Drucksache 18 / 12 652 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) vom 09. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. November 2017) zum Thema: Deutsche Sprache als Umgangssprache im Berliner Polizeidienst und Antwort vom 24. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12652 vom 9. November 2017 über Deutsche Sprache als Umgangssprache im Berliner Polizeidienst Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist dem Senat bekannt, dass Beamte der Bereitschaftspolizei des Landes Berlin festgestellt haben, dass sich Polizeibeamte während des Dienstes und in Gegenwart ihrer deutschen Kollegen in nicht-deutscher Sprache unterhalten? Zu 1.: Ja, der Gebrauch einer Fremdsprache zwischen Dienstkräften während des Dienstes wurde durch Vorgesetzte vereinzelt festgestellt. 2. Ist dem Senat bekannt, dass sich Beamte über einen sie von der auch dienstlichen Kommunikation ausschließenden Sprachgebrauch beklagen? Zu 2.: Derartige Beschwerden sind nicht bekannt. 3. Wie beurteilt der Senat den in Frage 1) geschilderten Sachverhalt? 4. Wie beurteilt der Senat die Gefahr, dass durch den Gebrauch von Fremdsprachen innerhalb des Dienstes eine nicht nachvollziehbare, der Dienstaufsicht entzogene zusätzliche Kommunikationsebene besteht? Zu 3. und 4.: Die gemeinsame behördliche Sprache ist Deutsch. Diese gemeinsame Sprache bildet die Grundlage für eine gute, transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit innerhalb der Behörde. Sofern in Einzelfällen durch die Verwendung einer Fremdsprache diese Transparenz nicht gewährleistet ist, ist derartiges Verhalten offen durch Vorgesetzte oder Mitarbeitende anzusprechen und zu unterbinden. Darüber hinaus wird sprachliche Vielfalt innerhalb der Polizei Berlin geschätzt. Fremdsprachenkompetenzen können bei der Dienstverrichtung sehr hilfreich sein, z. B. bei dienstlichen Kontakten von Polizeibediensteten zu Berlinbesuchenden aus aller Welt. Seite 2 von 3 5. Wie positioniert sich der Senat zu der Forderung, dienstlich anzuordnen, zu kontrollieren und durchzusetzen, dass innerhalb des Dienstes ausschließlich die deutsche Sprache (mit Ausnahme von Dolmetschertätigkeiten) verwendet wird? Zu 5.: Allen Dienstkräften der Polizei Berlin ist bekannt, dass Deutsch die gemeinsame behördliche Sprache ist. Wird in Einzelfällen, einer bestimmten Situation nicht angemessen, dennoch eine Fremdsprache verwandt, ist wie vorstehend beschrieben zu verfahren. 6. Nach welchen Kriterien wird die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift bei der Einstellung und Ausbildung von Polizeischülern festgestellt? Zu 6.: Voraussetzung für die Einstellung in den Polizeidienst sind Deutschkenntnisse, die die „Ausbildungsfähigkeit“ bzw. „Studierfähigkeit“ sicherstellen. Im Multiple-Choice- Verfahren des Deutschtests werden insbesondere die grundlegenden Kenntnisse in Rechtschreibung, Grammatik, Interpunktion und von Fremdwörtern auf dem genannten Niveau geprüft. Ein Nichtbestehen des Deutschtests führt zum Ausschluss aus dem weiteren Auswahlverfahren. Zum Ende des Auswahlverfahrens findet im Rahmen eines halbstandardisierten Gespräches eine persönliche Vorstellung statt. Hierbei werden Fragen gestellt, bei deren Beantwortung sich auch die sprachlichen Fähigkeiten der Bewerberinnen und Bewerber offenbaren. Die persönliche Vorstellung dient mithin der „Abschlusskontrolle“ auch zum Sprachniveau der Bewerberinnen und Bewerber. Über diese als Mindestanforderungen definierten Deutschkenntnisse hinausgehende Kenntnisse und Fähigkeiten sind im Rahmen der Ausbildung zu vermitteln. Zu Beginn der Ausbildung wird deshalb die Leistungsfähigkeit der Auszubildenden durch ein Einstufungsdiktat festgestellt. Ziel ist hierbei, im Rahmen des regulären Unterrichtes sowie des –für leistungsschwache Auszubildende verpflichtenden- Förderunterrichtes im Lehrgebiet Deutsch ein ansprechendes, möglichst einheitliches Sprachniveau herzustellen. 7. Hat es in den letzten zehn Jahren eine Änderung bzw. Absenkung der Leistungsanforderungen hinsichtlich der Beherrschung der deutschen Sprache für Angehörige der Berliner Polizei gegeben? 8. Wenn dies bejaht wird: Welches waren die Gründe dafür? Zu 7. und 8.: Im Jahr 2010 wurde ein vollständig neues Auswahlverfahren eingeführt, um die Abläufe effizienter zu gestalten und die teilweise 40 Jahre alten Tests zu modernisieren. Für den in das neue Verfahren implementierten Deutschtest wurde das bereits erläuterte Niveau festgelegt, die Testinhalte wurden von Deutschlehrerinnen und -lehrern der Polizeiakademie entwickelt. Da beide Testverfahren völlig unterschiedlich aufgebaut und nicht vergleichbar sind, lässt sich keine allgemeine Aussage dazu treffen, ob es Änderungen in den Leistungsanforderungen hinsichtlich des Beherrschens der deutschen Sprache gegeben hat. Die Quote des Nichtbestehens des Deutschtests (ca. 35%) zeigt Seite 3 von 3 jedoch keine signifikanten Unterschiede, sodass von einem im Wesentlichen gleichen Niveau der Anforderungen auch nach Umstellung auf das neue Auswahlverfahren ausgegangen werden kann. Seit Einführung des neuen Einstellungsverfahrens im Sommer 2010 wurden keine Veränderungen der erforderlichen Grenzwerte vorgenommen, die im Laufe des Testverfahrens bei den unterschiedlichen Stationen mindestens erreicht werden müssen. 9. Unterliegt die Kontrolle der Sprachbeherrschung bei nicht-deutschen Muttersprachlern anderen Leistungskriterien als bei deutschen Muttersprachlern? 10. Gibt es bei den Leistungskontrollen zur Beherrschung der deutschen Sprache innerhalb der Polizeiausbildung Anweisungen, Anleitungen, Hinweise oder ähnliche Äußerungen, nach denen andere Maßstäbe als bei deutschen Muttersprachlern anzuwenden sind? Zu 9. und 10.: Sowohl die Kontrolle der Sprachbeherrschung als auch die Bewertung der erbrachten Sprachleistungen unterliegt einheitlichen Leistungskriterien und erfolgt mit einheitlichen Maßstäben, unabhängig von der Herkunft bzw. Einwanderungsgeschichte. 11. Wie setzt der Senat die Forderung durch, dass es bei Angehörigen des Polizeidienstes keinen Niveauunterschied in der Beherrschung der deutschen Sprache geben darf? Zu 11.: Niveauunterschiede auch im Beherrschen von Sprachen sind in großen Gruppen, so auch in der Polizei Berlin, unvermeidbar. Dennoch wird während des Deutschunterrichtes im Rahmen der Ausbildung ein besonderer Fokus auf die Vermittlung allgemein ansprechender Sprachfertigkeiten gelegt. Berlin, den 24. November 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport S18-12652 S18-12652