Drucksache 18 / 12 639 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 08. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. November 2017) zum Thema: Schüler*innenfirmen in Berlin und Antwort vom 20. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete June Tomiak (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12639 vom 08. November 2017 über Schüler*innenfirmen in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen Schulen im Land Berlin wird das Konzept von sogenannten Schüler*innenfirmen zur Zeit erprobt und/oder umgesetzt? (bitte aufschlüsseln nach: Bezirk, Schulform, Schule) 2. Welche Kriterien und Voraussetzungen müssen Schüler*innenfirmen im Land Berlin erfüllen, um als solche zu gelten? 3. Wie hat sich die Anzahl der Schüler*innenfirmen in den vergangenen drei Jahren in Berlin entwickelt? 4. Wie viele Geschäftsideen wurden in den vergangenen drei Jahren erprobt? Wie viele ins reale Wirtschaftsleben übertragen? Bitte aufschlüsseln, um welche Geschäftsideen es sich handelt. 5. In welchen Branchen wurden die in den vergangenen drei Jahren gegründeten Schüler*innenfirmen registriert? Welche Produkte oder Dienstleistungen bieten diese an? Zu 1. bis 5.: Grundsätzlich gestalten und organisieren die Berliner Schulen auf der Grundlage des Schulgesetzes und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften den Unterricht, die Erziehung , das Schulleben sowie ihre personellen und sächlichen Angelegenheiten selbstständig und in eigener Verantwortung. Dazu gehören auch Schülerinnen- und Schülerfirmen. Welche konkreten Schülerinnen- und Schülerfirmen an den Berliner allgemeinbildenden Schulen eingerichtet wurden bzw. aktuell arbeiten, wird in der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie nicht erfasst; ebenso wenig wird erfasst, wie viele Schülerinnen und Schüler teilnehmen und welche Wirtschaftsbetriebe mit Schülerinnen- und Schülerfirmen zusammenarbeiten. Dies trifft auch für die beruflichen Schulen Berlins zu. Eine Übersicht über in Berlin aktive, gemeinnützige Schülerinnen- und Schülerfirmenprojekte stellt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unter der Kurz-URL www.berlin.de/Unternehmergeist zur Verfügung. Die dort aufgeführten Projekte und Projektträger sind auch zusammengeschlossen im Berliner Schülerinnen- und Schülerunter- - - 2 nehmensnetzwerk „Unternehmergeist macht Schule in Berlin“ unter Federführung der Industrie - und Handelskammer zu Berlin (IHK Berlin), um gemeinsame Aktionen (z.B. Messeauftritte und Veranstaltungen, Netzwerkflyer) abzustimmen und sich gegenseitig zu unterstützen . 6. Gibt es Schüler*innenfirmen-Netzwerke, in denen der Austausch zwischen den Schulen ermöglicht wird? a) Falls ja: welche Schüler*innenfirmen-Netzwerke gibt es? Zu 6.: Die Koordinierungsstelle Berliner Schüler Unternehmen der Deutschen Kinder und Jugendstiftung (DKJS) ist beispielsweise ein Ansprechpartner in Berlin für Themen und Fragen rund um Schülerinnen- und Schülerunternehmen wie z.B. Informationen für Schülerinnen und Schüler, der Weiterbildung für Lehrkräfte zur Finanzbuchhaltung, des Coaching für das gesamte Team, der Hilfe beim Aufbau von Kooperationen für Unterstützer (siehe: http://www.berlinerschuelerunternehmen.de). Ein weiterer Ansprechpartner ist die Institut der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR gemeinnützige GmbH (IW JUNIOR gGmbh) (siehe: https://www.juniorprogramme .de/de/junior-schueler-erleben-wirtschaft). Bundesweit bietet JUNIOR Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufen I und II die Möglichkeit, eine eigene Schülerinnen - und Schülerfirmen zu gründen. Ziele der Programme sind Berufsorientierung, der Erwerb von Schlüsselqualifikationen, die Förderung der Ausbildungsfähigkeit und der Berufschancen von Jugendlichen sowie die Vermittlung von Wirtschaftswissen. Mit der Teilnahme am Programm ist für die Schule auch ein umfangreiches Vernetzungsangebot verbunden. Programm- und projektübergreifend bietet die im 2-Jahres-Rhythmus stattfindende Schülerinnen - und Schülerunternehmensmesse im Freizeit- und Erholungszentrum Wuhlheide (FEZ) am ersten Tag allen teilnehmenden Schülerinnen- und Schülerfirmen die Möglichkeit zum intensiven Austausch und zur Vernetzung. Am zweiten Tag ist die Messe für das Publikum geöffnet und bietet auch Schulen und Lehrkräften, die bislang noch nicht in diesem Themenfeld aktiv sind, die Möglichkeit zu einem direkten Einblick in Arbeit von Schülerinnen - und Schülerfirmen. 