Drucksache 18 / 12 633 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 07. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2017) zum Thema: Wie unterstützt der Senat die Staatliche Europaschule Berlin? und Antwort vom 24. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12633 vom 07. November 2017 über Wie unterstützt der Senat die Staatliche Europaschule Berlin? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: Die Fraktionen der Regierungskoalition haben in ihrem Koalitionsvertrag folgendes beschlossen: „Das erfolgreiche Angebot der Staatlichen Europaschule Berlin wird nachfragegerecht auf Basis der Evaluation weiter ausgebaut und dabei darauf geachtet, dass auch Standorte in den östlichen Bezirken aufgebaut werden.“ 1. Um welche Evaluation handelt es sich und wann werden die Ergebnisse veröffentlicht? Zu 1.: Im Schuljahr 2014/2015 führte eine Forschungsgruppe der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung, des Leibniz-Instituts für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik mit Unterstützung der Stiftung Mercator und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin eine wissenschaftliche Evaluation der SESB – EUROPA-Studie - durch. Zentrales Anliegen dieser Studie war es, die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler in ihren beiden jeweiligen Partnersprachen sowie in ausgewählten Sachfächern zu erfassen. Ein weiterer Schwerpunkt der Studie lag auf der interkulturellen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler. Die Ergebnisse wurden 2017 in Buchform veröffentlicht: Möller, Jens; Hohenstein, Friederike; Fleckenstein , Johanna; Köller, Olaf; Baumert, Jürgen (Hrsg.): Erfolgreich integrieren – die Staatliche Europa-Schule Berlin. Münster, New York (Waxmann), 2017. ISBN 978-3-8309-3577- 3. 2. In welchem Haushaltstitel und in welcher Höhe hat die Senatsverwaltung Mittel für die Verankerung für den Ausbau und die Stärkung der SESB im Haushaltsentwurf eingestellt? - - 2 Zu 2.: Entsprechende Haushaltsmittel wurden nicht berücksichtigt, da konkrete Schritte für eine Ausweitung des SESB-Angebots bisher nicht erarbeitet wurden (vgl. hierzu die Antwort auf die Fragen 17. und 18.). 3. Wie sieht die derzeitige gesetzliche Verankerung der SESB in den folgenden Schulgremien aus und welche Erweiterungen sind bereits geplant? a) In den Schulgremien der jeweiligen Standorte? b) Im GEV-Vorstand? c) In den BEA und im Landesschulbeirat, jeweils stimmberechtigt mit Stellvertreter/innen? d) Der AG SESB als stimmberechtigtes Mitglied in dem geplanten SESB-Beirat? Zu 3. a) bis c): Für die Mitwirkung in den schulischen und überschulischen Gremien gelten die allgemeinen Bestimmungen des Schulgesetzes. Gesonderte Regelungen für die SESB (Staatliche Europa-Schule Berlin) gibt es insoweit nicht. d) Die SESB ist eine Schule besonderer pädagogischer Prägung. Die Koordination der Arbeit und Weiterentwicklung der SESB erfolgt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Die Vernetzung der Schulen wird durch die Zusammenarbeit mit den Schulleitungen und den Moderatorinnen und Moderatoren für jede Sprachkombination gewährleistet und gefördert. Die Schulleitungen kommen in der Regel halbjährlich zu Dienstbesprechungen zusammen, teilweise getrennt nach Schularten (Grundschulen und weiterführenden Schulen), teilweise gemeinsam. Die SESB-Moderatorinnen und Moderatoren, die in allen Standorten und für alle Sprachenkombinationen tätig sind, kommen zu monatlichen Arbeitstreffen zusammen. Für die Einrichtung eines zusätzlichen Gremiums sieht der Senat derzeit keinen Bedarf. 