Drucksache 18 / 12 645 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) vom 07. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. November 2017) zum Thema: Schüleraustausch England, Frankreich, USA und Antwort vom 24. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Gunnar Lindemann (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 645 vom 7. November 2017 über Schüleraustausch England, Frankreich, USA ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wieviel Berliner Schüler haben in den Kalenderjahren 2014, 2015 und 2016 an Schüleraustauschprojekten mit englischen, französischen und amerikanischen Schulen teilgenommen? Zu 1.: Folgende Übersicht zeigt die Anzahl der Berliner Schülerinnen und Schüler, die an Austauschprojekten mit den USA teilgenommen haben. Die Zahlen spiegeln lediglich die Austauschzahlen wider, für die bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) ein Zuschuss beantragt wurde. 2014 2015 2016 Anzahl der Schülerrinnen und Schüler 84 63 28 Für Schüleraustauschprojekte mit England bzw. dem Vereinigten Königreich und Frankreich liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 2. In welche Städte fuhren in diesen Zeiträumen die Berliner Schüler? (Bitte absolute Zahlen und Verweildauer angeben.) - - 2 Zu 2.: Folgende Übersicht zeigt in welchen amerikanischen Städten die Berliner Schülerinnen und Schüler wie lange verweilten. Die Zahlen spiegeln lediglich die Austauschzahlen wider , für die bei der SenBJF ein Zuschuss beantragt wurde. 2014 2015 2016 Ort Verweildauer Ort Verweildauer Ort Verweildauer Pittsburgh 15 Tage Austin 24 Tage Pittsburgh 15 Tage New York 9 Tage New York 11 Tage Richmond 16 Tage Tucson 20 Tage Richmond 16 Tage Tulsa 15 Tage Tulsa 15 Tage Für Schüleraustauschprojekte mit England bzw. dem Vereinigten Königreich und Frankreich liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 3. Aus welchen Städten kamen in diesen Zeiträumen Schüler nach Berlin? (Bitte absolute Zahlen und Verweildauer angeben.) Zu 3.: Folgende Übersicht zeigt, aus welchen amerikanischen Städten Schülerinnen und Schüler wie lange in Berlin verweilten. Die Zahlen spiegeln lediglich jene Austauschzahlen wider, für die bei der SenBJF ein Zuschuss beantragt wurde. 2014 2015 2016 Ort Verweildauer Ort Verweildauer Ort Verweildauer keine Gästebesuche in 2014 Austin 21 Tage Boston 11 Tage New York 11 Tage Richmond 15 Tage Für Schüleraustauschprojekte mit England bzw. dem Vereinigten Königreich und Frankreich liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 4. Welche Bundes- oder Landesprogramme existieren, um den Schüleraustausch mit England, Frankreich und den USA aufrechtzuerhalten und auszubauen? Zu 4.: Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) ist eine internationale Organisation im Dienst der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Die Gründung des DFJW geht auf den deutsch-französischen Freundschaftsvertrag, den „Elysée-Vertrag“ von 1963, zurück. Die Aufgabe des DFJW ist es, die Verbindungen zwischen jungen Menschen in Deutschland und Frankreich auszubauen und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen. - - 3 Das DFJW wird aus Bundesmitteln und aus französischen Mitteln finanziert. Es fördert u.a. den deutsch-französischen Schüleraustausch – auch trilateral – sowie Lehreraustausch, Freiwilligendienste, kulturelle Veranstaltungen und mehr. Die Berliner Schulen können aus DFJW-Mitteln Zuschüsse zu Schülerbegegnungen in Frankreich beantragen. Der Zuschuss wird für die Kosten der Hin- und Rückfahrt gewährt. Sowohl das Voltaire-Programm als auch das Brigitte-Sauzay-Programm, welche ebenfalls aus DFJW-Mitteln finanziert werden, richten sich direkt an Schülerinnen und Schüler. Sie basieren auf einem individuellen Austausch. Die Zuständigkeit