7. Gibt es eine Zusammenarbeit zwischen Schüler*innenfirmen und Wirtschaftsbetrieben? Falls ja: a) Zwischen welchen Schüler*innenfirmen und welchen Wirtschaftsbetrieben existiert aktuell eine Zusammenarbeit? b) Wie gestaltet sich konkret die Zusammenarbeit zwischen Schüler*innenfirmen und Wirtschaftsbetrieben? Zu 7.: Siehe Antwort zu 1. bis 5. 8. Fördert das Land Berlin die Gründung von Schüler*innenfirmen? a) Falls ja: durch welche Töpfe und in welcher Höhe wird die Gründung von Schüler*innenfirmen vom Land Berlin unterstützt? - - 3 Zu 8.: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe fördert das Projekt „JUNIOR“ seit dem Schuljahr 2000/2001 im Rahmen einer Zuwendung aus Kapitel 1320, Titel 68569 in Höhe von rd. 55.000 € pro Schuljahr. Zusätzlich wird seit 2005 alle 2 Jahre die Internationale Schülerinnen- und Schülerfirmen messe – veranstaltet vom FEZ Wuhlheide – mit einer Zuwendung von ca. 20.000 € aus dem o.g. Titel unterstützt. 9. Von wem werden Schüler*innenfirmen in Berlin beraten und/oder betreut und in welchem Umfang? 10. Gibt es Angebote für die Weiter- und Fortbildung der begleitenden pädagogischen Fachkräfte? Falls ja: a) Welche Angebote gibt es aktuell? (bitte aufschlüsseln nach: Name des Trägers, Titel der Veranstaltung und Teilnehmer*innenzahl) b) Wie werden die Fortbildungen der begleitenden pädagogischen Fachkräfte organisiert? Wie werden die Fortbildungen finanziert? Zu 9. und 10. : Es gibt unterschiedliche Projektträger und gemeinnützige Organisationen, die eine Betreuung von Schülerinnen- und Schülerfirmenprojekten an Schulen anbieten. Eine Übersicht über die im Berliner Netzwerk aktiven Organisationen bietet die Internetseite www.berlin.de/unternehmergeist, die von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gepflegt wird. Das von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe unterstützte Projekt „JUNIOR“ informiert Lehrkräfte vor Ort an den Schulen und auf Informationsveranstaltungen über die Gründung und Durchführung einer Schülerinnen- und Schülerfirma. Während der Laufzeit der Firma stellt JUNIOR Informationsmaterial und eine eigene Online- Plattform für Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler zur Verfügung, führt Workshops an den Schulen durch, kontrolliert die Buchführungsunterlagen der Juniorfirmen und gibt Feedback, berät die Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, organisiert Wettbewerbe und andere Veranstaltung und stellt den notwendigen Rechts- und Versicherungsschutz für die Juniorfirmen zur Verfügung. Alle Angebotsbestandteile sind für die teilnehmenden Schulen kostenlos. 11. In welchem Maße und durch welche pädagogischen Mittel werden junge Frauen und Schüler*innen mit Migrationserfahrung zur Gründung einer Schüler*innenfirma ermutigt? Zu 11.: Schülerinnen- und Schülerunternehmen an Berliner Schulen dienen der Berufs- und Studienorientierung. Im Landeskonzept Berufs- und Studienorientierung (Lako BSO) ist Folgendes festgelegt: „Bei der Berufs- und Studienorientierung ist insgesamt sowohl auf eine geschlechterreflektierte als auch auf eine interkulturelle Ausgestaltung der Prozesse zu achten. .. Chancengleichheit von Frauen und Männern sowie die Beachtung der UN-Behindertenrechtskonvention sind grundsätzliche Leitprinzipien des Landeskonzepts. … Für Schülerinnen und Schüler in den Willkommensklassen soll es ein angepasstes Angebot von berufs- und studienorientierenden Maßnahmen geben, das die individuellen Fähigkeiten dieser jungen Menschen berücksichtigt. Spezialisierte Fachkräfte - - 4 der Agenturen für Arbeit unterstützen den BSO Prozess für unter 25-jährige Geflüchtete in Willkommensklassen in enger Abstimmung mit den BSO-Koordinatorinnen und Koordinatoren (Integrierte Sekundarschulen) und der Koordinatorin bzw. dem Koordinator für Berufs- und Studienorientierung (Gymnasien) der Schule. Welche konkreten Maßnahmen und Mittel in den Schulen zum Tragen kommen, werden in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie nicht erfasst (siehe auch die Antwort zu den Fragen 1. bis 5.). Berlin, den 20. November 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12639 S18-12639