Drucksache 18 / 12 671 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 10. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. November 2017) zum Thema: Schüler*innenvertretungsarbeit an Berliner Schulen unterstützen und weiterentwickeln und Antwort vom 28. November 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Dez. 2017) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete June Tomiak (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/12 671 vom 10. November 2017 über Schüler*innenvertretungsarbeit an Berliner Schulen unterstützen und weiterentwickeln ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gefragt nach den Maßnahmen oder Initiativen, die die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und (damals ) Wissenschaft plant, um Schüler*innengremien auf Schul-, Bezirks- oder Landesebene weiterzuentwickeln , antwortet der Senat in Drucksache 17/14792, dass eine Weiterentwicklung der Schüler *innernvertretung nicht über die Köpfe der Schüler*innen hinweg geplant werden kann. Ob und ggf. in welchem Umfang eine Weiterentwicklung stattfände, würde gemeinsam mit dem Landesschüler *innenausschuss besprochen werden. Wurden in den letzten drei Jahren in Absprache mit dem Landesschüler*innenausschuss Maßnahmen und Initiativen zur Stärkung und Weiterentwicklung von Schüler*innengremien geplant? a) Wenn ja: Welche Maßnahmen und Initiativen wurden geplant? Welche umgesetzt? b) Wenn nein: Warum wurden keine Maßnahmen und Initiativen zur Weiterentwicklung von Schüler *innengremien geplant oder diese nicht umgesetzt? Zu 1.: Um die Arbeit der Schülerinnen und Schüler auf Landesebene in besonderer Weise zu fördern und zu unterstützen, wurde der Etat des Landesschülerausschusses ab dem Haushaltsjahr 2016 von 1.200 Euro auf 10.000 Euro jährlich erhöht. Die zusätzlichen Mittel ermöglichen den Schülerinnen und Schülern zum Beispiel die Durchführung von mehreren Klausurtagungen, auf denen zahlreiche Positionspapiere erarbeitet werden. Diese Klausurtagungen dienen den Schülerinnen und Schülern auch dazu, sich besser kennenzulernen und zu vernetzen. Auch wird den Schülerinnen und Schülern ermöglicht, regelmäßig an den landesweiten Bundesschülerkonferenzen teilzunehmen, im Januar 2016 war Berlin sogar Ausrichter der Bundesschülerkonferenz. - - 2 Ebenso konnte durch die bereitgestellten Mittel vom Landeschülerausschuss im Sommer 2017 eine Multiplikatorenausbildung geplant und durchgeführt werden, an der interessierte Berliner Schülerinnen und Schüler teilnehmen konnten. Zudem berät die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie den Landesschülerausschuss im Hinblick auf Änderungen seiner Geschäftsordnung. Diese wurde zuletzt zu Beginn des Jahres 2017 angepasst, wobei neue Regelungen zur Möglichkeit Mitglieder zu kooptieren und zur Kommunikation mit den Bezirksschülerausschüssen im Hinblick auf die Sitzungsteilnahme eingeführt wurden. Ebenso wurde gemeinsam an einem Leitfaden für Schülervertreterinnen und Schülervertreter an allen Berliner Schulen gearbeitet. 2016 wurde dieser auf Anregung des Landesschülerausschusses aktualisiert und neu aufgelegt. 2. Mit welchen Forderungen und Anträgen sind Schüler*innengremien auf Landes- und Bezirksebene im letzten Jahr an den Senat herangetreten? Zu 2.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse zu den Forderungen und Anträgen auf Bezirksebene vor. Vom Landesschülerausschuss wurden im Jahr 2016 Forderungspapiere zu folgenden Themen an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie herangetragen: - Änderung der Gewichtung bei Mathematiknachprüfungen, - Einführung des Schulfaches „Politik“, - Überarbeitung der Prüfungsschwerpunkte im Fach Biologie, - Finanzielle Unterstützung bei der Organisation der Demonstration „Gegen marode Schulen - Schulstreik“. 