Drucksache 18 / 12 666 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Michael Dietmann (CDU) vom 10. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2017) zum Thema: Vorbereitung der U8-Verlängerung – nächste Planungsschritte (II) und Antwort vom 28. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Michael Dietmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12666 vom 10. November 2017 über Vorbereitung der U8-Verlängerung – nächste Planungsschritte (II) Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Gilt die auf der Webseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz getroffene Feststellung „Der Stadtentwicklungsplan Verkehr wurde am 29. März 2011 (…) mit dem Zieljahr 2025 beschlossen und bildet heute den Rahmen für die konkreten Planungen und Maßnahmen im Verkehrsbereich auf der Ebene der Gesamtstadt.“ auch für die Verlängerung der U8 in das Märkische Viertel? Wenn nicht, wie wird das fachlich und juristisch begründet? Frage 2: Ist die Nennung der U8-Verlängerung unter dem Punkt I 3.8 der Infrastruktur-Langfristvorhaben mit dem Hinweis „Prüfbedarf im Hinblick auf die Aufgabe“ hinreichender Grund für die nunmehr unverzügliche Einleitung einer solchen Prüfung, wenn nur noch gut 7 Jahre bis zum Erreichen des Zieljahres des StEP Verkehr verbleiben? Wenn nicht, wie wird das fachlich und juristisch begründet? Antwort zu 1 und 2: Die Fragen werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Stadtentwicklungsplan Verkehr wurde 2011 vom Senat verabschiedet. Eine Priorisierung der Maßnahmen erfolgte durch das zusammen mit dem Stadtentwicklungsplan Verkehr verabschiedete „Mobilitätsprogramm 2016“. Senatsentscheidungen sind für die Verwaltungen handlungsleitend. Eine weitergehende Priorisierung der Maßnahmen für die Vorhaben nach 2025 ist nicht Bestandteil dieses Planwerks. Die fachliche Einschätzung bzgl. der Frage, welche Maßnahmen künftig prioritär sein werden, wird durch die in 2016 eingeleitete Fortschreibung des Stadtentwicklungsplan Verkehr deutlich. Stadtentwicklungspläne oder Verkehrsentwicklungspläne sind kein gesetzlich vorgeschriebenes Planungsinstrument; auf eine juristische Bewertung wird daher verzichtet. 2 Frage 3: Gibt nicht auch die Darstellung der U8-Verlängerung um 2 Bahnhöfe im Flächennutzungsplan hinreichenden Grund für den Start der konkreten Prüfung des Projekts, da der FNP ein parlamentarisch legitimiertes, integrales Planungsinstrument ist, der „die strategische Grundlage für Nutzungsentscheidungen und die räumliche Investitionssteuerung“ trifft? Wenn nicht, wie wird das fachlich und juristisch begründet? Antwort zu 3: Ein Flächennutzungsplan weist die Flächenfreihaltung für langfristig vorgesehene Vorhaben ohne Angabe eines Zielhorizonts aus. Frage 4: Warum verweist der Senat dann in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/11942 darauf, dass nun erst wieder eine Fortschreibung des StEP abgewartet werden müsse, mit der die Beschlusslage des bis 2025 gültigen StEP Verkehr überprüft werden soll, obwohl das Parlament mit dem FNP-Beschluss seinen Willen bekundet hat? Antwort zu 4: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung vom 23.06.2016 mit Drucksache Nr. 17/3028 über „Erweiterungen des U-Bahn Streckennetzes“ beschlossen, dass der Senat aufgefordert wird, „bei der Fortschreibung des StEP Verkehr die politisch diskutierten Erweiterungen des U-Bahn Streckennetzes in Berlin hinsichtlich ihrer verkehrlichen Nutzung zu prüfen“. Zu den dabei genannten Einzelmaßnahmen gehört auch die Verlängerung der U8 ins Märkische Viertel. Der Senat hat die Senatsverwaltung für Umwelt Verkehr und Klimaschutz mit seiner Sitzung vom 04.07.2017 beauftragt, den Abgeordnetenhaus-Auftrag umzusetzen. Der Senat hat zudem in seiner Sitzung vom 11.07.2017 beschlossen, sich mit weiteren U- Bahn-Planungen, u. a. vor dem Hinblick der Nutzung bestehender Vorratsbauwerke, auseinanderzusetzen. Basierend auf diesen Überlegungen möchte der Senat eine Entscheidung über den U-Bahn-Bau im Land Berlin und der entsprechenden Prioritäten treffen. Da dies gemäß des Abgeordnetenhaus-Auftrags u. a. „in Zusammenhang mit der Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans Verkehr“ erfolgt, wurde die angeführte Formulierung gewählt. Berlin, den 28.11.17 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12666 S18-12666