Drucksache 18 / 12 653 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 07. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. November 2017) zum Thema: Zukunft der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik II und Antwort vom 27. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Tim- Christopher Zeelen (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 12 653 vom 07.11.2017 über Zukunft der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik II Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie erklärt sich die Diskrepanz zwischen den Antworten auf meine Schriftliche Anfrage vom 9. August 2017 und dem Zitat einer Vivantes-Sprecherin in der Berliner Morgenpost vom 20. Oktober 2017, insbesondere in Bezug auf Gespräche zur Nachnutzung des Geländes? Antwort zu 1: Eine inhaltliche Diskrepanz zwischen der bereits vorliegenden Antwort und dem Presseartikel wird nicht erkannt. Die BIM ist von der Vivantes mit der Vermarktung der Fläche beauftragt, konkrete Verkaufsgespräche sind nicht bekannt (siehe Antwort vom 07.08.2017 auf Schriftl. Anfrage Nr. 18/11844). Eine politische Entscheidung über die Nachnutzung des Geländes gibt es bislang noch nicht. Frage 2: Welche Ergebnisse hatte die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen durchgeführte städtebauliche Studie für das Gelände der früheren Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik? Antwort zu 2: Zweck der städtebaulichen Untersuchung war die Ermittlung des Potenzials für den Mietwohnungsneubau. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das Neubaupotenzial auf dem 46 Hektar großen Areal auf Grund des am Standort verbleibenden landeseigenen Krankenhauses des Maßregelvollzuges, der Wunsch nach einer dauerhaften Flüchtlingsunterbringung, der Sicherung von Infrastrukturflächen für den Bezirk, des bestehenden Denkmalschutzes und des alten, wertvollen Baumbestandes begrenzt ist. Zudem können die denkmalgeschützen ehemaligen Bettenhäuser nur mit umfangreichen Eingriffen in die Bausubstanz zu Wohnzwecken umgenutzt werden. 2 Frage 3: Steht das städtebauliche Konzept, wie gegenüber der Berliner Morgenpost mitgeteilt, bereits kurz vor der Vollendung? Antwort zu 3: Die städtebauliche Untersuchung ist – wie berichtet – auf der Arbeitsebene weitestgehend abgestimmt, muss aber noch den politischen Gremien zur Diskussion gestellt werden. Zuständig für die Schärfung und erforderliche planungsrechtliche Umsetzung des Konzeptes wäre aktuell das Bezirksamt Reinickendorf. Frage 4: Wann wird das städtebauliche Konzept fertig sein? Antwort zu 4: Siehe Punkt 3. Frage 5: Ist in der Turnhalle auf dem Gelände in Zukunft weiterhin Sportbetrieb geplant? Antwort zu 5: Die ehemals auf dem Gelände gelegene Sporthalle ist bereits vor längerer Zeit abgebrannt. Auf diesem Grundstücksareal soll als befristete Nutzung zeitnah für die Flüchtlingsunterbringung ein Tempohome errichtet werden. Die vorliegende städtebauliche Untersuchung berücksichtigt einen neuen Standort für eine Sporthalle. Es wird geprüft, ob ein Neubau im Zuge der Entwicklung realisiert werden kann. Frage 6: Wann und wie erfolgt die Beteiligung der Anwohner? Antwort zu 6: Die Planung wird vorgestellt, sobald ein tragfähiges Entwicklungsszenario vorliegt – voraussichtlich Anfang/Mitte 2018. Das Konzept spiegelt die Planungsabsicht der Verwaltung und politischen Gremien wider. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die Anwohnerinnen und Anwohner zu beteiligen. Die genaue Form der Beteiligung ist noch offen. Eine aktive Teilhabe der Bevölkerung wird begrüßt. Frage 7: Welche Planungen sieht das städtebauliche Konzept nach aktuellem Stand vor? Antwort zu 7: Das Konzept legt seinen Focus auf den mietpreisgünstigen Wohnungsbau. Es wird daneben geprüft, ob und wieviele Flüchtlingsplätze in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen zusätzlich realisiert werden können. Zudem wird die erforderliche soziale Infrastruktur in Neubauten oder im Bestand abgebildet. Frage 8: An welchen Standorten sollen Wohnungen entstehen und wer wird diese Wohnungen errichten? 