Drucksache 18 / 12 637 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 20. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2017) zum Thema: Glitzer, Glitzer, Party, Party. und Antwort vom 17. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Frau Abgeordnete June Tomiak (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12637 vom 20. Oktober 2017 über Glitzer, Glitzer, Party, Party. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Am 16.09.2017 fand der sogenannte „Marsch für das Leben“ in Berlin statt. Gleichzeitig fanden mehrere Gegendemonstrationen statt, darunter auch die Demo des „What the Fuck“-Bündnisses, die am Wittenbergplatz um 11 Uhr startete und am Brandenburger Tor auf die Demo des „Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung“ traf. Während der Gegendemonstration wurden von Teilnehmenden der „What the Fuck“-Demo einige Kisten mit Demomaterialien wie Kondome, Glitzer, Konfetti und Flyern beschlagnahmt. 1. Auf welcher rechtlicher Grundlage wurden die Kisten mit den oben genannten Demomaterialien beschlagnahmt? 2. Welche möglichen Szenarien, die eine Gefahr darstellen, rechtfertigen nach Einschätzung des Senats eine Beschlagnahmung von Kondomen, Flyern, Konfetti und Glitzer? Zu 1. und 2.: Die genannten Gegenstände wurden auf der Grundlage des § 38 Nummer 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) sichergestellt, um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren. Diese Regelung erlaubt nicht nur die Sicherstellung von Gegenständen, die als solche gefährlich sein können, sondern auch die Sicherstellung an sich ungefährlicher Gegenstände, die in gefährlicher Weise verwendet werden sollen. Im vorliegenden Fall lagen Anhaltspunkte dafür vor, dass es im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Störungen der öffentlichen Sicherheit durch die Verwendung der sichergestellten Gegenstände kommen würde. Bei den Gegenständen handelte es sich um sogenannte 276 „Aktionskits“. 3. Wie viele Verletzungen gingen in den vergangenen zwei Jahren von der Nutzung von Glitzer und Konfetti bei Demonstrationen aus? (bitte Vorfälle aufschlüsseln nach: Name der Demo, Bezirk, Datum und Art der Verletzungen) 2 Zu 3.: Eine statistische Erhebung zu Verletzungen, aufgeschlüsselt nach der Art des Gegenstandes, der die jeweilige Verletzung verursacht hat, erfolgt durch die Berliner Polizei nicht. 4. Wie viel Glitzer, wie viel Konfetti wurde von der Berliner Polizei in den vergangenen zwei Jahren in Berlin beschlagnahmt? (Bitte aufschlüsseln nach beschlagnahmter Menge von Glitzer und Konfetti, Veranstaltung und Grund der Beschlagnahmung. Bitte Glitzer und Konfetti gesondert auflisten). Zu 4.: Eine entsprechende statistische Erhebung erfolgt durch die Polizei Berlin nicht. 5. Wo wird das beschlagnahmte Glitzer und Konfetti aufbewahrt? Zu 5.: Die sichergestellten Gegenstände wurden beim Polizeiabschnitt 41 verwahrt und am 26. September 2017 an die Berechtigten ausgehändigt. 6. Welche Nachnutzungspläne hat der Senat für das beschlagnahmte Glitzer und Konfetti? Zu 6.: Siehe Antwort zu 5. 7. Plant der Senat die Nutzung von Glitzer und Konfetti bei Demonstrationen aber auch bei Veranstaltungen wie dem Karneval der Kulturen zukünftig zu verbieten? a) Wenn ja: warum? b) Wenn nein: warum nicht? Zu 7. a und b: Im Grundsatz nein, aber es ist in jedem Einzelfall zu prüfen, von welchen Auflagen eine Versammlung oder eine andere Veranstaltung abhängig gemacht wird. 8. Wurden außer den genannten Kisten während der Demonstration „Marsch für das Leben“ und/oder bei den Gegendemonstrationen andere Demomaterialien und/oder Gegenstände beschlagnahmt? a) Wenn ja: Was genau wurde beschlagnahmt? (bitte aufschlüsseln nach: beschlagnahmte Materialien/Gegenstände von Teilnehmenden des „Marsch für das Leben“ und beschlagnahmte Materialien/Gegenstände von Gegendemonstrierenden) Zu 8. und a: Neben den genannten Kisten wurden im Zusammenhang mit dem „Marsch für das Leben“ weitere Gegenstände beschlagnahmt. Die Beschlagnahmen erfolgten zu Lasten von Personen, die dem Gegenprotest zuzuordnen sind. Dabei handelte es sich um folgende Gegenstände: Anzahl Gegenstand 1 schwarzer Schlauchschal 1 grüner Schal 1 roter Schal 1 T-Shirt 3 Flyer 3 Holzkreuze 3 9. Ist dem Senat bekannt, ob im Kontext der vorangehend genannten Demonstrationen Straftaten begangen wurden? Zu 9.: Im Kontext der Demonstrationen wurden insgesamt 18 Strafermittlungsverfahren eingeleitet. a) Wenn ja, bitte nach Vorfall und Demonstration aufschlüsseln. Zu 9. a: Im Zusammenhang mit der Versammlung zum Thema „Abtreibung legalisieren – weg mit Paragraph 218“ wurde ein Strafermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Im Umfeld des Aufzuges zum Thema „Marsch für das Leben“ wurden unabhängig von angemeldeten Versammlungen insgesamt 17 Strafermittlungsverfahren gegen Personen, die dem Gegenprotest zuzuordnen waren, eingeleitet: Anzahl Straftat 6 Verdacht des Verstoßes Versammlungsgesetz 3 Verdacht des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte 1 Verdacht der versuchten Gefangenenbefreiung 1 Verdacht der Beleidigung 2 Verdacht des Diebstahls 1 Verdacht der Sachbeschädigung Darüber hinaus wurden drei Strafverfahren gegen Personen eingeleitet, die Gegenstände mitführten, bei denen der Verdacht der widerrechtlichen Zueignung besteht. Eine deliktische Zuordnung wird erst nach Abschluss der Ermittlungen möglich sein und liegt derzeit nicht vor. 10. Sind im Rahmen der vorangehend genannten Demonstrationen Beamt*innen im Einsatz durch Dritte verletzt worden? Zu 10.: Nein. Berlin, den 17. November 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12637 S18-12637