Drucksache 18 / 12 649 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 07. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. November 2017) zum Thema: Entwicklung der Berliner Jugendkriminalität und der Intensivstraftäter in 2015 und 2016 und Antwort vom 27. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 649 vom 7. November 2017 über Entwicklung der Berliner Jugendkriminalität und der Intensivstraftäter in 2015 und 2016 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele durch Jugendliche verübte Straftaten gab es in Berlin in den Jahren 2015 und 2016, aufgegliedert nach Altersgruppe und Geschlecht der Täter analog der Antwort auf Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 17/16271? Zu 1.: In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Berlin werden neben den Straftaten auch Tatverdächtige erfasst. Eine tatverdächtige Person wird pro erfasstes Delikt nur einmal gezählt, unabhängig von der Anzahl der tatsächlich begangenen Taten. Wenn eine Person innerhalb der Berichtszeit zu mehreren Ermittlungsverfahren als tatverdächtig in Erscheinung tritt, wird sie für die Gesamtzahl der Tatverdächtigen nur einmal gezählt (echte Tatverdächtigenzählung). In den Jahren 2015 und 2016 wurden Tatverdächtige unter 21 Jahren nach Altersgruppe und Geschlecht aufgegliedert wie folgt erfasst: 2015 2016 Jugendliche 10.253 10.752 männlich 7.067 7.596 weiblich 3.186 3.156 Heranwachsende 12.052 11.539 männlich 8.895 8.795 weiblich 3.157 2.744 2 2. Wie viele Straftaten haben Jugendgruppen in den Jahren 2015 und 2016 begangen, aufgegliedert nach Altersgruppe und Geschlecht analog der Antwort auf Frage 6 der Schriftlichen Anfrage 17/16271? Zu 2.: In Berlin werden Straftaten von Jugendgruppen als Jugendgruppengewalt definiert , wenn die Straftat von mindestens zwei Personen im Alter von 8 bis unter 21 Jahren als gemeinschaftliche Handlung begangen wird oder von einer Einzelperson, die die Gruppe als Machtinstrument einsetzt. Spezifische Delikte für Jugendgruppengewalt sind Raub (inklusive räuberischer Erpressung ), Körperverletzungsdelikte, Bedrohung, Sachbeschädigung und sonstige Begleitdelikte , wie z. B. unerlaubter Waffenbesitz. Eine bundeseinheitliche Definition der Jugendgruppengewalt gibt es nicht. Die Auswertung der Jugendgruppengewalt erfolgt durch das Setzen der Sonderkennung in der PKS. Eine Übersicht der Jugendgruppengewalt in Berlin für die Jahre 2015 und 2016 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Jugendgruppengewalt 2015 2016 Straftaten 2.609 2.427 Tatverdächtige 2.883 2.844 männlich 2.451 2.412 weiblich 432 432 Kinder 365 309 männlich 311 248 weiblich 54 61 Jugendliche 1.377 1.422 männlich 1.125 1.185 weiblich 252 237 Heranwachsende 777 715 männlich 700 655 weiblich 77 60 Erwachsene 364 398 männlich 315 324 weiblich 49 74 3. Wie viele der Jugendstraftäter waren in den Jahren 2015 und 2016 kiezorientierte Mehrfachtäter, Intensiv - oder Schwellenstraftäter, aufgegliedert nach Altersgruppe, Geschlecht, Migrationshintergrund und Wohnbezirk analog der Antwort auf Frage 1 der Schriftlichen Anfrage 17/15413? Zu 3.: Es werden zwei Gruppen von Intensivtäterinnen und Intensivtäter unterschieden: a) Die bei einer Sonderabteilung der Staatsanwaltschaft bearbeiteten Intensivtäterinnen und Intensivtäter (gemeinsame Intensivtäterinnen und Intensivtäter von Polizei und Staatsanwaltschaft) und b) die Intensivtäterinnen und Intensivtäter im Programm der Täterorientierten Ermittlungsarbeit bei der Polizei Berlin (TOE-Programm). Im Hinblick auf die gemeinsamen Intensivtäterinnen und Intensivtäter von Polizei und Staatsanwaltschaft stellt sich die Lage wie folgt dar: 3 Anzahl der gemeinsamen Intensivtäterinnen und Intensivtäter zum Stichtag 31. Dezember 2015: 485 davon: Jugendliche: 42 Heranwachsende: 105 