3 Antwort zu 8: Der Mietwohnungsbau soll auf der westlichen Fläche im Bereich der „Sterngebäude“ (Haus 13, 24, 25) entstehen. Ob die denkmalgeschützten Bestandsgebäude für Wohnzwecke genutzt werden, ist noch offen. Die Schaffung von mietpreisgünstigem Wohnungsbau im Bestand ist vor dem Hintergrund der denkmalgerechten Sanierung eher unwahrscheinlich. Für den Mietwohnungsbau werden Gespräche mit einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft, aktuell mit der Gesobau, geführt. Frage 9: Werden Gebäude abgerissen, wenn ja, welche? Antwort zu 9: Die Häuser 24 und 25 sind aufgrund ihrer Struktur und des baulichen Zustandes längerfristig nicht für die Unterbringung von Flüchtlingen geeignet. Es sollen die Häuser 13, 24 und 25 abgebrochen werden. Die Entwicklung des Gesamtstandortes ist weiterhin in Abstimmung zwischen LAF, Senat und Bezirk. Frage 10: Wie kann der für Wittenau wichtige Stadtpark mit altem Baumbestand erhalten und für die Anwohner zugänglich gemacht werden, werden Bäume gefällt? Antwort zu 10: Für die bestehende private Parkanlage muss bei einer künftigen öffentlichen Zugänglichkeit ein Pflege- und Entwicklungskonzept erstellt werden. Es besteht die Absicht, das ehemalige private Klinikgelände für die Bevölkerung zu öffnen und zugänglich zu machen. Ob und in welchem Umfang Bäume gefällt werden, ist zu diesem Zeitpunkt noch unklar. Frage 11: Wie wird sichergestellt, dass die vermuteten Gräber und der ehemalige Friedhof nicht bebaut werden? Antwort zu 11: Es wird keine Bebauung im süd-westlichen Bereich des Klinikgeländes vorgesehen, da nicht abschließend geklärt ist, wo genau die Toten der NS-Zeit begraben wurden. Der Friedhofsbereich soll nach derzeitigem Stand auch nicht privatisiert werden, zusätzliche Sicherungsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich. Frage 12: Gibt der Senat den zwischen SPD und CDU in der vergangenen Legislaturperiode gefundenen Kompromiss auf, die Einrichtungen für Flüchtlinge ausgewogen auf die Berliner Ortsteile zu verteilen? Antwort zu 12: Es besteht weiterhin das Ziel, Einrichtungen für Flüchtlinge auf die Berliner Ortsteile zu verteilen. Allerdings wurde in der vergangenen Legislaturperiode auch vereinbart, dass an der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik eine höhere Anzahl von Flüchtlingen untergebracht werden soll. Im Rahmen der integrierten Entwicklung des Standortes wird nun nach einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Wohnungsbau und Flüchtlingsunterbringung gesucht. 4 Frage 13a: Welcher Art wird die Einrichtung sein, in der Geflüchtete untergebracht werden sollen? Antwort zu 13a: Auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik plant das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) einen Mix an Unterkünften zur Unterbringung von Flüchtlingen. Das heißt, dass an diesem Standort sowohl eine Erstaufnahmeeinrichtung als auch Gemeinschaftsunterkünfte mit verschiedenen Betreuungsschlüsseln entstehen sollen. Frage 13b: Inwiefern werden die Geflüchteten betreut werden? Antwort zu 13b: Alle geflüchteten Menschen, die derzeit in Unterkünften vom LAF untergebracht sind, erfahren je Unterkunft die Betreuung durch einen Heimleiter, Sozialarbeiter, Betreuungshelfer sowie Ehrenamtskoordinatoren. Das LAF plant zudem die Unterbringung von geflüchteten Menschen, die sich bspw. in Ausbildung oder Arbeit befinden, in Appartementstrukturen. In dieser Unterkunftsform soll die Betreuung sehr gering gehalten werden. Frage 13c: Wie lang wird die Einrichtung an diesem Ort bestehen? Antwort zu 13c: Es ist geplant, den Standort für die Unterbringung von Flüchtlingen langfristig zu nutzen. Frage 13d: Wer wird Träger der Einrichtung? Antwort zu 13d: Wenn neue Unterkünfte realisiert werden, muss die Trägerschaft im Vergabeverfahren europaweit ausgeschrieben werden. Aus diesem Grund kann das LAF derzeit keinen Träger benennen. Frage 13e: Wie viele Menschen werden dort voraussichtlich untergebracht? Antwort zu 13e: Die Zielgröße der maximal am Standort unterzubringenden Flüchtlinge kann derzeit noch nicht genannt werden. Die konkrete Anzahl hängt von dem zwischen Bezirk/Senat und LAF gemeinsam abgestimmten und umsetzbaren städtebaulichen Gesamtkonzept für diesen Standort ab. Zum Stichtag 15.11.2017 sind bereits 779 geflüchtete Menschen auf dem Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik untergebracht. Frage 13f: Was für ein Personenkreis von Geflüchteten wird dort untergebracht werden? 5 Antwort zu 13f: Das LAF strebt an, einen Mix an Familien, alleinreisenden Frauen und Männern sowie alleinerziehenden Frauen und Männern mit Kindern an dem Standort unterzubringen. Berlin, den 27.11.17 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen S18-12653 S18-12653