Drucksache 18 / 12 664 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 10. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2017) zum Thema: Lichtsignalanlagen mit Einrichtung für Blinde und Sehbehinderte und Antwort vom 27. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Nov. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Harald Moritz (Grüne) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12664 vom 10. November 2017 über Lichtsignalanlagen mit Einrichtung für Blinde und Sehbehinderte Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Lichtsignalanlagen (LSA) gibt es in Berlin? Wie viele davon sind mit Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen ausgerüstet? Antwort zu 1.: Derzeit sind in Berlin rund 2100 Lichtsignalanlagen in Betrieb. 67% der Anlagen sind ganz oder teilweise für blinde und sehbehinderte Menschen ausgerüstet. Frage 2: Wie viele LSA, die Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen besitzen, sind auch mit akustischen Signalen und taktilen Elementen ausgerüstet? Antwort zu 2.: Rund 1400 Lichtsignalanlagen sind mit akustischen und/oder taktilen Signalen ausgestattet. Frage 3: Gibt es ein spezielles Umbauprogramm von LSA für die Bedürfnisse von blinden und sehbehinderten Menschen bzw. wann werden LSA so ausgestattet? Ist dabei immer der Einbau von akustischen Signalen und taktilen Elementen vorgeschrieben oder sind auch Zwischenschritte möglich? Antwort zu 3.: In Berlin werden grundsätzlich alle Neu- und Ersatzbauten behindertengerecht ausgestattet. Es erfolgt generell eine Vollausstattung, das heißt es werden akustische und taktile Signalgeber sowie Rillenplatten vorgesehen. Im Rahmen der Modernisierung von Lichtsignalanlagen wurde in den vergangenen Jahren jeweils 1 Million Euro für die behindertengerechte Ausstattung einzelner Lichtsignalanlagen zur Verfügung gestellt. Die Auswahl der Anlagen erfolgt in Abstimmung mit dem allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin (ABSV). 2 Frage 4: Wie viele LSA werden jährlich so ausgerüstet? Antwort zu 4.: Im Durchschnitt werden jährlich 30 bis 35 derartige Anlagen in Betrieb genommen. Frage 5: Ist es richtig, dass es in Berlin zwei Typen von Anforderungstastern gibt und die älteren (grauer Kasten) durch die neuen (gelben) Typen ersetzt werden können? Wenn ja, sind über den Austausch der Anforderungstaster noch weitere Arbeiten deshalb erforderlich? Antwort zu 5.: Ja, es sind noch unterschiedliche Arten der Anforderungstaster/Vibratoren im Einsatz. Die alten Anforderungs- und Signalisierungseinheiten können in der Regel durch moderne Typen ohne weitere Arbeiten ersetzt werden. Im Einzelfall kann eine zusätzliche Montageplatte zum Einsatz kommen. Frage 6: Wie viele LSA sind noch mit den alten Anforderungstastern ausgestattet? Antwort zu 6.: Der Typ des Anforderungstasters ist in der Datenbank nicht erfasst. Nach einer groben Schätzung sind an ca. 10% der Lichtsignalanlagen noch die alten Taster im Einsatz. Frage 7: Was würde die Umrüstung der noch vorhandenen alten Anforderungstaster auf den neuen Typ kosten? Antwort zu 7.: Der Austausch eines einzelnen Tasters schlägt mit rund 700 Euro zu Buche. Bei 10 % der umzurüstenden Anlagen wären das rund 140 Lichtsignalanlagen. Bei einer geschätzten durchschnittlichen Anzahl von 12 Anforderungstastern pro Lichtsignalanlage ergäben sich Gesamtkosten von rund 1,2 Millionen Euro. Frage 8: Ist dem Senat bekannt, dass es bei den blinden und sehbehinderten Menschen durch diese unterschiedlichen Anforderungstastern mitunter zu Problemen bei der Anforderung ihres Ampelsignals kommt? Antwort zu 8.: Blinde und sehbehinderte Menschen, die ihren Weg alleine durch die Stadt gehen, werden in der Regel durch Mobilitätstrainer geschult und auf die unterschiedlichen Anforderungstaster vorbereitet. Zudem achtet die Verkehrslenkung Berlin darauf, dass jeweils in einer Furt einheitliche Taster vorhanden sind. Gleichwohl wurde das Problem, dass es für einige blinde oder sehbehinderte Menschen schwierig ist, mit den unterschiedlichen Tastern umzugehen, an die Verkehrslenkung Berlin herangetragen. Aus diesem Grund hatte die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zusammen mit dem allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenverein Berlin den Flyer „Sicher über die Ampel gehen - Hinweise für blinde und sehbehinderte Menschen“ erstellen lassen. 3 Frage 9: Wie werden blinde und sehbehinderte Menschen über Bedienung und Funktion von LSA informiert? Ist das Faltblatt „Sicher über die Ampel gehen“ der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Zusammenarbeit mit dem ABSV noch verfügbar bzw. ist eine Neuauflage geplant? Antwort zu 9.: Der Flyer ist gedruckt nicht mehr vorrätig. Eine Neuauflage ist bisher nicht geplant. Berlin, den 27.11.17 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12664 S18-12664