3. Sind der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Beschlüsse des Landesschüler *innenausschusses bekannt? Wenn ja: a) Welche Beschlüsse wurden bzw. werden im laufenden Jahr umgesetzt? b) Welche nicht und warum nicht? Zu 3.: Im Jahr 2017 hat der Landesschülerausschuss drei Beschlüsse über die Geschäftsstelle an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie weitergereicht. Der Beschluss „Anerkennung der Ständigen Konferenz der deutschen Landesschülervertretungen - Bundesschülerkonferenz (BSK) als gesetzlich legitimes Beratungsgremium der KMK“ (Kultusministerkonferenz) wurde zur Kenntnis genommen, zum Beschluss „Kostenlose Bereitstellung aller Abitur- und MSA Zentralaufgaben, inkl. Lösungen zur freien Verfügung“ wurde schriftlich Stellung genommen. Der erst kürzlich in die Senatsverwaltung gegebene Beschluss „Demokratieförderung“ befindet sich noch in Bearbeitung. - - 3 4. Welche Fortbildungen können Schüler*innen für die Schüler*innenvertretungsarbeit aktuell in Anspruch nehmen? (bitte nach Veranstaltungsart, Veranstalter und Teilnehmer*innenzahl aufschlüsseln) a) Wie und von wem werden diese Angebote finanziert? (bitte nach Art des Angebots, Förderung und Trägerverein aufschlüsseln) Zu 4.: Eine vollständige Auflistung aller berlinweiten Angebote zur Fortbildung der Schülervertretungen , die in der Verantwortung einer Vielzahl von Trägern erbracht werden, wird nicht geführt. Beispielhaft sind hier folgende Angebote zu nennen: Seminare für Schülervertretungen (SV) sind Teil der außerschulischen Jugendbildung der Jugendbildungsstätten. Weitere inhaltliche Schwerpunkte sind insbesondere politische Bildung , Beteiligung, gesundheitliche Bildung und internationale Jugendarbeit. Die Förderung der sieben Jugendbildungsstätten durch das Land Berlin beträgt in 2017 insgesamt 1.814.962 EUR. Im Einzelnen: Jugendbildungsstätte Träger Förderung 2017 Jugendbildungsstätte Haus Kreisau Ev. Kirche Berlin-Brandenburgschlesische Oberlausitz (EKBO) 211.901 EUR Bildungsstätte der Sportjugend Sportjugend Berlin 254.281 EUR Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)- Jugendbildungsstätte Flecken -Zechlin Verein zur Jugendförderung des DGB, Landesbezirk Berlin Brandenburg , e.V. 230.180 EUR Helmut-Gollwitzer-Haus Wünsdorf Amt für Kirchliche Dienste in der (EKBO) 124.136 EUR Jugendbildungsstätte Kaubstraße Alte Feuerwache e.V. 254.281 EUR Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein e.V. 254.281 EUR wannseeFORUM Stiftung wannseeFORUM 485.902 EUR - - 4 Aktuell werden folgende Veranstaltungen für die Schülervertretungsarbeit angeboten: Termin Teilnehmende Anzahl Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein 06.bis 10.11.2017 Schülerinnen und Schüler der SV der Anna Seghers Gemeinschaftsschule Köpenick 30 20. bis 24.11.2017 Schülerinnen und Schüler der SV Märkische Grundschule 25 20. bis 24.11.2017 Schülerinnen und Schüler der SV Fritz Karsen Gemeinschaftsschule aus Neukölln 35 20. bis 24.11.2017 Schülerinnen und Schüler der SV Gemeinschaftsschule aus Lichtenberg 25 27.11. bis 01.12.2017 Schülerinnen und Schüler der SV der Gemeinschaftsschule Theodor 30 Jugendbildungsstätte Kaubstraße 08. bis 10.11.2017 Schülerinnen und Schüler der Schule an der Peckwisch 28 WannseeFORUM 09.11.2017 SV-Tag mit Schülerinnen und Schüler der Solling- Oberschule 19 10. bis 12.11.2017 Schülerinnen und Schüler der Heinz-Brandt- Schule in Kooperation mit der RAA Berlin (Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie e.V.) 17 13. bis 15.11.2017 Schülerinnen und Schüler der SV Johann Julius Hecker-Schule 22 15. bis 17.11.2017 Schülerinnen und Schüler der SV Theodor- Haubach-Schule 18 (geplant) 27. bis 29.11.2017 Schülerinnen und Schüler der SV Bettina-von Armin-Oberschule 66 (geplant) 01. bis 03.12.2017 Schülerinnen und Schüler der SV Robert-Blum- Gymnasiums 22 (geplant) Bildungsstätte der Sportjugend 22. bis 24.11.2017 Schülerinnen und Schüler der Leonardo da Vinci Gymnasium 10 (geplant) Weitere Seminare der außerschulischen Bildung werden über Drittmittel finanziert, u.a. aus dem Programm „Demokratie Leben“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen Jugend (BMFSF). Die Landeszentrale für politische Bildung hat in den Jahren 2016 und 2017 je eine Zuwendung im Bereich Schülervertretungen vergeben. Beide gingen an den „Förderverein Barnim -Gymnasium“ mit 3.475 Euro (2016) und voraussichtlich 2.173 Euro (2017). Für das Jahr 2018 ist der Ausbau dieses Bereiches vorgesehen. 