Drucksache 18 / 12 638 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 07. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2017) zum Thema: Möglichkeiten der schulischen Mitgestaltung von Schüler*innen aus Willkommensklassen und Antwort vom 20. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete June Tomiak (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12638 vom 07. November 2017 über Möglichkeiten der schulischen Mitgestaltung von Schüler*innen aus Willkommensklassen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welcher Form können aktuell Schüler*innen der sog. Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse (Willkommensklassen) ihre Schule und das Schulwesen mitgestalten? Zu 1.: Schülerinnen und Schüler einer besonderen Lerngruppe im Sinne des § 15 Abs. 2 Schulgesetz (SchulG) stehen im Hinblick auf die Mitwirkung in der Schule (§§ 83 ff. SchulG) den Schülerinnen und Schülern einer Regelklasse gleich. Sie haben damit die im Schulgesetz für Schülerinnen und Schüler von Klassen vorgesehenen Mitgestaltungsmöglichkeiten. 2. Gilt die Regelung der Klassensprecher_innen auch für Willkommensklassen? a) Falls ja: wie wird diese umgesetzt? Zu 2.: Der § 84 SchulG ist entsprechend auf besondere Lerngruppen anzuwenden. 3. Inwieweit und durch welche konkreten Maßnahmen werden Schüler*innen der Willkommensklassen über ihre Mitwirkungs- und Vertretungsrechte gemäß Abschnitt IV des Schulgesetzes aufgeklärt? a) Falls keine Maßnahmen durchgeführt werden, aus welchen Gründen werden keine durchgeführt? Zu 3.: Aus § 67 Abs. 2 des SchulG („Sie [die Lehrkräfte] unterrichten, erziehen, beurteilen und bewerten, beraten und betreuen in eigener pädagogischer Verantwortung im Rahmen der Bildungs- und Erziehungsziele“) ergibt sich, dass Lehrkräfte, insbesondere Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, die im Schulgesetz vorgesehene Wahl von Klassensprecherinnen und Klassensprechern ermöglichen und in diesem Zusammenhang über die Rechte und Pflichten der Klassensprecherinnen und Klassensprecher informieren. Das gilt für Willkommensklassen genauso wie für Regelklassen. Unterstützend ist auf Arbeitsebene derzeit geplant, einen Leitfaden für Schülerinnen und Schüler zum Thema Schülervertretung zu erstellen, der zu Beginn eines Schuljahres jeder Schülerin und jedem Schüler zur Kenntnis gebracht werden soll. Diese Maßnahme würde gleichermaßen Schülerinnen und Schüler von Regel- wie Willkommensklassen zu Gute kommen. 4. Welche Initiativen sind geplant um Schüler*innen, die Willkommensklassen besuchen, zukünftig zu ermutigen Mitbestimmungserfahrung zu sammeln und ihre Schule und das Schulwesen mitzugestalten? Zu 4.: Auf Arbeitsebene ist geplant, als weitere Qualifizierungsmaßnahme im Bereich Demokratiebildung/ demokratische Schulkultur und insbesondere Wertebildung im Konflikt mit erlernten Verhaltensmustern, für Lehrkräfte in Willkommensklassen in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Demokratiepädagogik ( DeGeDe) die Methode „ Klassenrat“ in allen Regionen anzubieten. Berlin, den 20. November 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12638 S18-12638a