Drucksache 18 / 12 642 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Remlinger (GRÜNE) vom 08. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. November 2017) zum Thema: Ausbau des Sprachangebots an Berliner Schulen und Antwort vom 20. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Stefanie Remlinger (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12642 vom 8. November 2017 über Ausbau des Sprachangebots an Berliner Schulen _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist die Umfrage an Berliner Schulen, welche zusätzlichen Sprachangebote sie gerne unterbreiten wollen, inzwischen abgeschlossen? Wenn nein, wann wird dies der Fall sein? Wenn ja: Wie viele Schulen haben sich an der Umfrage beteiligt? Welche Schulen haben Interesse bekundet, welche Sprachen zusätzlich anzubieten ? 2. Hat der Senat auch das Interesse der SchülerInnen bzw. Familien an zusätzlichen Sprachangeboten mit erhoben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 3. Welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Umfrage? Welche zusätzlichen (Arten von) Angebote(n) sind derzeit geplant? Zu 1. bis 3.: Die Auswertung der Abfrage, die Aufschluss darüber geben soll, in welchem Umfang und in welchem Bezirk möglicherweise Bedarf für ein Sprachenangebot für verschiedene Herkunftssprachen besteht, ist bis Mitte Dezember 2017 vorgesehen. Nach Auswertung der o. g. Bedarfsabfragen und darauffolgender Prüfschritte sollen Angebote geplant und in ihren Umsetzungsschritten ausgearbeitet werden. Ziel ist es, unter Beteiligung aller relevanten Akteure ein fachlich begründetes Konzept zu erarbeiten, um perspektivisch ein breites und auf den Bedarf zugeschnittenes Unterrichtsangebot für verschiedene Herkunftssprachen zur Verfügung zu stellen. 4. Was müssen bzw. können Schulen tun, die ihr Sprachangebot ausbauen wollen? Inwiefern werden solche Sprachangebote auf die reguläre Stundentafel gerechnet und entsprechend mit Stundenzumessungen an die Schule unterfüttert? Zu 4.: Konkrete Umsetzungsschritte können erst erfolgen, wenn das Gesamtkonzept einschließlich der Kostenkalkulation vorliegt. Berlin, den 20. November 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12642 S18-12642