5. Welche Fortbildungsangebote gibt es für SV Begleitende (Lehrer*innen, Sozialpädagog*innen etc.), die Schüler*innen bei der Gestaltung des Unterrichts und des Schullebens unterstützen? - - 5 Zu 5.: Die Regionale Fortbildung bietet für Lehrkräfte und das gesamte pädagogische Personal verschiedene, teilweise auch schulinterne, Veranstaltungen zu Themen wie beispielsweise „Klassenrat“, „Von Schülerinnen und Schülern zu Schülerinnen und Schülern“ (Möglichkeiten zur verantwortlichen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und in der Demokratie) und zur Stärkung von Partizipation von Schülervertretungen an. Im Weiteren sind Kooperationspartner zu nennen, die Fortbildungsangebote zum Themenbereich Schülervertretung anbieten: - Das Institut für Produktives Lernen (IPLE) führt das Projekt „Verantwortung in der Zivilgesellschaft übernehmen“ durch. Es unterstützt Schulen bei der Entwicklung ehrenamtlicher Lernvorhaben und bietet dazu eine Workshop-Reihe, schulbezogene Beratung und Fortbildungen zu verschiedenen Themen. - Die Deutsche Gesellschaft für Demokratie e.V. bietet umfangreiche Programme zum Klassenrat und zur Unterstützung von Schülervertretungen an. - Der Verein „Mehr als Lernen“ arbeitet unter dem Titel „Schülerinnen und Schüler gestalten Schule“ direkt mit Schülervertretungen. Er bietet u.a. auch Fortbildungen zum Thema Klassenrat und zum partizipativen Unterricht an. - Die Friedrich-Ebert-Stiftung bietet einen Workshop rund um die SV-Arbeit für SV- Begleitende und Interessierte an. Es sind Schulteams, bestehend aus Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern, eingeladen. - Das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg hat mit der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine Projektvereinbarung zur schulischen Partizipation im Bereich Partizipation und Mitwirkung geschlossen. Diese bezieht sich jedoch für das Land Berlin ausschließlich auf die Qualifizierung von Eltern als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für die Durchführung von Fortbildungs- und Beratungsangeboten und die Ausbildung von Moderatorinnen und Moderatoren für die Zusammenarbeit von Schule und Familie. 6. Drucksache 17/ 14796 ist zu entnehmen, dass die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und (damals) Wissenschaft eine Ombudsperson bzw. eine Anlaufstelle für Schüler*innenvertretungen in Berlin für nicht erforderlich hielt, da die Senatsverwaltung als Ansprechpartner im regelmäßigen Kontakt mit dem Landesschüler *innenausschuss stehe. a) Wie häufig und in welchen zeitlichen Abständen hat sich der Senat in den letzten drei Jahren mit dem Länderschüler*innenausschuss getroffen? b) Wer nahm seitens des Senats an den Treffen des LSA teil? Zu 6.: a) Es finden regelmäßig zwei Treffen jährlich statt, zu denen die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die Vorsitzenden des Landesschulbeirates, des Landesschülerausschusses, des Landeselternausschusses und des Landeslehrerausschusses einlädt, um aktuelle Themen zu besprechen und Fragen zu erörtern. Darüber hinaus wurden die anlassbezogenen Gesprächsanfragen des Landesschülerausschusses stets erfüllt. - - 6 b) Die Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner richteten sich nach der inhaltlichen Thematik. Mehrfach fanden Gespräche mit der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Frau Scheeres, sowie dem Staatssekretär für Bildung, Herrn Rackles, statt. 7. Gibt es Berliner Schulen, an denen aktuell keine Gesamtschüler*innenvertretung gebildet wurde? a) Wenn ja: An wie vielen Schulen gibt es aktuell keine Schüler*innenvertretung? (Bitte nach Schule, Schulform und Bezirk aufschlüsseln) b) Welche Initiativen sind geplant um dies zu ändern? Zu 7.: a) Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, dass in Einzelfällen Gesamtschülervertretungen nicht gebildet wurden. b) Nach § 69 Schulgesetz ist es Aufgabe der Schulleitungen, für die Einhaltung der Rechtsund Verwaltungsvorschriften zu sorgen. Dies gilt auch für die Bildung einer Gesamtschülervertretung nach § 85 Schulgesetz. Berlin, den 28. November 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie S18-12671 S18-12671