Erwachsene: 338 Anteil Deutscher ohne Migrationshintergrund: 27,22 % (Anzahl: 132) Die bezirkliche Verteilung stellte sich zum Stichtag 31. Dezember 2015 wie folgt dar: Charlottenburg-Wilmersdorf: 13 Friedrichshain-Kreuzberg: 62 Lichtenberg: 29 Marzahn-Hellersdorf: 48 Mitte: 87 Neukölln: 108 Pankow: 13 Reinickendorf: 34 Spandau: 31 Steglitz-Zehlendorf: 7 Tempelhof-Schöneberg: 36 Treptow-Köpenick: 17 Anzahl der gemeinsamen Intensivtäterinnen und Intensivtäter zum Stichtag 31. Dezember 2016: 461 davon: Jugendliche: 48 Heranwachsende: 96 Erwachsene: 317 Anteil Deutscher ohne Migrationshintergrund: 27 % Die bezirkliche Verteilung stellte sich zum Stichtag 31. Dezember 2016 wie folgt dar: Charlottenburg-Wilmersdorf: 17 Friedrichshain-Kreuzberg: 60 Lichtenberg: 27 Marzahn-Hellersdorf: 44 Mitte: 73 Neukölln: 104 Pankow: 11 Reinickendorf: 39 Spandau: 25 Steglitz-Zehlendorf: 10 Tempelhof-Schöneberg: 36 Treptow-Köpenick: 15 Bei der Polizei werden im TOE-Programm Kiezorientierte Mehrfachtäter (KoMT), Schwellentäter (ST) und Intensivtäter (IT) bearbeitet. Dabei setzt sich die Personengruppe der 4 Intensivtäter aus den gemeinsamen Intensivtäterinnen und Intensivtätern von Polizei und Staatsanwaltschaft und den bei der Polizei darüber hinaus geführten Intensivtäterinnen und Intensivtätern zusammen. Die Zahlen für das TOE-Programm stellen sich wie folgt dar: 2015 Anzahl der 17 jährigen (Jahrgang 1998) Anzahl der 16 jährigen (Jahrgang 1999) Anzahl der 15 jährigen (Jahrgang 2000) Anzahl der 14 jährigen (Jahrgang 2001) Gesamtanzahl aller Altersgruppen Jugendliche IT 40 29 16 10 95 männlich 37 27 14 8 86 weiblich 3 2 2 2 9 Jugendliche IT (mit Migrationshintergrund) 14 18 7 5 44 männlich 12 18 6 5 41 weiblich 2 0 1 0 3 Jugendliche ST 15 4 7 2 28 männlich 14 4 7 2 27 weiblich 1 0 0 0 1 Jugendliche ST (mit Migrationshintergrund) 7 1 7 0 15 männlich 6 1 7 0 14 weiblich 1 0 0 0 1 Jugendliche KoMT 41 38 25 20 124 männlich 38 31 21 20 110 weiblich 3 7 4 0 14 Jugendliche KoMT (mit Migrationshintergrund) 15 11 9 9 44 männlich 14 10 8 9 41 weiblich 1 1 1 0 3 2016 Anzahl der 17 jährigen (Jahrgang 1999) Anzahl der 16 jährigen (Jahrgang 2000) Anzahl der 15 jährigen (Jahrgang 2001) Anzahl der 14 jährigen (Jahrgang 2002) Gesamtanzahl aller Altersgruppen Jugendliche IT 37 18 24 4 83 männlich 34 16 22 4 76 weiblich 3 2 2 0 7 Jugendliche IT (mit Migrationshintergrund) 22 10 13 3 48 männlich 22 9 13 3 47 weiblich 0 1 0 0 1 Jugendliche ST 10 11 3 0 24 5 männlich 9 10 3 0 22 weiblich 1 1 0 0 2 Jugendliche ST (mit Migrationshintergrund) 3 7 1 0 11 männlich 2 7 1 0 10 weiblich 1 0 0 0 1 Jugendliche KoMT 42 35 31 11 119 männlich 36 32 30 10 108 weiblich 6 3 1 1 11 Jugendliche KoMT (mit Migrationshintergrund) 9 14 11 3 37 männlich 9 12 11 2 34 weiblich 0 2 0 1 3 4. Wie viele Straftaten und welche Delikte wurden in den Jahren 2015 und 2016 jeweils von jugendlichen kiezorientierten Mehrfachtätern, Schwellen- und Intensivtätern in den einzelnen Bezirken verübt analog der Antwort auf Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 17/15413? Zu 4.: Für die Tätergruppe der gemeinsamen Intensivtäterinnen und Intensivtäter von Polizei und Staatsanwaltschaft werden entsprechende Daten nicht erhoben. Die nachfolgenden Tabellen führen nur die Straftaten auf, bei denen die Tatverdächtigen aus der Tätergruppe des polizeilichen TOE-Programms stammen. Hierzu ist anzumerken , dass die Auswertemöglichkeiten hinsichtlich der Altersgruppe ab dem Jahr 2016 durch differenziertere Abfrageparameter verbessert wurden. Eine direkte Vergleichbarkeit mit den Zahlen der Vorjahre ist daher nicht gegeben. Die Zusammensetzung der als IT, ST und KoMT erfassten Personen kann unter Umständen täglich variieren. Die folgenden Tabellen berücksichtigen alle Delikte, bei denen am Stichtag 1. Januar 2016 