Drucksache 18 / 12 635 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marc Urbatsch (GRÜNE) vom 07. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2017) zum Thema: Eine neue Brücke für den Moabiter Westen und Antwort vom 24. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Marc Urbatsch (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12635 vom 07. November 2017 über Eine neue Brücke für den Mobiter Westen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft weitgehend Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Mitte um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Die Stellungnahme des Bezirksamtes wurde bei den Antworten berücksichtigt. Frage 1: Wie ist der Planungsstand bezüglich des Neubaus einer neuen Brücke vom Moabiter Westen nach Charlottenburg auf Höhe der Huttenstraße? Antwort zu 1: Das Bezirksamt Mitte von Berlin, Fachbereich Stadtplanung, hatte das Büro Kolb Ripke Architekten Planungsgesellschaft mbH beauftragt, eine Machbarkeitsstudie Spreeuferwege in Berlin-Moabit zu erarbeiten. Ziel der im August 2015 fertiggestellten Studie war es, neben den „Möglichkeiten zur Schließung der Lücken entlang des Spreeuferweges“ (von der Gotzkowskybrücke bis zum Charlottenburger Verbindungskanal) auch die „Errichtung zweier Brücken zur Schaffung einer Verbindung zwischen Moabit und Charlottenburg“ zu untersuchen. Im Rahmen der Studie wurden die baulich-technischen, eigentumsrechtlichen und planungsrechtlichen Erfordernisse für Brückenbauwerke geprüft. Im Ergebnis wurden folgende zwei Fußgängerbrücken in Kombination mit integrierten Fernwärmeleitungen vorgeschlagen, die Charlottenburg mit Moabit verbinden sollen: 2 in Verlängerung der Quedlinburger Straße in Charlottenburg mit leichtem Knick nach Süden über den Charlottenburger Verbindungskanal zum Neuen Ufer in Moabit und vom Sportpark Neues Ufer, in etwa auf Höhe der Spielfeldmitte, in Moabit über die Spree zur Carnotstraße in Charlottenburg. Die überschlägige Kostenschätzung geht von rd. 3,6 Mio. € Baukosten (KG 300 – 500, 700) für beide Brückenbauwerke (rd. 1,6 Mio. € und rd. 2,0 Mio. €) aus. Frage 2: Gibt es schon einen Zeitplan für das Projekt? Antwort zu 2: Derzeit existiert noch kein Zeitplan für den Bau der Brückenbauwerke. Die Machbarkeitsstudie geht von einer rd. 3 ¼ -jährigen Planungs- und Bauzeit aus. Frage 3: Wie wird Vattenfall in dieses Projekt eingebunden, um unterhalb der Brücke eine Fernwärmeleitung nach Charlottenburg zum Fraunhofer Institut zu verlegen? Antwort zu 3: Der Bezirk Mitte von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und Vattenfall (VE Berlin Wärme AG) haben Gespräche geführt, um zu eruieren, wie und in welcher Form sich die Gesprächspartner am Brückenbau personell und finanziell beteiligen könnten. Nach aktuellem Stand wird von Vattenfall ein Brückenbau unter ihrer Federführung abgelehnt, da derzeit kein Erfordernis zur Erweiterung des Fernwärmenetzes besteht. Aus Sicht des Unternehmens wäre nur die Option denkbar, dass das Land Berlin die Fußgängerbrücken errichtet und unterhält. Vattenfall würde sich ggf. an den Baukosten beteiligen, jedoch nicht an den Unterhaltungskosten. Frage 4: Welche Fördermittel kommen für dieses Projekt infrage? Antwort zu 4: Sollte eine hinreichende planerische und baurechtliche Planreife für das Brückenbauprojekt bestehen und gleichzeitig der Fördermittelgeber, die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, dem Projekt zustimmen, wäre eine anteilige Kofinanzierung aus dem Städtebauförderprogramm Stadtumbau West möglich. Berlin, den 24.11.17 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12635 S18-12635