Drucksache 18 / 12 651 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König (SPD) vom 02. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. November 2017) zum Thema: Sanierung der Turnhalle des OSZ Georg Schlesinger und Antwort vom 27. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Bettina König (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12651 vom 02. November 2017 über Sanierung der Turnhalle des OSZ Georg Schlesinger ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In meiner Schriftlichen Anfragen vom 25. Juli 2017, Drucksachennr. 18/12069, teilte mir der Senat mit, dass die Sanierung der Turnhalle des OSZ Georg Schlesinger in der Kühleweinstraße in Reinickendorf zum Januar 2018 abgeschlossen und die Halle dann wieder für den Schulsport nutzbar sei. Wie ist der derzeitige Stand der Sanierungen und kann dieser Termin gehalten werden? Zu 1.: Der ursprünglich geplante Fertigstellungstermin für die Sanierung der Sporthalle im Januar 2018 kann nicht mehr realisiert werden. 2. Wenn nein, wieso nicht und wann werden die Sanierungen dann abgeschlossen sein? Zu 2.: Der Umfang der Sanierungsmaßnahmen hat sich gegenüber dem beim Einvernehmenstermin mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) festgestellten Umfang erheblich erweitert (s. Antwort zu 3.). Als neuer Termin für die Fertigstellung wird der August 2018 angenommen. Dies wurde der Schule auch bereits mitgeteilt. 3. Welche konkreten Sanierungsmaßnahmen müssen an dieser Halle durchgeführt werden? - - 2 Zu 3.: Die üblichen Sanierungsmaßnahmen in den Sporthallen nach der Flüchtlingsunterbringung beinhalten im Wesentlichen Reparaturen an Wand-, Decken- und Bodenflächen in den eigentlichen Hallen sowie in den Nebenräumen, teilweise auch den Ersatz von Bodenbelägen (Fliesen und Linoleum). Außerdem werden sämtliche technische Anlagen überprüft, alle Leuchtmittel ausgetauscht, alle Fenster und Türen gang- und schließbar gemacht, z.T. auch Türen ausgetauscht sowie umfassende Maler- und Reinigungsarbeiten durchgeführt. Weitere, zusätzliche Maßnahmen sind auf den baulichen Zustand der Halle insgesamt zurückzuführen und stehen nicht im Zusammenhang mit der Zwischennutzung als Notunterkunft . Dies betrifft insbesondere die Trinkwasseranlage, die schadstoffbelasteten Decken in den Hallen und ältere Wasserschäden in den Umkleide- und Sanitärräumen. Eine Analyse der Trinkwasseranlage der Sporthalle vom Sommer dieses Jahres hat ergeben , dass diese aus hygienischen Gründen komplett ausgetauscht werden muss. Weiterhin müssen nach einer Schadstoffbeprobung der Dämmung in den abgehängten Decken der Sporthalle diese vollständig demontiert und entsorgt werden. Anschließend müssen neue Decken und in der Folge auch eine neue Beleuchtungsanlage in der Halle montiert werden. Zusätzlich sind Wasserschäden in den Umkleide- und Sanitärräumen aufgetreten, deren Ursache bisher noch nicht geklärt werden konnte. 4. Ist die Finanzierung des Bündnisses für den Schulsport für das Jahr 2018 sichergestellt und welche Summe wird der Senat dafür bereitstellen? Zu 4.: Die Finanzierung des Bündnisses für den Schulsport ist auch für das Jahr 2018 im Rahmen der Haushaltswirtschaft sichergestellt. Der genaue Bedarf kann gegenwärtig noch nicht festgelegt werden, da erst mit Abschluss der Sanierung der Sporthallen der genaue Termin für die Wiederaufnahme des Schulsports für die Schule feststeht. Grundsätzlich gilt: Die von ehemaligen Flüchtlingsbelegungen betroffenen Schulen sind solange teilnahmeberechtigt wie sie nicht über ihre Sporthalle verfügen können. Berlin, den 27. November 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12651 S18-12651