bzw. 1. Januar 2017 als Tatverdächtige IT, ST und KoMT im Polizeilichen Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung (POLIKS) erfasst waren: Intensivtäter (IT) Delikt Anzahl 2015 Anzahl 2016 Straftaten gegen das Leben 0 3 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 2 5 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 335 416 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 77 208 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 122 155 Vermögens- und Fälschungsdelikte 104 144 sonstige Straftaten nach dem *StGB 139 160 strafrechtliche Nebengesetze 58 89 Gesamt 837 1180 * StGB = Strafgesetzbuch 6 Schwellentäter (ST) Delikt Anzahl 2015 Anzahl 2016 Straftaten gegen das Leben 0 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 3 3 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 136 183 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 43 87 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 36 57 Vermögens- und Fälschungsdelikte 17 24 sonstige Straftaten nach dem StGB 57 60 strafrechtliche Nebengesetze 31 44 Gesamt 323 459 Kiezorientierte Mehrfachtäter (KoMT) Delikt Anzahl 2015 Anzahl 2016 Straftaten gegen das Leben 0 3 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 7 5 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 267 235 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 184 201 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 119 107 Vermögens- und Fälschungsdelikte 100 129 sonstige Straftaten nach dem StGB 200 228 strafrechtliche Nebengesetze 61 73 Gesamt 938 981 Eine Angabe zu den von den jugendlichen kiezorientierten Mehrfachtätern, Schwellenund Intensivtätern verübten Straftaten je Bezirk ist nicht möglich. 5. Welchen Anteil hatten Straftaten von jugendlichen kiezorientierten Mehrfachtätern, Schwellen- und Intensivtätern in den Jahren 2015 und 2016 an der Gesamtzahl von durch Jugendliche verübte Straftaten analog der Antwort auf Frage 3 der Schriftlichen Anfrage 17/15413? Zu 5.: Die Gesamtzahl aller verübten Straftaten in Berlin durch Jugendliche in den Jahren 2015 und 2016 stellt technisch bedingt die Gesamtzahl aller Straftaten dar, bei denen mindestens ein Jugendlicher als Tatverdächtiger ermittelt worden ist. Waren mehrere Jugendliche an einer Straftat beteiligt, wird nur ein Delikt gezählt. Bei der Auflistung der Straftaten der jugendlichen IT, ST und KoMT wird dagegen jeder Tatverdächtige mit jeder begangenen Straftat berücksichtigt; werden bei einer Straftat mehrere Tatverdächtige ermittelt, wird das Delikt entsprechend mehrfach gezählt. Die Berechnung des prozentualen Anteils von IT, ST und KoMT an den Gesamtstraftaten enthält daher eine gewisse Unschärfe. Auf dieser Berechnungsgrundlage stellt sich der Anteil der als IT, ST und KoMT geführten Jugendlichen an der Gesamtzahl der Straftaten, an denen mindestens ein Jugendlicher beteiligt war, wie folgt dar: Straftaten 2015 2016 Jugendliche gesamt 17.923 18.366 Jugendliche IT, ST, KoMT 2.098 2.590 Prozentualer Anteil 11,71 % 14,10 % 7 6. Welche erzieherischen und pädagogischen Maßnahmen gibt es in Berlin für Jugendstraftäter und wie oft wurden diese Maßnahmen jeweils in den Jahren 2015 und 2016 angewandt? Zu 6.: Im Jahr 2015 sind insgesamt (gegebenenfalls auch nebeneinander) 1.566 Zuchtmittel und 846 Erziehungsmaßregeln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) angeordnet worden. Bei den Zuchtmitteln wurde in 241 Fällen eine Verwarnung nach § 14 JGG ausgesprochen. In 798 Fällen wurden Auflagen nach § 15 JGG erteilt, nämlich in 35 Fällen Wiedergutmachung, in 160 Fällen die Zahlung eines Geldbetrages, in 592 Fällen Arbeitsleistungen, in 1 Fall eine Entschuldigung und in 10 Fällen Arbeitsleistungen und Entschuldigungen. In 527 Fällen wurde ein Arrest verhängt. Davon entfielen auf den