Drucksache 18 / 12 650 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 07. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. November 2017) zum Thema: Vollzug des Jugenddauer-, Jugendkurz-, Jugendfreizeit- und Jugendwarnschussarrests 2016 und Antwort vom 27. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 650 vom 7. November 2017 über Vollzug des Jugenddauer-, Jugendkurz-, Jugendfreizeit- und Jugendwarnschussarrests 2016 ______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2016 Jugenddauerarrest, Jugendkurzarrest und Jugendfreizeitarrest verhängt, wie alt waren die jeweiligen Verurteilten und welchem Geschlecht gehörten sie jeweils an (bitte die Auflistung in der Antwort auf Frage 1 der Drs. 17/18434 fortschreiben)? Zu 1.: Ausweislich der Strafverfolgungsstatistik, welche von den Gerichten erhoben wird, sind im Jahr 2016 Arreste in folgender Anzahl verhängt worden: Dauerarrest Kurzarrest Freizeitarrest Männliche Verurteilte: 263 37 118 Weibliche Verurteilte: 39 17 21 Insgesamt: 302 54 139 Bezüglich der vollstreckten Jugendarreste ist eine weitergehende statistische Differenzierung im Sinne der Anfrage möglich. Insoweit ergeben sich für das Jahr 2016 folgende Daten, welche von der Jugendarrestanstalt Berlin- Brandenburg erhoben werden und sich ausschließlich auf Berliner Arrestierte beziehen: Dauerarrest gesamt/männlich/weiblich Kurzarrest gesamt/männlich/weiblich Freizeitarrest gesamt/männlich/weiblich 481/431/50 40/30/10 159/133/26 2 Von der Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg werden statistisch auch die Beschlussarreste (sogenannte Beugearreste) nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) oder § 15 Abs. 3 Satz 2 JGG, der in allen Arrestformen verhängt werden kann, erfasst, so dass diese Zahlen von denen der Strafverfolgungsstatistik abweichen. Von der Gesamtzahl der Dauer-, Kurz- und Freizeitarreste sowie der Beugearreste ergibt sich eine Aufteilung nach Alter der Arrestierten wie folgt: Gesamt/männlich/weiblich 14 bis unter 16 Jahre 70/61/9 16 bis unter 18 Jahre 194/154/40 18 Jahre und älter 416/379/37 2. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2016 ein Jugendwarnschussarrest verhängt, wie alt waren die jeweiligen Verurteilten und welchem Geschlecht gehörten sie jeweils an? Zu 2.: Nach der Strafverfolgungsstatistik sind im Jahr 2016 in Berlin zwei derartige Arreste gegen männliche Verurteilte verhängt worden. Das Alter wird nicht statistisch erfasst. 3. Wie viel Zeit verging im Jahr 2016 durchschnittlich zwischen dem Rechtsakt der Anordnung und dem Antritt eines Jugenddauerarrests, Jugendkurzarrests und Jugendfreizeitarrests? Zu 3.: Im Jahr 2016 betrug die durchschnittliche Dauer zwischen Rechtskraft der Arrestanordnung und Arrestantritt 11,07 Wochen. Bei der statistischen Erhebung wird nicht zwischen den verschiedenen Arrestformen unterschieden. 4. Wie viel Zeit verging im Jahr 2016 durchschnittlich zwischen dem Rechtsakt der Anordnung und dem Antritt eines Jugendwarnschussarrests? Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wie viele Jugendstraftäter mussten im Jahr 2016 beim Antritt ihres Dauerarrests, Kurzarrests und Freizeitarrests aufgrund einer Vollbelegung der Jugendarrestanstalt oder aus welchen anderen Gründen ihren Arrestantritt später antreten (bitte die Auflistung in der Antwort auf Frage 5 der Drs. 17/18434 fortschreiben )? Zu 5.: Ein späterer Antritt zum Arrest war in keinem Fall notwendig. 6. Wie viele Jugendstraftäter mussten im Jahr 2016 beim Antritt ihres Warnschussarrests aufgrund einer Vollbelegung der Jugendarrestanstalt oder aus welchen anderen Gründen ihren Arrestantritt später antreten ? Zu 6.: Auch für den Warnschussarrest war ein späterer Antritt nicht notwendig. Eine Vollbelegung der Jugendarrestanstalt bestand 2016 zu keiner Zeit. 7. Wie viele Jugendstraftäter konnten im Jahr 2016 ihren Dauerarrest, Kurzarrest und Freizeitarrest gar nicht antreten (bitte die Auflistung in der Antwort auf Frage 7 der Drs. 17/18434 fortschreiben)? 3 Zu 7.: Für das Jahr 2016 sind folgende Daten zum Antritt der angeordneten Arreste erfasst : 2016 Anordnungen Ladungen Antritt männlich weiblich männlich weiblich männlich weiblich 316 64 314 64 293 56 100 % 100 % 99,34 % 100 % 92,72 % 87,50 % Eine gesonderte statistische Erfassung der Gründe für den Nichtantritt eines Arrestes findet nicht statt. 8. Wie viele Jugendstraftäter konnten im Jahr 2016 ihren Warnschussarrest gar nicht antreten? Zu 8.: Jede/jeder Verurteilte, der ordnungsgemäß zum Arrestantritt geladen werden konnte, konnte ihren/seinen Arrest entsprechend antreten. Berlin, den 27. November 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung S18-12650 S18-12650