für individuelle Schüleraustausche liegt nicht beim Senat. Das German-American Partnership Program (GAPP) fördert seit 1983 langfristige Schulpartnerschaften zwischen Schulen in Deutschland und den USA durch eine Förderung gegenseitiger Austauschbegegnungen von Schülergruppen. Das Programm bezuschusst die Flugkosten der deutschen Schülerinnen und Schüler sowie der Begleitlehrkräfte. Zudem werden Zuschüsse für Projektkosten für die Austauschbegegnungen in Deutschland/den USA gewährt. Im Rahmen von GAPP werden auch individuelle Schüleraustausche gefördert. Die Förderung des Schüleraustauschs mit England oder im weiteren Sinne mit dem Vereinigten Königreich kann im Rahmen des EU-Programms Erasmus+ erfolgen. Die Nationale Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (PAD) setzt in Deutschland das Programm im Schulbereich um. Die EuropaBeratung Berlin steht als Ansprechpartner beratend zur Seite . Im Fokus der Erasmus+ Schulpartnerschaften stehen Begegnungen von Schülerinnen, Schülern und ihren Lehrkräften (Projekte). Die Projektarbeit sollte sich Themen wie demokratischer Bildung oder der Vermittlung interkultureller Kompetenzen und Toleranz in der Schule widmen. In diesem Projekttyp werden außerdem Langzeitaufenthalte von Kindern und Jugendlichen an einer Partnerschule gefördert. Die Höhe des Zuschusses wird individuell festgelegt, ein Schulpartnerschaftsprojekt kann jedoch derzeit maximal 99.000 Euro pro Jahr erhalten. 5. Haben diejenigen Bezirke, die Städtepartnerschaften mit englischen, französischen bzw. US amerikanischen Städten geschlossen haben, sich auch um den Schüleraustausch gekümmert? Wenn ja, in welchem Maße? (Bitte Anzahl der jeweiligen Projekte in den o.g. Zeiträumen angeben.) Wenn nein, warum nicht? Zu 5.: Der Schüleraustausch von Schulklassen findet aufgrund von Schulpartnerschaften statt. Für die Anbahnung und Aufrechterhaltung dieser Schulpartnerschaften sind die Berliner Schulen in Eigenverantwortung tätig. 6. Wird der Senat den Schüleraustausch mit England, Frankreich, USA in Zukunft fördern? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Zu 6.: Der Senat hat und wird auch in Zukunft den Schüleraustausch im Rahmen von Schulpartnerschaften fördern. Eine Änderung in den Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule (AV Veranstaltungen) ist diesbezüglich nicht geplant. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt die Senatsbildungsverwaltung Zuschüsse für u. a. Schüleraustausche mit den USA (Übersee). Berücksichtigt werden nur Schülerinnen - - 4 und Schüler, die dafür keine Leistungen aufgrund von Bildung- und Teilhabe-Ansprüchen (BuT) erhalten. Der Zuschuss für Berliner Schüler beträgt 100,00 Euro. Gastschüler können für ihren Aufenthalt in Berlin Zuschüsse zu den Programmkosten in Höhe von 30,00 Euro erhalten. In Fällen, in denen die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schülerinnen oder Schüler die Kosten nicht vollständig aufbringen können, ohne dass ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe besteht, kann die Senatsbildungsverwaltung auf Antrag im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel einen höheren Zuschuss gewähren. Eine senatsseitige Förderung des kollektiven Schüleraustausches mit England bzw. dem Vereinigten Königreich oder Frankreich existiert derzeit nicht. Es finden viele Schüleraustausche im Rahmen von regulären Schülerfahrten an Berliner Schulen statt. England und Frankreich sind beliebte Reiseziele, die ohnehin besucht werden, speziell auch über den individuellen Schüleraustausch. Hier gibt es zahlreiche kommerzielle Anbieter, die entsprechende Schüleraustausche organisieren und teilweise finanziell unterstützen. Berlin, den 24. November 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12645 S18-12645