Dauerarrest 324 Fälle, auf den Kurzarrest 83 Fälle und auf den Freizeitarrest 117 Fälle. Für den Jugendarrest gemäß § 16a JGG (Jugendwarnarrest) sind statistisch 3 Fälle erfasst . Als Erziehungsmaßregeln wurden in 837 Fällen Weisungen, in einem Fall die Heimerziehung und in 8 Fällen Erziehungsbeistandschaften angeordnet. Im Jahr 2016 sind insgesamt (gegebenenfalls auch nebeneinander) 1.408 Zuchtmittel und 863 Erziehungsmaßregeln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes angeordnet worden . Bei den Zuchtmitteln wurde in 254 Fällen eine Verwarnung nach § 14 JGG ausgesprochen . In 657 Fällen wurden Auflagen nach § 15 JGG erteilt, nämlich in 21 Fällen Wiedergutmachung, in 139 Fällen die Zahlung eines Geldbetrages, in 495 Fällen Arbeitsleistungen und in 2 Fällen Arbeitsleistungen und Entschuldigungen. In 497 Fällen wurde ein Arrest verhängt. Davon entfielen auf den Dauerarrest 302 Fälle, auf den Kurzarrest 54 Fälle und auf den Freizeitarrest 139 Fälle. Für den Jugendarrest gemäß § 16a JGG (Jugendwarnarrest) sind statistisch 2 Fälle erfasst. Als Erziehungsmaßregeln wurden in 842 Fällen Weisungen und in 21 Fällen Erziehungsbeistandschaften angeordnet. 7. Wie viele der jugendlichen Straftäter wurden in den Jahren 2015 und 2016 nach Jugend- und Erwachsenenstrafrecht , zu Erziehungsmaßregelungen, Zuchtmitteln oder einer Gefängnisstrafe verurteilt und wie viele Verurteilungen wurden zur Bewährung ausgesetzt? Zu 7.: Im Jahr 2015 wurden 723 Heranwachsende nach allgemeinem Strafrecht verurteilt , davon 6 zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung, 20 zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, und 697 zu Geldstrafen. Im Jahr 2016 wurden 775 Heranwachsende nach allgemeinem Strafrecht verurteilt, davon 6 zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung, 22 zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, und 747 zu Geldstrafen. Soweit es Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht betrifft, orientieren sich die nachfolgend angegebenen statistischen Zahlen an der jeweils schärfsten verhängten Sanktion . So bleibt außer Betracht, dass gemäß § 8 Absatz 1 JGG Erziehungsmaßregeln und Zuchtmittel, ebenso mehrere Erziehungsmaßregeln oder mehrere Zuchtmittel nebeneinander angeordnet werden können (vgl. hierzu aber die Antwort zu 6.). Demnach erfolgten im Jahr 2015 insgesamt 2.136 Verurteilungen nach Jugendstrafrecht (davon gegen Heranwachsende:1.179). Es wurden 184 Jugendstrafen ohne Bewährung verhängt (davon gegen Heranwachsende: 119) und 221 Jugendstrafen, deren Vollstre- 8 ckung zur Bewährung ausgesetzt wurde (davon gegen Heranwachsende: 136). In 1.323 Fällen wurden als schärfste Sanktionen Zuchtmittel (davon gegen Heranwachsende: 693) und in 408 Fällen Erziehungsmaßregeln (davon gegen Heranwachsende: 231) verhängt . Im Jahr 2016 erfolgten insgesamt 2.063 Verurteilungen nach Jugendstrafrecht (davon gegen Heranwachsende: 1.060). Es wurden 199 Jugendstrafen ohne Bewährung verhängt (davon gegen Heranwachsende: 122) und 204 Jugendstrafen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde (davon gegen Heranwachsende: 125). In 1.190 Fällen wurden als schärfste Sanktionen Zuchtmittel (davon gegen Heranwachsende: 588) und in 470 Fällen Erziehungsmaßregeln (davon gegen Heranwachsende: 225) verhängt. 