4. Wann wird der SESB-Beirat als Gremium etabliert werden? Zu 4.: Für das Projekt der Entfaltung der europäischen Dimension an der SESB und der gesamten Schule wurde zeitlich befristet ein Beirat gegründet, der die Pilotphase des Projekts begleitet. Er hat mit einer Geschäftsordnung vom 13. Oktober 2015 seine Arbeit aufgenommen . Im Übrigen wird auf die die Antwort auf die Frage zu 3. d) verwiesen. 5. Wie hoch ist die Nachfrage nach SESB-Plätzen in den einzelnen Bezirken, bitte nach Altersgruppen getrennt aufgelistet? 6. Welche nichtdeutschen Elternsprachen werden von Kindern gesprochen, die für die Grundschulen angemeldet werden, bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken? Zu 5. und 6.: Diese Daten werden statistisch nicht erhoben. - - 3 7. Ist dem Senat bekannt, wie viele Eltern mit muttersprachlich deutschem Hintergrund ihre Kinder in einer SESB anmelden würden, nachdem sie über das Konzept der SESB informiert worden sind, bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken? 8. Hat der Senat Kenntnis davon, welche Sprachen die Kinder besagter Eltern wählen würden, bitte aufgeschlüsselt nach Bezirken? Zu 7. und 8.: Statistische Erhebungen über ein potenzielles Wahlverhalten von Eltern erfolgen nicht. 9. Wie hoch ist der Anteil der Kinder aus den jeweiligen Bezirken in den SESB-Zügen? Zu 9.: Die gewünschten Angaben sind der Anlage 1 zu entnehmen. 10. Setzt der Senat folgende Maßnahmen um und wenn nicht, warum nicht: a) Übersetzung der offiziellen Informationsseite des Senats im Internet (https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/besondere-schulangebote/staatliche-europaschule/) in alle 9 Partnersprachen ? b) mehr optische Präsenz am Ort, z.B. durch Schulschilder und Information durch Werbung im Kiez? c) durch Informationen in Stadtteilzeitungen? Zu 10.: a) Auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie finden sich Verlinkungen zu den Internetseiten der einzelnen SESB-Standorte. Die Schulen stellen im Internet konkrete Informationen zu ihrem jeweiligen Standort und ihrem Unterrichtsangebot in beiden Sprachen zur Verfügung. b) und c) Wie auch die Gestaltung des Internetauftritts, so liegen auch die sonstige Öffentlichkeitsarbeit und die Bewerbung des spezifischen Schulprofils in der Verantwortung jeder einzelnen Schule. Für die Beschilderung der Gebäude zeichnet der Bezirk als Schulträger verantwortlich . 11. Wie langfristig die geplanten Maßnahmen des Senats zur Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit für die SESB aus? Zu 11.: Die SESB als Schule besonderer pädagogischer Prägung wird in allen relevanten Veröffentlichungen für die jeweiligen Schularten ausführlich präsentiert. Darüber hinaus steht ein SESB-Flyer zur Verfügung, der sich insbesondere an Eltern richtet und regelmäßig aktualisiert wird. 12. Soll eine gesetzliche Verankerung geschaffen werden, um Plätze für SESB-Schüler/innen in den Schulkapazitätsplänen zu berücksichtigen? - - 4 Zu 12.: Derartige Planungen bestehen nicht. 13. Was ist aus dem ursprünglichen SESB-Konzept geworden, mehr muttersprachlich deutsche Kinder in das SESB-System aufzunehmen, speziell vor dem Hintergrund der Abschaffung der Vorschulen durch die Senatsverwaltung, unter anderem mit dem Ziel, die Kitas zu stärken? Zu 13.: Die SESB nimmt in die Schulanfangsphase ausschließlich Kinder auf, die Deutsch oder die jeweilige nicht deutsche Sprache altersgemäß wie eine Muttersprache beherrschen (Mindesteignung). Dem Konzept einer ausgewogenen Aufnahme von Kindern, die über diese Mindesteignung verfügen, wird auch auf der Grundlage der Ergebnisse der EUROPA-Studie mit der Einrichtungsverfügung, die derzeit neu erarbeitet wird, Rechnung getragen. Die Schulen sollen zukünftig drei gleichgroße Sprachgruppen bilden: muttersprachlich deutsche Kinder, Kinder, die die nicht deutsche Sprache auf muttersprachlichem Niveau beherrschen und Kinder, die eine Partnersprache auf muttersprachlichem Niveau und die andere Sprache auf mindestens annähernd muttersprachlichem Niveau beherrschen (bilinguale Kinder). Kontingente, die innerhalb einer der drei Sprachgruppen nicht ausgeschöpft werden, sollen den jeweils anderen Sprachgruppen gleichermaßen zugeordnet werden. 