Drucksache 18 / 12 663 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 10. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2017) zum Thema: Aktueller Umsetzungsstand Schallschutzprogramm BER in Berlin II und Antwort vom 27. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1/2 Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12663 vom 10. November 2017 über Aktueller Umsetzungsstand Schallschutzprogramm BER in Berlin II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht ausschließlich aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) und die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) um Stellungnahmen gebeten. Sie sind in die Antwort einbezogen. 1. In meiner Schriftlichen Anfrage Nr. 18/12346 sind mir zwei Fragen nicht vollständig beantwortet worden, daher hier meine Nachfragen: 1.1. Wie hoch ist die durchschnittliche Entschädigungssumme aller bisher ausgegebener Anspruchsermittlungen Entschädigung (ASE-E), unabhängig von Größe, Lage, Ausstattung etc.? (Bitte eine konkrete Summe nennen und nicht niedrige, mittlere oder hohe x-stellige Summe angeben) 1.2. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten aller bisher ausgegebener Anspruchsermittlungen Bauliche Umsetzung (ASE-B), unabhängig von Größe, Lage, Ausstattung etc.? (Bitte eine konkrete Summe nennen und nicht niedrige, mittlere oder hohe x-stellige Summe angeben) Zu 1.1 und 1.2: Die Benennung von durchschnittlichen Entschädigungssummen fällt unter die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der FBB GmbH. Die Fragen können im Rahmen dieser Schriftlichen Anfrage nicht beantwortet werden. 2. Was versteht die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg in ihrem „Vollzugshinweis zum Planfeststellungsbeschluss „Ausbau Verkehrsflughäfen Berlin-Schönefeld“; Systematische Einzelfragen zur Umsetzung des baulichen Schallschutzes“ vom 14.09.2017 unter dem Begriff „Systematische Einzelfragen“? Zu 2.: Unter „systematischen Einzelfragen“ werden im Schreiben vom 14.09.2017 Fragestellungen zur Umsetzung der Auflagen zum passiven Schallschutz verstanden , die nicht rein einzelfallbezogen sind, sondern inhaltlich Potential bieten, dass ihre Beantwortung auf eine unbestimmte Anzahl weiterer Schallschutzlagen übertragbar ist. 3. In diesem Vollzugshinweis wird unter A. auf die bisher strittigen Raumhöhen in Wohngebäuden eingegangen und unter Verweis auf die neu gefasste Brandenburgische Bauordnung festgestellt, 2/2 dass „für den Bereich des Landes Brandenburg zu niedrige Raumhöhen ….. nicht mehr als Ausschlusskriterium für die Gewährleistung von Schallschutz gelten.“ Wird mit diesem Vollzugshinweis die Schutzwürdigkeit von genutztem Wohnraum in Berlin und Brandenburg unterschiedlich bewertet? Zu 3.: Die bauordnungsrechtlichen Vorgaben sind länderspezifisch. Aus diesem Grunde entstehen unabhängig von dem Vollzugshinweis Unterschiede im Hinblick auf die Frage der Schutzwürdigkeit von Räumen im Sinne des Planfeststellungsbeschlusses . 4. Wenn ja, wie wird der Senat den gleichwertigen Schutz der Berliner-Anspruchsberechtigten gegenüber den Brandenburgern herstellen? Zu 4.: Siehe Antwort auf Frage 3. 5. Wie wird die FBB GmbH die Anspruchsberechtigten in Berlin und Brandenburg über die aus dem neuen Vollzugshinweis ggf. erwachsenden Ansprüche hinsichtlich der Klärung der systematischen Einzelfragen zu Raumhöhen, Innendämmung / Außendämmung, Wintergärten und Küchen informieren ? Oder wie erfolgt die Information? Zu 5.: Zur Thematik Wohnküchen wurden die Anspruchsberechtigten im Rahmen der Nachbarschaftszeitung (Ausgabe Oktober 2017) informiert. Zu den Fragen Innendämmung /Außendämmung und Wintergärten besteht infolge des Vollzugshinweises kein weiterer Informationsbedarf. Die Anspruchsberechtigten wurden diesbezüglich bereits in mehr als 30 Informationsveranstaltungen der FBB, während der Schallschutztage 2016 und 2017, durch die Schallschutzbroschüre „Ihr Weg zum schallgeschützten Haus“ (Auflage 26.000 Stück) und in Einzelgesprächen informiert. Berlin, den 27.11.2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen S18-12663 S18-12663