8. Wie viele der jugendlichen Intensivtäter wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 zu einer Haftstrafe verurteilt und zu welchen Strafen wurden jene verurteilt, die nicht inhaftiert wurden und wie viele wurden zu Sozialarbeit und zu welchen anderen pädagogischen Maßnahmen verurteilt? Zu 8.: Zu den Verurteilungen von Intensivtäterinnen und Intensivtätern wird seit Gründung der Intensivtäterabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin im Jahr 2003 eine fortlaufende Statistik geführt, ohne zwischen jugendlichen, heranwachsenden oder erwachsenen Intensivtäterinnen und Intensivtätern zu unterscheiden. Mit Stand vom 31. Dezember 2016 wurde in bisher 5.060 Verfahren Anklage gegen 7.636 Personen - davon gegen eine Reihe von Angeschuldigten mehrfach - erhoben. In 4.676 Fällen wurde Anklage gegen Intensivtäterinnen und Intensivtäter erhoben. In 5.996 Fällen - nach Abzug von Verfahrensverbindungen - ergingen gerichtliche Entscheidungen, die hinsichtlich der eingetragenen Intensivtäterinnen und Intensivtäter vielfach auf Jugend- oder Freiheitsstrafen lauteten. So wurde in 45,6 % der Urteile bei Intensivtäterinnen und Intensivtätern eine Jugendstrafe und in 13,8 % eine Freiheitsstrafe verhängt. Von diesen Strafen waren bei den Intensivtäterinnen und Intensivtäter 67,3 % der Freiheitsstrafen und 61,7 % der Jugendstrafen unbedingt, das heißt ohne Bewährungsaussetzung. In 40,6 % der Verfahren ergingen sonstige Entscheidungen wie etwa die Verhängung von Arrest oder die Anordnung richterlicher Weisungen und Auflagen. 9. Wie viele der Jugendstraftäter sind nach ihrer jeweiligen Verurteilung oder Maßnahme in den Jahren 2015 und 2016 rückfällig geworden? Zu 9.: Auf die Antwort auf Frage 4 der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/16 271 wird verwiesen und ergänzend mitgeteilt, dass inzwischen auch für den Zeitraum bis 2013 eine berlinspezifische Rückfalluntersuchung in Auftrag gegeben wurde, die aber noch nicht vorliegt. 10. Wie viele Diversionsverfahren wurden in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführt analog der Antwort auf Frage 7 der Schriftlichen Anfrage 17/16271? Zu 10.: Für die Polizei Berlin kommen nach der Gemeinsamen Diversionsrichtlinie der Senatsverwaltungen für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, für Inneres und Sport sowie für Bildung, Jugend und Familie die Möglichkeiten für Diversionsverfahren nach § 45 Absatz 1 JGG (sanktionslose Einstellung), nach § 45 Absatz 2 1. Alternative JGG (normverdeutlichendes Gespräch und bereits ausreichend eingeleitete/erfolgte erzieherische Maßnahmen) und 2. Alternative (Durchführung einer erzieherischen Maßnahme durch die pädagogische Fachkraft des Diversionsbüros) in Betracht. Das normenverdeutlichende Gespräch durch die Polizeibeamtin oder den Polizeibeamten ist nach Überarbeitung der Diversionsrichtlinie zum 15. September 2014 keine erzieherische Maßnahme mehr im Sinne des § 45 Absatz 2 JGG. Das nunmehr geforderte 9 erzieherisch orientierte Gespräch hat durch die Staatsanwaltschaft oder in Absprache mit der Staatsanwaltschaft durch die Polizei zu erfolgen. Daraus ergibt sich eine unmittelbare Auswirkung auf § 45 Absatz 2 1. Alternative JGG. Die nachfolgende Tabelle enthält die Anzahl der von der Polizei Berlin vorgeschlagenen Diversionsmaßnahmen für die Jahre 2015 und 2016: Übersicht der Diversionsvorgänge 2015 2016 Diversionsverfahren gesamt 4.691 4.446 nach § 45 I JGG 3.573 3.341 nach § 45 II 1. Alt. JGG 428 396 nach § 45 II 2. Alt. JGG 690 709 Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft auch ohne polizeilichen Vorschlag von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, von der Strafverfolgung abzusehen, und auch die Jugendgerichte haben noch in vielen Fällen zur Diversion gegriffen und von einer förmlichen Verurteilung abgesehen. So erfolgten im Jahr 2015 insgesamt 8.704 Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft nach § 45 JGG, bei Gericht noch in weiteren 3.802 Fällen Einstellungen nach § 47 JGG. Im Jahr 2016 belief sich die Zahl der Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft nach § 45 JGG auf 9.224, die der Einstellungen durch das Gericht gemäß § 47 JGG auf 3.442. Berlin, den 27. November 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-12649 S18-12649