Drucksache 18 / 12 669 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 14. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2017) zum Thema: Ist der Schwimmunterricht ab 2018 für alle Schulen in Berlin gesichert? und Antwort vom 28. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 669 vom 14. November 2017 über Ist der Schwimmunterricht ab 2018 für alle Schulen in Berlin gesichert? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Laut Antwort der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 17.10.2017 gilt „(d)er verpflichtende Schwimmunterricht in der 3. Klasse und das Kursangebot Schwimmen in der Sek II (…) für alle Berliner Schulen“, wofür „den Schulen ausreichend Sach- und Personalmittel zur Verfügung“ stehen. Ist dies für alle Schulen in Berlin ab dem Jahr 2018 gewährleistet und zwar hinsichtlich der Qualifikation des durchführenden Personals? 2. Wie steht der Senat zu den Aussagen von Schulleitungen insbesondere an Schulen mit einem Sport- Schwerpunkt, dass es an ihren Schulen nicht genügend ausgebildete Lehrkräfte für den Schwimmunterricht gibt mit der Begründung, dass sie nicht die Befähigung dazu haben und auch nicht erlangen wollen? Zu 1. und 2.: Der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegen keine Hinweise von Schulen vor, dass nicht genügend ausgebildete Lehrkräfte (Sportlehrerinnen und Sportlehrer und Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung Schwimmen) für den verpflichtenden Schwimmunterricht in der 3. Klasse und dem Kursangebot Schwimmen in der Sekundarstufe II zur Verfügung stehen. 3. Handelt es sich bei unter 2. genannter Befähigung um die „Maßnahme WB-L Schw 17/18-1“ und wenn nicht, um welche sonst? Ist das Zertifikat durch erfolgreiche Teilnahme an besagter Weiterbildungsmaßnahme Voraussetzung für jeglichen Schwimmunterricht an Schulen in Berlin oder gibt es andere Befähigungsnachweise für Lehrkräfte an Berliner Schulen, um Schwimmunterricht in der 3. Klasse und das Kursangebot Schwimmen in der Sek II zu geben? - - 2 Zu 3.: Nein. Sportlehrkräfte erhalten diese Befähigung im Rahmen ihres Studiums für das Fach Sport. Darüber hinaus können Lehrkräfte ohne Fakultas Sport im Rahmen eines Weiterbildungsangebotes (z.B. für das Schuljahr 2017/2018 Maßnahme WB-L Schw 17/18-1) die Lehrbefähigung Schwimmen erwerben. Dieses Weiterbildungsangebot ist seit Jahren durch Lehrkräfte der Berliner Grundschulen stark nachgefragt. 4. Wie steht der Senat zu den Aussagen der Leitungsebene insbesondere von Schulen mit Sport- Schwerpunkt, dass die für Sportunterricht verantwortlichen Lehrkräfte nicht gezwungen werden könnten, besagte Befähigung zu erlangen durch eine berufsbegleitende Weiterbildung für Schwimmunterricht in der Jahrgangsstufe 3? 5. Welche Alternativen sieht der Senat für Schulen insbesondere für die mit dem Schwerpunkt Sport vor, um den verpflichtenden Schwimmunterricht in der 3. Klasse zu gewährleisten, in dem Fall, dass bei ihnen keine befähigten Lehrkräfte für Schwimmunterricht in der 3. Klasse angestellt sind? Zu 4. und 5.: Dem Senat sind diese Aussagen nicht bekannt. Sie würden auch das Profil der Schule in Frage stellen. Schulen mit Sport-Schwerpunkt zeichnen sich durch besonderes Engagement für den Sportbereich und vielfältige schulsportliche Angebote für die Schülerinnen und Schüler aus. Diese Angebote werden durch qualifizierte Sportlehrkräfte bzw. Kooperationen mit Berliner Sportvereinen sichergestellt. 6. Was meint der Senat genau mit der Bezeichnung „personalbedingt“ im Zusammenhang mit Ausfallzeiten von 94 Stunden im Schulschwimmen im Schuljahr 2016/17, bitte schulscharf dargestellt? Welches Personal ist gemeint bzw. beinhaltet diese Bezeichnung auch Lehrkräfte für Sportunterricht, bitte schulscharf dargestellt ? Zu 6.: Bei den angeführten 94 Stunden handelt es sich um den Ausfall von Schulschwimmen durch personalbedingte Ausfallzeiten bei den Berliner Bäder-Betrieben. 7. Wie viele Unterrichtsstunden sind im Schuljahr 2016/2017 grundsätzlich ausgefallen? Bitte gliedern nach a. Schulfach b. Grundschulen c. Oberschulen Zu 7.: Der erteilte Schwimmunterricht an den öffentlichen Berliner Schulen wird nicht gesondert erfasst. Schwimmunterricht wird als Bestandteil des Sportunterrichtes gezählt. Angaben zum Vertretungsanfall und somit auch zum Unterrichtsausfall werden nicht differenziert nach Unterrichtsfächern und Jahrgangstufen erhoben. - - 3 Die Ergebnisse der Unterrichtsausfallstatistik für das Schuljahr 2016/2017 liegen zu Beginn des Jahres 2018 vor. Berlin, den 28. November 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12669 S18-12669