0 m 9 7 0 0 2 0 w 2 1 0 1 0 0 m 1 0 0 1 0 0 w 11 6 3 2 0 0 08K12 Kepler Schule m 8 8 0 0 0 0 w 3 3 0 0 0 0 m 7 0 1 3 3 0 w 1 0 0 0 1 0 m 4 3 0 1 0 0 w 4 1 0 1 2 0 m 2 1 0 1 0 0 w 0 0 0 0 0 0 m 5 2 0 1 2 0 w 2 2 0 0 0 0 m 5 0 1 3 1 0 w 1 0 0 0 1 0 m 10 2 4 1 3 0 w 6 2 2 1 1 0 m 2 0 1 1 0 0 w 2 1 1 0 0 0 m w m 14 1 1 3 6 3 w 2 1 0 0 1 0 m 9 3 0 4 2 0 w 4 0 0 1 3 0 m 4 1 0 0 3 0 w 3 0 1 1 1 0 m 6 0 0 3 3 0 w 7 1 0 4 2 0 m 6 2 0 3 1 0 w 7 5 0 2 0 0 12K05 Gustav-Freytag- Schule m 11 1 0 10 0 0 w 1 0 0 0 0 1 m 7 1 0 6 0 0 w 7 6 0 1 0 0 BA (nur F-Sch. an ISS)=Berufsorientierender Abschluss nur für Förderschüler an Integrierten Sekundarschulen Grunddaten Abschlüsse Ende Jahrgang 10 Ende Schuljahr 2015/16 Willy-Brandt- Schule Ernst-Schering- Schule 03K06 Reinhold-Burger- Schule 02K04 Lina- Morgenstern- Schule 02K07 Georg-Weerth- Schule 02K08 ISS Refik-Veseli 02K09 Albrecht-von- Graefe-Schule 02K10 Schulabschlüsse Jahrgang 10 Ende Schuljahr 2016 01K03 Ernst-Reuter- Schule Ellen-Key- Schule PLG 02K02 Carl-von- Ossietzky- Schule Ferdinand- Freiligrath- Schule Konrad-Duden- Schule 06K08 08K03 Otto-Hahn- Schule Tesla Schule Janusz-Korczak- Schule 04K06 Schule am Schloss 08K08 1. GemS Neukölln / Rütli 08K09 Röntgen-Schule 08K10 Zuckmayer- Schule 09K05 Wilhelm-Bölsche- Schule 09K08 Schule an der Dahme 09K03 Fritz-Kühn- Schule 09K04 Isaac-Newton- Schule 10K04 Thüringen- Schule 10K05 Jean-Piaget- Schule 09K09 Grünauer Schule 10K02 Ernst-Haeckel- Schule 10K06 Georg- Klingenberg- Schule 10K08 Johann-Julius- Hecker-Schule 10K10 Wolfgang- Amadeus-Mozart- Schule 11K06 Schule am Rathaus 11K07 Vincent-van- Gogh-Schule 12K07 Jean-Krämer- Schule S18-12630 S18-12630a S1812630 Anlage 1 S1812630 Anlage 2 S1812630 Anlage 3 S1812630 Anlage 4a S1812630 Anlage 4a1 S1812630 Anlage 4b