14. In welchem Verantwortungsbereich des Senats liegt der Entwurf für die geänderte Einrichtungsverfügung für die Aufnahme von Schülern nach den aktuellen Maßgaben L1 Deutsch/ Bilingual/ L1 Partnersprache? Zu 14.: Die Zuständigkeit für die Einrichtungsverfügungen von Schulen besonderer pädagogischer Prägung – wie der SESB – liegt in der für Grundsatzangelegenheit für allgemeinbildende Schulen zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. 15. Welche Gremien sind insgesamt inhaltlich und formal an der Bearbeitung der Entwurfsfassung der geänderten Einrichtungsverfügung beteiligt? Zu 15.: Entscheidungen - sofern sie nicht nur formale Anpassungen betreffen oder insgesamt von inhaltlich eher untergeordneter Bedeutung sind - werden regelmäßig mit allen beteiligten Schulen und den bezirklichen Schulträgern beraten und umfassend diskutiert. Auch in Zusammenhang mit dem in Rede stehenden Entwurf zur Änderung der Einrichtungsverfügung für die SESB fanden bereits mehrere Zusammenkünfte mit den Schulleitungen statt. Sofern sich durch beabsichtigte Änderungen Auswirkungen auf das Aufnahmeverfahren ergeben, werden auch die Schulträger und der Landesschulbeirat angehört. 16. Wann wird über den endgültigen Entwurf abgestimmt? - - 5 Zu 16.: Bei der Erstellung der endgültigen Fassung der Einrichtungsverfügung werden die im Beteiligungsverfahren geäußerten Änderungs- und Ergänzungswünsche einbezogen. Die Entscheidung über die Inhalte der Genehmigung trifft die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Eine Änderung der Einrichtungsverfügung – mit Wirkung zum Schuljahr 2018/2019 - ist für das Frühjahr 2018 vorgesehen. 17. Welche weiteren europäischen und nicht-europäischen Sprachen sollen neben den vorhandenen als Partnersprachen in Frage kommen? Zu 17.: Eine Ausweitung der Partnersprachen ist unter Berücksichtigung der vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen wünschenswert. In einer bisherigen Abfrage an den Grundschulstandorten, insbesondere in den östlichen Bezirken Berlins, konnte bisher allerdings kein Bedarf an neuen Sprachkombinationen ermittelt werden. Es ist jedoch geplant , in diesen Bezirken weitere Werbeveranstaltungen unter Beteiligung der Elternschaft durchzuführen. 18. Plant der Senat von den 44 geplanten Schulneubauten, Standorte der SESB und wenn ja, wie viele und wenn nicht, warum nicht? Zu 18.: Die Einrichtung von Standorten der SESB bzw. SESB-Zügen ist eine schulorganisatorische Angelegenheit. SESB-Züge benötigen kein besonderes Raum- und Funktionsprogramm . Vor diesem Hintergrund ist es möglich, an allen Schulen und so auch in Schulneubauten SESB-Züge einzurichten. Berlin, den 24. November 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12633 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen im Schuljahr 2017/2018 - Stichtag: 29.09.2017 darunter Schülerinnen und Schüler in Klassen der Staatlichen Europaschule Berlin 1) Bezirk Schülerinnen und Schüler insgesamt Schülerinnen und Schüler in SESB-Klassen in % Mitte 26.693 685 2,6 Friedrichshain-Kreuzberg 23.094 877 3,8 Pankow 33.924 185 0,5 Charlottenburg-Wilmersdorf 26.328 2.547 9,7 Spandau 22.660 0 0,0 Steglitz-Zehlendorf 29.253 714 2,4 Tempelhof-Schöneberg 28.359 824 2,9 Neukölln 26.804 693 2,6 Treptow-Köpenick 21.647 0 0,0 Marzahn-Hellersdorf 23.385 0 0,0 Lichtenberg 26.256 410 1,6 Reinickendorf 26.955 342 1,3 Insgesamt 315.358 7.277 2,3 1) einschließlich Schülerinnen und Schüler der SESB in der Qualifikationsphase S18-12633 S18-12633 S1812633 Anlage 1 Frage 9