Drucksache 18 / 12 668 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michail Nelken (LINKE) vom 14. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2017) zum Thema: Keine Umsetzung des Mauerparkvertrages mit der Groth-Gruppe und Antwort vom 01. Dezember 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Dr. Michail Nelken (Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12668 vom 14. November 2017 über Keine Umsetzung des Mauerparkvertrages mit der Groth-Gruppe Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das Land Berlin, vertreten durch die damalige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und das Bezirksamt Mitte, hat im Jahr 2012 den sogenannten „Mauerparkvertrag“ nicht mit der Groth Gruppe, sondern mit der CA Immo Deutschland GmbH geschlossen. Frage 1: Aus welchen Gründen wurden die Arbeiten zur Fertigstellung des Mauerparks auf den Flächen, die im Zuge des Mauerparkvertrages (2012, § 4 Absatz 1) vorab an das Land Berlin übertragen wurden, kurz nach deren Beginn wieder eingestellt und ruhen seit Monaten? Antwort zu 1: Die Arbeiten zur Fertigstellung des Mauerparkes erfolgen in den zwei Abschnitten Freimachung des Geländes und Landschaftsbauarbeiten inklusive technische Einbauten. Diese Arbeiten werden nicht nur für die 2 ha große gem. § 4 Absatz 1 Mauerparkvertrag „vorab“ übergebene Fläche, sondern auch für die im Juni 2016 übergebene insgesamt ca. 7 ha große Fläche durchgeführt. Ziel dabei ist es, den Betrieb der verbleibenden gärtnerischen und gewerblichen Nutzungen während der Bauzeit weiterhin zu ermöglichen. Im Juli 2016 haben die Arbeiten zur Freimachung des Geländes begonnen. Eine Einstellung der Arbeiten hat es seitdem nicht gegeben. Im Zuge der Arbeiten hat sich herausgestellt, dass die Bodenverunreinigungen aufgrund der Vornutzungen größer sind als die vorliegenden Gutachten haben erwarten lassen. Zudem waren in erheblichem Umfang Mehrmengen an Abbrucharbeiten zu leisten (versteckte Betonfundamente, Bodenplatten, Bauschuttverfüllungen, zurück gelassene Gebäude/ Gebäudereste). 2 Um Kosten zu sparen und die Abfuhrmengen zu minimieren wurden u.a. die vorgefundenen Böden vor Ort gesiebt, der Abbruch sortiert, Material vor Ort zum Wiedereinbau gebrochen. Die zunächst noch von der Groth Gruppe benutzte Baustellenzufahrt wird seit Herbst 2017 für den Umbau zu einem Parkweg vorbereitet. Zudem wurden für die südlichen Gewerbeeinheiten neue Hausanschlüsse und Leitungen für Trink- und Schmutzwasser verlegt sowie die Fläche für den mauergarten e.V. hergerichtet, sodass die vorbereitenden Maßnahmen auf den Erweiterungsflächen plangemäß gegen Ende diesen Jahres abgeschlossen sein werden. Nach dem Winter kann gemäß Rahmenterminplan mit den Landschaftsbauarbeiten und der Herstellung der übrigen technischen Anlagen begonnen werden. Frage 2: Warum ist der im Januar 2017 zur Erschließung der Baufelder der Groth-Gruppe in Betrieb genommene kleine Kreisverkehr vor dem westlichen Ausgang des „Gleimtunnels“ seit mehreren Monaten teilweise wieder gesperrt? Frage 3: Warum ist seit längerer Zeit der südliche Gehweg im „Gleimtunnel“ komplett gesperrt, ohne dass dort Arbeiten am Gehweg oder den Stützwänden stattfinden? Antwort zu 2. und 3.: Zur Beantwortung dieser Frage wurde die Stellungnahme des für die Sperrung verantwortlichen Bezirksamtes Mitte eingeholt. Das Bezirksamt Mitte teilt hierzu mit: „Der gesamte Gleimtunnel befindet sich seit der Bezirksgrenzenänderung (Mauerpark) in der Zuständigkeit des Bezirks Pankow. Allerdings hat sich das BA Mitte noch vor der Übertragung verpflichtet, für die südwestliche Pendelstütze des Brückenbauwerkes einen von der Straßenverkehrsbehörde geforderten Anprallschutz zu errichten. Die Verkehrsfreigabe des Gleimtunnels im Januar 2017 erfolgte unter der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung, dass der für die südwestliche Pendelstütze des Brückenbauwerkes erforderliche Anprallschutz mit dem entsprechenden Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand (gem. AV Geh- und Radwege mindestens 0,50 m) ausgeführt werden muss. Der erforderliche Sicherheitsabstand wird seit Verkehrsfreigabe durch eine temporäre Fahrbahnmarkierung gewährleistet. Derzeit sind für die Herstellung des Anprallschutzes Fundamentarbeiten vorgesehen, in deren Vorfeld noch Leitungsumverlegungen erfolgen müssen.“ Frage 4: Warum haben die Arbeiten zur Sanierung der Mauerwerke an den Widerlagern des „Gleimtunnels“, die im Mauerparkvertrag (§ 5 Absatz 4) vereinbart worden waren und bis zum 31.12.2015 veranlasst werden sollten, noch nicht begonnen? Antwort zu 4: Das Land Berlin hat sich im Mauerparkvertrag verpflichtet, bei der Deutschen Bahn AG die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität zu veranlassen (insbesondere Maßnahmen zur Ausbesserung der Wände, Taubenschutz, Erneuerung der Beleuchtung, Öffnung der Brückenzwischenräume, Reinigungs- und Malerarbeiten). 3 Aufgrund ungeklärter Zuständigkeiten zwischen der Deutschen Bahn AG, der CA Immo Deutschland und dem Land Berlin wurde bisher nur die Beleuchtung erneuert. Voraussichtlich bis zum Jahresende werden auch die Gehwege des Gleimtunnels gem. dem Stand der Technik beleuchtet sein. Für die Beleuchtung und für die weiteren Maßnahmen, die in Abstimmung mit dem Denkmalschutz konkretisiert werden sollen, hat der Senat für die Jahre 2018 und 2019 in Kapitel 0750, Titel 67101 (Ersatz von Ausgaben) jeweils 760.000 € eingestellt. Berlin, den 1.12.17 In Vertretung Tidow ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz S18-12668 S18-12668